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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/5900/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Universitätsstadt Marburg startet durch folgende Maßnahmen eine Initiative gegen die Verunstaltung des Stadtbildes durch Graffiti:

 

1.      Graffitis an städtischen Gebäuden, Brücken, Mauern und sonstigen städtischen Einrichtungen werden – beginnend mit dem Schwerpunkt „Altstadt“ - kurzfristig beseitigt.

2.      Die Stadt legt ein Förderprogramm auf zur Beseitigung von Graffiti an privaten Gebäuden und Mauern. Die Förderhöhe soll bis zu 50 % der Graffiti-Beseitigungskosten betragen.

3.      Die Koordination zur Abwicklung der Beseitigung von Graffitis und deren Förderung wird vom DBM wahrgenommen.

4.      Die Stadtverwaltung stellt konsequent Strafantrag, wenn städtische Gebäude, Brücken, Mauern oder sonstige städtische Einrichtungen durch Graffiti illegal beschmiert werden.

5.      Es soll geprüft werden, wie legale Sprühflächen zur Verfügung gestellt werden können und inwieweit diese ggf. zur Reduktion illegaler Graffitischmierereien beitragen können.

6.      Mit der Philipps-Universität und den Stadtwerken sollen Gespräche hinsichtlich einer Beteiligung an dem Konzept geführt werden. Ihnen soll insbesondere angeboten werden, die beim DBM installierte und mit dem erforderlichen technischen Know-How ausgestattete Stelle gegen Kostenerstattung zu beauftragen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im gesamten Stadtgebiet kommt es durch überwiegend künstlerisch anspruchslose und inhaltsleere Graffitis immer wieder zu Verschandelungen an Gebäuden und öffentlichen Einrichtungen. Der Fokus der Akteure liegt dabei in aller Regel auf gut sichtbaren Objekten, wodurch die Attraktivität des Stadtbildes in besonderer Weise beeinträchtigt wird.

Mit den genannten Maßnahmen soll eine Verringerung der illegalen Graffitis im Stadtbild erreicht werden und ein Beitrag dazu geleistet werden, dass den Marburgerinnen und Marburgern sowie allen Besucherinnen und Besuchern eine attraktive Aufenthaltsqualität in der Stadt geboten wird. Zunächst soll mit der Altstadt ein kleiner Bereich der Kernstadt gesäubert und anschließlich sehr konsequent sauber gehalten werden. Im Weiteren wird dieses Gebiet sukzessive vergrößert.

 

Für städtische Einrichtungen wurde bereits in der Vergangenheit in hohem Maße darauf geachtet, dass Graffitis beseitigt werden und in aller Regel wurde auch Strafanzeige gestellt. In den Jahren 2015 und 2016 wurden insgesamt 59 Schäden durch Graffitis an städtischen Einrichtungen gemeldet. Die Kosten für deren Beseitigung sind mit rd. 26.000 € ermittelt. Mit dem Beschluss und einer entsprechenden Veröffentlichung soll eine weitergehende Sensibilisierung der Verwaltung und der Öffentlichkeit zur zeitnahen Beseitigung von Graffitis erreicht werden. Beim DBM ist das fachliche Know-How und die personelle Kapazität vorhanden, um die Koordination der auflaufenden Aufträge und der Förderanträge zu bearbeiten.

 

In aller Regel wird bereits heute Strafantrag gestellt, wenn städtische Einrichtungen beschmiert werden. Die Kosten werden erfasst, so dass die Verursacher in Haftung genommen werden können, sofern sie ermittelbar sind. Dieser Weg soll – auch zur Abschreckung und damit zur Reduzierung von Graffitis – konsequent weitergeführt werden.

Darüber hinaus dient der Prüfauftrag zur Bereitstellung legaler Flächen der Ergänzung der durch einzelne Workshops bereits bestehenden präventiven Maßnahmen.

 

Das Angebot an Universität und Stadtwerke soll die jeweiligen Stellen für das Thema weiter sensibilisieren, ihnen die Auftragsabwicklung durch einen zentralen Ansprechpartner erleichtern und somit möglichst viele potenziell betroffene Gebäude und Einrichtungen durch die Initiative abdecken.

 

 

 

 

Dr. Thomas SpiesWieland Stötzel

OberbürgermeisterBürgermeister

 

 

 

Beteiligung an der Vorlage durch:

FBL 6

FD 60

DBM

 

 

K

B

B

 

 

A: Anhörung; B: Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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