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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag - VO/5903/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird gebeten, darüber zu berichten:

 

  1. Wie viele MarburgerInnen ab 65 Jahre pflegebedürftig sind, wie viele davon stationärer Pflege bedürfen und wie viele ambulant versorgt werden - im Verhältnis zur Altersgruppe ohne Pflegebedarf;
  2. welche zentralen Ergebnisse und Wirkungen die bisher in den Stadtteilen bei älteren Menschen durchgeführten Befragungen zum guten Älterwerden  er-bracht haben und wie viele Personen daran teilgenommen haben;
  3. inwieweit die Umsetzung der Ergebnisse und Vorschläge der Umfrage für ein gutes Leben im Quartier durch die aktive Mitwirkung der BewohnerInnen erfolgen soll/kann und wie die städtische Politik sie dabei durch Moderation, Beratung und Qualifikation für Nachbarschafts- Freizeit- und Beteiligungsprojekte unterstützt, bzw. sie unterstützen will;
  4. wie in diesem Zusammenhang erklärt werden kann, dass die bisher eigenständige Stabsstelle Altenplanung nun dem Fachdienst Arbeit, Soziales und Wohnen, also einem Bereich hoheitlicher Leistungsgewährung für Menschen mit finanziellem bzw. altersbedingtem Hilfebedarf, untergeordnet wurde – ohne Erhalt der bisherigen direkten Austauschmöglichkeit der Stabsstelle mit dem Sozialdezernat bzw. dem Magistrat.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Anzahl der 0 bis 20-Jährigen in Marburg, die von 2011 bis 2016 um 626 auf 12.434 angestiegen ist, liegt nur leicht über der Anzahl der über 65-Jährigen, die von 2011 bis 2016 um 692 auf 11.904 gestiegen ist . Beide Bevölkerungsgruppen sind also fast gleich stark. Zu Recht gibt es im BSHG VIII und im Fachbereich Kinder und Jugend die Unterscheidung zwischen Jugendhilfe und Jugendförderung, zwischen der erforderlichen Hilfe und Unterstützung der aus unterschiedlichen Gründen benachteiligten Kinder und Jugendlichen einerseits und der generellen, allen Mitgliedern dieser Altersgruppe zustehenden Förderung und Unterstützung ihrer kreativen Entfaltung, Bildung und sozialen Entwicklung andererseits.

 

Diese Unterscheidung des politischen Handelns zwischen der Linderung der Bedürftigkeit und der Förderung vorhandener Potentiale wird zunehmend auch für die Lebensphase des Alters vorgenommen, vor allem wegen der gestiegenen Lebenserwartung und der gewachsenen Phase eines aktiven, engagierten, selbstgestalteten Lebens im Alter. Gestaltungswille und Engagementbereitschaft in der nachberuflichen Lebensphase wachsen ständig.

 

Die Stadt Marburg hat dieser Entwicklung Rechnung getragen durch die Einrichtung einer Stabsstelle, bei der es laut Ausschreibung von 2009 um die Weiterentwicklung und Ausweitung der Alternsförderung und um die Konzipierung neuer Projekte dafür gehen sollte. Ab 2010 wurde in diesem Sinne gearbeitet: mit Befragungen in den Stadtteilen, Entwicklung von neuen Engagementmöglichkeiten und Beteiligungsangeboten, nachbarschaftlichen Strukturen und Entwürfen einer gesamtstädtischen Planung der Alternssozialarbeit für ein gutes Leben im Alter. Gleichzeitig erfolgte die notwendige Vernetzung mit anderen Planungsbereichen wie der Stadtplanung, der Sozialplanung, der Jugendhilfeplanung.

 

Statt des erkennbar dringenden Ausbaus der personellen Kapazitäten für diesen Bereich, scheint nun die Alternsförderung im Zuge der Neuorganisation der Verwaltung nicht mehr als Zukunftsaufgabe gesehen zu werden. Wie anders ist die Entscheidung zu verstehen, dass die Stabsstelle nun der Fachbereichsleitung untergeordnet ist, die die Hilfe für Bedürftige zu organisieren hat. Schon bei der jüngsten Entscheidung der großen Koalition, entgegen den Empfehlungen des Kuratoriums Deutsche Altershilfe die stationären Pflegekapazitäten in der Sudetenstraße weit über den Bedarf des Quartiers auszubauen, zeigte sich die Abkehr der Stadt Marburg von einer innovativen, zukunftsweisenden Alternssozialpolitik. Dies wird mit der Auflösung der Stabsstelle Altenplanung und ihrer Unterordnung in „das Sozialamt“ weiter untermauert, entgegen allen Bundestrends und Empfehlungen – wie sie z.B. im Siebten Altenbericht der Bundesregierung „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“ zum Ausdruck kommen oder in der Stärkung der Kommunen durch das dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III).

 

 

Dr. Christa PeraboMadelaine Stahl

 

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