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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/6091/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

Die im „Masterplan Universitätsklinikum Marburg“ formulierten Planungsziele stellen als „sonstige städtebauliche Planung“ gemäß § 1 Abs. 6 Nr.11 BauGB die planerischen Grundzüge für die weitergehenden Detaillierungen im Zuge künftiger Entwicklungs- und Bauleitplanungen am Standort des Universitätsklinikums Marburg dar.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Idee, ein integriertes Planungskonzept für die weitere Entwicklung des Universitätsklinikums am Standort Marburg (im Folgenden UMR) zu erarbeiten entstand im Zeitraum 2015/2016, als die Realisierung eines Ambulanzzentrums in Form eines Neubaus nordöstlich des Hauptgebäudes angedacht war. Da im Zuge einer Realisierung des Ambulanzzentrums verschiedenste funktionale, verkehrstechnische und städtebauliche Aspekte absehbar betroffen wären, konnte die Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH (UKGM) von Seiten des Magistrates überzeugt werden, dass ein integrierter Planungsansatz in Form einer Rahmen- bzw. Masterplanung, analog dem Masterplan zur Entwicklung des Universitätsstandortes „Campus Lahnberge“, der richtige planerische Ansatz zur Bewältigung der Entwicklungsfragen wäre. Die Rahmenplanung bietet dem Bauherrn Vorteile im Hinblick auf Funktionalität, Kosten und Perspektiven und gleichzeitig werden die öffentlichen Belange (u. a. Städtebau, Verkehr, Naturschutz) beim Prozess der Klinikumsentwicklung gebührend gewürdigt. Von den einmal geleisteten Vorarbeiten und dem integrierten Planansatz werden künftig ohnehin alle Beteiligten in Form verkürzter Planverfahren profitieren. Der nun präsentierte Masterplan eröffnet dem UMR eine mittel-langfristige Planungsperspektive, um baulich, innerhalb des abgesteckten städtebaulichen Rahmens, auf künftige Anforderungen angemessen reagieren zu können. Somit kann sich das UMR auf Ebene des Standortes gegenüber konkurrierenden Kliniken weiter qualifizieren.

 

 

Das Planwerk selbst wurde vom Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH (UKGM) finanziert. Die Auswahl des federführenden Planungsbüros erfolgte in Abstimmung mit dem Fachdienst Stadtplanung. Die Inhalte des Masterplans spiegeln das Ergebnis mehrerer zwischengeschalteter Abstimmungsrunden zwischen dem Magistrat und dem bearbeitenden Planungsbüro wider.

Der räumliche Umfang des Masterplans beschränkt sich auf die bereits im wirksamen Flächennutzungsplan (von 1984) dargestellte Sonderbaufläche. In diesem Zusammenhang ist zu betonen, dass ökologische, funktionale und infrastrukturelle Gründe für die Orientierung der Klinikumsentwicklung in nördliche Richtung und entlang der Landesstraße sprechen; die andiskutierte Alternative in Richtung Westen wurde nicht zuletzt wegen den erheblichen Eingriffen in die hier besonders wertvollen Waldbestände frühzeitig im Planungsprozess verworfen.

Der Masterplan Universitätsklinikum Marburg ist eingebettet in die vom Land Hessen, den beiden Universitäten Gießen und Marburg, dem Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH (UKGM) und der Rhön-Klinikum AG unterzeichneten Vereinbarung „zur Umsetzung des Zukunftspapiers für die Weiterentwicklung der mittelhessischen Universitätsmedizin“ -  in der örtlichen Presse mehrfach unter dem Titel „Trennungsrechnung“ behandelt. Im Hinblick auf die vereinbarten Baumaßnahmen ist für das UMR unter anderem die Sanierung der zentralen Operationssäle und der Intensivstation im Hauptgebäude auf den Lahnbergen vereinbart. Für den Standort Ortenberg ist die Modernisierung der Klinik für Psychiatrie und der Neubau der Kinder- und Jugendpsychiatrie, im Plangebiet des bereits 2015 beschlossenen Bebauungsplans, nun ebenfalls verbindlich geregelt. Die Zukunft der Zahnklinik kann nach Aussage der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH (UKGM) dagegen nur in Abstimmung mit der Philipps-Universität entschieden werden, wobei an dieser Stelle darauf hinzuweisen ist, dass bei außeruniversitären Folgenutzungen oder größeren baulichen Maßnahmen am Standort Ortenberg selbstverständlich auch der Magistrat der Universitätsstadt - Stichwort Planungshoheit -  entscheidend mitwirken wird.

Im Masterplan Universitätsklinikum Marburg sind auch die langfristigen Entwicklungspotentiale dargestellt. Aufgrund des größeren zeitlichen Horizonts sind diese Potentiale zwar noch nicht mit konkreten Vorhaben hinterlegt, aber die Entwicklungsrichtung wird klar vorgegeben: wenn künftige Vorhaben weitere Flächen beanspruchen, dann wird in diese Richtung entwickelt und eben nicht in Richtung Westen, und damit in schutzwürdige Waldbestände.

Dem gegenüber konzentrieren sich die kurz- bis mittelfristigen Planungen der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH (UKGM) auf die Flächen im unmittelbaren Umfeld des Hauptgebäudes. Unabhängig von der oben erwähnten Vereinbarung zur Trennungsrechnung plant die Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH (UKGM) am Standort Marburg die Erschließungs- und Stellplatzsituation am Hauptgebäude in den nächsten Jahren umfassend in Form einer Ringerschließung um das zentrale Parkhaus, welches in seiner Kapazität entscheidend erhöht werden wird, zu verbessern. Die Realisierung des Ambulanzzentrums ist aktuell dagegen zurückgestellt.

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

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