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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/6107/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der beigefügte IV. Nachtrag zur Gebührenordnung für die Volkshochschule der Universitätsstadt Marburg wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Laut Beiratsbeschluss werden in der vhs Marburg die Honorare der Kursleitenden im 2-Jahresturnus überprüft und ggf. den Tarifsteigerungen und gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst. Dies geschieht parallel dazu im Bereich der Teilnahmegebühren. Ziel ist, eine Balance der Honorarausgaben und Teilnahmegebühren zu wahren.

 

Die Empfehlung des vhs-Beirats an den Magistrat vom 19.12.2017 lautet diesbezüglich, dass die Honorare zum Wintersemester 2018/19 (Beginn 20.08.2018) um 1,00 € pro Unterrichtseinheit (UE) erhöht werden sollen.

 

Um diese zusätzlichen Mehrausgaben decken zu können, ist eine Erhöhung der Teilnahmegebühren um 0,10 € pro UE erforderlich. Demnach sollen durch diesen IV. Nachtrag die Gebühren für alle Kurse und Seminare von 2,70 € auf 2,80 € sowie die ermäßigten Gebühren von 1,80 € auf 1,90 € je UE erhöht werden (§ 2 Nr. 1).

 

Die Erhöhung bezieht sich jedoch nicht auf Lehrgänge, Alphabetisierungskurse und Einzelveranstaltungen (§ 2 Nr. 2 und 3 sowie § 3). Diese Veranstaltungsarten finden in geringem Umfang statt, werden zum Teil durch Drittmittel gefördert (politische Bildung) und/oder richten sich an eine ökonomisch schwächere Zielgruppe. Ebenso nicht berücksichtigt werden die Kurse im Bereich Deutsch als Fremdsprache.

 

Die letzte Gebührenerhöhung wurde durch die Stadtverordnetenversammlung am 14.10.2016  mit Inkrafttreten zum 01.02.2017 beschlossen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird nunmehr gebeten, diesen IV. Nachtrag zur Gebührenordnung für die Volkshochschule der Universitätsstadt Marburg zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Thomas SpiesKirsten Dinnebier
OberbürgermeisterStadträtin

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Der Beschluss führt voraussichtlich zu Mehreinnahmen in Höhe von rund 21.800 € (218.000 Teilnehmenden-UE x 0,10 €). Hierdurch werden die Mehrausgaben für die Honorare der Kursleitenden gedeckt.

 

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Anlagen

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