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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kenntnisnahme - VO/6010/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Magistrat und der Haupt- und Finanzausschuss werden gebeten, von der in der Anlage beigefügten Vereinbarung mit der Stadtwerke Marburg GmbH, Kenntnis zu nehmen.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Universitätsstadt Marburg hat ihre flüssigen Mittel gem. § 22 Abs. 1 GemHVO, soweit diese nicht für Auszahlungen benötigt werden, sicher und Ertrag bringend anzulegen. Beide Voraussetzungen sind bei einer Geldanlage im Konzernbereich der Universitätsstadt Marburg gegeben.

 

Zu diesem Zweck erhöht die Universitätsstadt Marburg der Stadtwerke Marburg GmbH (SWMR) den gemäß Vertrag von 19.02.2016 gewährten Liquiditätsrahmen in Höhe von 6.000.000 € auf 10.000.000 €.

 

Die Auszahlung von Beträgen erfolgt auf Anforderung der SWMR und ist in der Höhe durch die Liquiditätssituation der Universitätsstadt Marburg begrenzt auf die zur Verfügung stehenden „freien flüssigen Mittel“.

 

Rückzahlungen durch die SWMR sind jederzeit möglich. Eine Rückforderung von Beträgen durch die Universitätsstadt Marburg ist ebenso jederzeit möglich, sollte jedoch 14 Tage vorher angekündigt werden.

 

Es wird ein variabler mtl. Zinssatz vereinbart. Dieser beträgt zurzeit 0,4 % jährlich und kann bei geänderten Marktbedingungen in Absprache mit den SWMR neu festgesetzt werden. Der Zinssatz bezieht sich auf die tatsächlich in Anspruch genommenen Beträge der SWMR.

 

Die Laufzeit des Vertrages ist zeitlich nicht befristet. Er kann jedoch beiderseitig mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Zinsertrag

 

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Anlagen

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