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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/5904/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen:

 

1.)               Der Jahresabschluss 2016 in der vom Magistrat vorgelegten Fassung wird gemäß                    § 112 HGO i. V. mit § 51 Ziffer 9 HGO zur Kenntnis genommen und dem Prüfungsamt der Universitätsstadt Marburg zugeleitet.

 

Im Jahresabschluss ist berücksichtigt:

 

  • Der im Produkt 469030 "Abfallwirtschaft" entstandene Fehlbetrag in Höhe von 518.930,60 kann nur zum Teil aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich "Abfallwirtschaft" (469.131,23 €) entnommen werden. Es verbleibt ein Fehlbetrag von 49.799,37 €.

 

  • Die im Budgetbericht als Teil des Jahresabschlusses ausgewiesenen Budgetüberschreitungen werden innerhalb der Dezernatsbudgets ausgeglichen. Eine Vorbelastung der Budgets des Folgejahres erfolgt nicht.

 

  • Der Jahresfehlbetrag im ordentlichen Ergebnis 2016 in Höhe von 14.157.557,45 wird der Rücklage aus den Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses entnommen.

 

  • Der Fehlbetrag im außerordentlichen Ergebnis 2016 in Höhe von 680.442,55 wird der Rücklage aus den Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses entnommen.

 

2.)               Nach Abschluss der Prüfung durch das Prüfungsamt der Stadt Marburg wird der Magistrat nach § 113 und § 114 i. V. mit § 51 Ziffer 9 HGO den Jahresabschluss zusammen mit dem Schlussbericht des Prüfungsamtes der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss und über die Entlastung des Magistrats vorlegen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Nach § 114 HGO beschließt die Stadtverordnetenversammlung über den vom Prüfungsamt geprüften Jahresabschluss und entscheidet zugleich über die Entlastung des Magistrats. Zuvor unterrichtet der Magistrat die Stadtverordnetenversammlung nach § 112 HGO über den Abschluss.

 

Der Jahresabschluss 2016 liegt mittlerweile prüffähig vor. Er bietet mit der Bilanz, den Erläuterungen, dem Rechenschaftsbericht und den Anlagen ein umfassendes und - unter Berücksichtigung der in einer Bilanz zu treffenden Annahmen und Bewertungen - ein den tatsachlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt.

 

Die wesentlichen Ergebnisse des Jahresabschlusses 2016 immer unter dem Vorbehalt der Prüfung  sind:

 

  • Das ordentliche Ergebnis weist einen Fehlbetrag von 14,2 Mio. € aus, das außerordentliche Ergebnis einen Fehlbetrag von 0,7 Mio. €. Die Fehlbeträge werden den dafür vorgesehenen Rücklagen entnommen.

 

  • Der Finanzhaushalt wurde mit Investitionsfondsdarlehen von 0,5 Mio. € und Krediten vom Kapitalmarkt in Höhe von 46,5 Mio. € finanziert, davon 6.1 Mio. € für Umschuldungen.

 

  • Die Kredite wurden durch Tilgungen in Höhe von 11,9 Mio. € abgebaut, davon 6.1 Mio. € für Umschuldungen.

 

  • Der von der Stadtverordnetenversammlung mit dem Haushalt 2016 gesetzte Rahmen wurde vom Magistrat insgesamt eingehalten.

 

Abschluss der Gebührenhaushalte

Im Rahmen der Arbeiten für den Jahresabschluss 2016 war zunächst der Gebührenhaushalt ,Abfallwirtschaft“ (Produkt 469030) zu überprüfen und auszugleichen. Evtl. Überschüsse sind dem entsprechenden Sonderposten für den Gebührenausgleich zuzuführen bzw. evtl. Fehlbeträge aus diesem - soweit vorhanden - zu decken.

 

Der Gebührenhaushalt "Abfallwirtschaft" schließt mit einem Fehlbetrag von 518.930,60 ab. Dieser Fehlbetrag kann nur teilweise durch Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich "Abfallwirtschaft" ausgeglichen werden. Es verbleibt ein Fehlbetrag von 49.799,37 €.

