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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/6182/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, Folgendes zu beschließen:

 

Dem Erwerb eines Anteils von bis zu 20 % am Windpark Hassenhausen durch die Stadtwerke Marburg GmbH über eine Beteiligungsgesellschaft wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Fa. Abicon Audit Bioenergy Construct & Consult GmbH („Abicon“) hält 30 % der Anteile am Windpark Hassenhausen, der auf dem Gebiet der südlich von Marburg gelegenen Gemeinde Fronhausen errichtet wurde. Bis Jahresende 2017 gingen alle vier Windenergieanlagen des Typs Nordex N131/3000 mit einer Leistung von insgesamt 12 MW in Betrieb und sollen fortan jährlich ca. 35.000 MWh Strom produzieren. Der Windpark hat ein Gesamtinvestitionsvolumen von 24,2 Mio. Euro.

 

Die erforderliche Investition für einen Anteil von 20 % am Windpark liegt bei bis zu 1,1 Mio. Euro und soll fremd finanziert werden. Über die Laufzeit der gesicherten EEG-Vergütung von 20 Jahren liegt die Rendite bei 4,8 %. Die Unternehmensergebnisse sind, wie in heutigen Windparkprojekten üblich, im Abschreibungszeitraum negativ und steigen danach deutlich an. Den Gesellschaftern fließen dennoch Mittel aus Gesellschafterdarlehenszinsen und freien liquiden Mitteln zu.

 

In kommunalverfassungsrechtlicher Hinsicht sind die gemeindewirtschaftsrechtlichen Vorgaben der §§ 121 ff. HGO erfüllt, da es sich um eine privilegierte wirtschaftliche Betätigung handelt. Nach § 121 Abs. 1 Satz 2 HGO besteht für die Stadtwerke Marburg GmbH Bestandsschutz, da deren Tätigkeiten bereits vor dem 01.04.2004 ausgeübt wurden. Entsprechend § 51 Ziffer 11 HGO ist eine Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vorgesehen.

 

Der Ausbau erneuerbarer Stromerzeugungsanlagen ist erklärtes Ziel der Stadtwerke Marburg. Mit dem Windpark Hassenhausen würde eine Anlage erworben, die beispielhaft für das nachhaltige und regionale Geschäft der Stadtwerke stünde. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Marburg GmbH hat demgemäß der Beteiligung an dem Windpark Hassenhausen in seiner Sitzung am 08. März 2018 zugestimmt. Die Stadtverordnetenversammlung wird daher gemäß § 51 Nr. 11 HGO gebeten, den Erwerb zu beschließen.

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Investitionssumme 1,1 Mio. Euro

 

 

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