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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/6171/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Die vorliegende Studie zu den potenziellen Wohnstandorten Oberer Rotenberg / Höhenweg und Stadtwald / Hasenkopf wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Auf Basis dieser Studie wird die Durchführung eines öffentlichen Beteiligungsverfahrens beschlossen, mit dem Ziel, einen geeigneten Standort für die Realisierung eines neuen Wohnquartiers mit hohem Anteil an gefördertem Wohnungsbau zu finden.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadtverordnetenversammlung hatte mit Beschluss vom 30.06.2017 den Magistrat gebeten, die im Wohnraumversorgungskonzept gelisteten potenziellen Wohnstandorte Oberer Rotenberg/Höhenweg und Stadtwald/Hasenkopf hinsichtlich ihrer Eignung für den Wohnungsbau, insbesondere im Hinblick auf die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum, vertiefend zu analysieren, zu bewerten und zu priorisieren. Explizit genannt wurden „die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum für benachteiligte Wohnungssuchende“ und gleichzeitig „die Vermeidung einseitiger Belegungsstrukturen (Segregation)“. Gemäß dem Beschluss soll die Öffentlichkeit frühzeitig in den Entscheidungsprozess eingebunden werden.

 

Die nun vorliegende, vom Fachdienst Stadtplanung und Denkmalschutz erstellte vergleichende Standortanalyse arbeitet den derzeitigen Sach- und Kenntnisstand anhand eines Kriterienkatalogs für beide Standorte auf. Sie enthält noch kein Ergebnis im Sinne einer Priorisierung eines der beiden Gebiete, sondern bildet vielmehr die Grundlage für das jetzt anstehende Beteiligungsverfahren.

 

Ein Beteiligungskonzept wird derzeit zwischen den Fachdiensten Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung sowie Stadtplanung und Denkmalschutz abgestimmt (Entwurf siehe Anlage 2). Am Beginn des Beteiligungsverfahrens wird die Information der Öffentlichkeit über die bisherigen Ergebnisse der vorliegenden Standortanalyse stehen. Die inhaltliche Diskussion der Chancen und Risiken einer potenziellen Siedlungsentwicklung könnte dann stadtteilbezogen jeweils getrennt in Marbach bzw. Ockershausen/Stadtwald fortgeführt werden. Dabei sind auch bereits vorhandene Beteiligungsstrukturen zu berücksichtigen, die insbesondere im Bereich Stadtwald durch die aktive Gemeinwesenarbeit und den Soziale-Stadt-Prozess breit gefächert sind.

Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit wird die Verwaltung weiter den Kontakt mit den direkt betroffenen derzeitigen Grundstückseigentümern halten und potenzielle Partner für die Umsetzungsphase ansprechen. Dazu zählen die SEG, die GeWoBau sowie andere Wohnungsbaugesellschaften.

Die Entscheidung darüber, welches der beiden untersuchten Gebiete vorrangig für eine bauliche Entwicklung vorzusehen ist, wird nach Auswertung der im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung gewonnen Erkenntnisse die Stadtverordnetenversammlung treffen.

Die konkrete Planungs- und Umsetzungsphase soll in jedem Fall mit einem städtebaulichen Wettbewerb beginnen, der wiederum Möglichkeiten zur Beteiligung der Öffentlichkeit bieten wird. Die Notwendigkeit eines städtebaulichen Wettbewerbs ist mit der vorliegenden Studie für beide Standorte belegt. Im anschließenden Bauleitplanverfahren sind Beteiligungs-möglichkeiten für die Öffentlichkeit ohnehin gesetzlich vorgegeben.

 

Es muss noch ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Entwicklung der untersuchten Standorte zu Wohnbaugebieten aufgrund der in der Studie dargelegten Verfahrensdauer eher zur mittel- bis längerfristigen Deckung der Bedarfe im geförderten Wohnungsbau geeignet ist. In beiden Fällen ist mit einem Planungs- und Erschließungszeitraum von mindestens 5 Jahren vor dem Baubeginn für den Wohnungsbau auszugehen.

 

Näheres ist den Anlagen zu entnehmen.

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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