 

Damit künftig der Gebührenhaushalt ausgeglichen werden kann, ist die Anhebung der Gebühren zum 01.01.2018 geplant und wird der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

Der Abschluss des Gebührenhaushaltes ist im beiliegenden Bericht dargestellt.

 

Abrechnung der Budgets

Die Stadtverordnetenversammlung wurde im Haushaltsjahr 2016 wiederholt über den Stand

der Budgets unterrichtet.

 

Insgesamt ist festzustellen, dass bei einzelnen Budgets Überschreitungen vorliegen, die jedoch innerhalb der Fachdienst-, Fachbereichs- und der Dezernatsbudgets ausgeglichen wurden.

 

Die Abrechnung der Budgets im Ergebnis- und Finanzhaushalt ist im beiliegenden Bericht dargestellt.

 

Kapitalaufstockung der Adolf- und Luisa-Haeuser-Stiftung

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 16. Februar 2001 den Magistrat beauftragt, zu prüfen, ob 10 Prozent des jährlichen Ertrages der Adolf- und Luisa-Haeuser-Stiftung zur Kapitalaufstockung verwendet und damit der Stiftungszweck unabhängig von der Geldentwertung dauerhaft gesichert werden kann. Weiterhin wurde beschlossen, dass der Ertrag hauptsächlich zur Erwirtschaftung eines Teiles der Abschreibungen der öffentlichen Badeanstalten der Stadt Marburg dienen soll.

 

Im Haushaltsjahr 2016 können dem Stiftungsvermögen keine Mittel zur Kapitalaufstockung zugeführt werden. Ursächlich ist das aktuelle negative Zinsumfeld.

 

Abschluss des Ergebnishaushalts

 

Die folgenden Übersichten zeigen die Entwicklung des ordentlichen Ergebnisses im Zeitvergleich.

 

 

Der Ergebnishaushalt erwirtschaftet einen Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis von 14,2 Mio. €. Dies ist hauptsächlich auf den Ausfall der Schlüsselzuweisungen und der Zahlung der Solidaritätsumlage zurückzuführen. Ursächlich hierfür waren die Rekordgewerbesteuererträge von über 147 Mio. im Jahr 2015.

 

Die Gründe für das Ergebnis sind ausführlich im Bericht zum Jahresabschluss 2016 dargestellt.

 

Die Universitätsstadt Marburg hat bis zum Jahr 2011 keine Kassenkredite und- sieht man von den Darlehen aus dem Hessischen Investitionsfonds und von den Krediten ab, die durch die Konjunkturprogramme von Bund und Land 2009/2010 verursacht wurden - keine Investitionskredite aufgenommen. Gleichzeitig hat sie durch planmäßige und teilweise auch durch außerplanmäßige Tilgung massiv Schulden abgebaut.

 

Diese Situation hat sich im Jahr 2012 verändert. Erstmals mussten Kassenkredite in Anspruch genommen werden. Ab dem Jahr 2013 war auch die Aufnahme von Krediten vom Kapitalmarkt erforderlich. Diese Entwicklung setzte sich auch im Jahr 2016 fort. Vom Kapitalmarkt mussten 46,5 Mio. aufgenommen werden. Auch mussten im Laufe des Jahres 2016 Kassenkredite im Umfang von 22 Mio. € in Anspruch genommen werden.

 

Schuldenentwicklung 1993 bis 30.09.2017

 

Schuldenentwicklung 1993 bis 30.09.2017 pro Einwohner

Rücklagen

Unter Berücksichtigung des Jahresabschlusses 2016 ergeben sich folgende Rücklagenbestände:

 

Rücklage aus dem ordentlichen Ergebnis: 92.879.158,10

 

Rücklage aus dem außerordentlichen Ergebnis:   1.200.289,32

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

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Anlagen

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