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Ratsinformation
Fraktionsantrag - VO/6219/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN betr.: Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Lothar Sprenger
- Beteiligt:
- 50 - Soziale Leistungen
- Antragsteller*in:
- Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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27.04.2018
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25.05.2018
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Erledigt
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Magistrat
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Stellungnahme
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Jugend und Gleichstellung
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Vorberatung
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16.05.2018
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13.06.2018
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22.08.2018
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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22.06.2018
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31.08.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt:
- sich beim Landtag und der Landesregierung Hessen dafür einzusetzen, dass
a) noch vor der Landtagswahl im Herbst 2018 ein hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) verabschiedet wird, damit fristgerecht zum 1.1.2020 alle neuen Bestimmungen des BTHG umgesetzt werden können,
b) der LWV auf der Grundlage des Lebensabschnittsmodells für die Aufgaben der Eingliederungshilfe für das mittlere Lebensalter und die Nacherwerbszeit / das Alter zuständig wird und die kommunalen Träger für die Phase der Kindheit und Jugend,
c) im Hessischen Ausführungsgesetz eine verlässliche und lokal verankerte Kooperation zwischen dem LWV, den jeweiligen Kreisen und Kreis freien Städten, anderen Reha-Trägern und örtlichen Leistungserbringern und Leistungsempfängern gesetzlich vorgesehen ist,
- sich gegenüber dem Hessischen Städtetag und in Verbindung mit dem Landkreis Marburg-Biedenkopf auch gegenüber den anderen beiden kommunalen Spitzenverbänden dafür einzusetzen, dass diese die unter 1 formulierte Position teilen und gegenüber der Landesregierung und dem Landtag aktiv vertreten,
- in Vorbereitung auf eine solche gesetzliche Regelung im Ausführungsgesetz gemeinsam mit dem Landkreis Marburg-Biedenkopf ein arbeitsfähiges Koordinationsgremium (bei dem möglichst auch schon der LWV beteiligt sein soll, wie auch die Freien Träger der Behindertenhilfe, die Arbeitsverwaltung, die Jugendhilfe, Vertreter der behinderten Menschen usw.) zu initiieren,
a) das über ausreichende Kompetenzen für die individuelle Beratung und die Leistungsplanung für die im Kreis lebenden Menschen mit Behinderung verfügt,
b) das Zugang hat zu den Grundlagen für eine sozialräumliche Planung und Koordination der bedarfsorientierten Angebote für selbstbestimmtes Leben und Teilhabe und
c) so zusammengesetzt ist, dass auch die Übergänge im Lebenslauf, die erforderlichen sozialräumlichen Strukturen der Pflege und die notwendigen Beratungskompetenzen in den Blick genommen werden können.
Sachverhalt
Begründung:
Nachdem eine Reihe von Kreis freien und Sonderstatus-Städten nicht mehr am Beschluss des Hessischen Städtetags festhalten, wonach die Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe nach dem BTHG bei den Kommunen liegen sollte, sondern bereit sind, dem LWV diese Aufgaben im Rahmen des Lebensabschnittmodell zuzuweisen, besteht die Chance, das hessische Ausführungsgesetz noch vor der Wahl zu beschließen. Dies ist umso wichtiger, weil die Umsetzung aller Regelungen des BTHG ab dem 1.1.2020 erfolgen soll, der Zeitraum dafür also inzwischen sehr kurz ist. Außerdem müssen auch rechtzeitig die lokalen Strukturen für die Umsetzung geschaffen/organisiert werden müssen.
Das BTHG ruft viel Kritik hervor, es greife zu kurz und vernachlässige wichtige Maßnahmen. Die öffentliche Diskussion darüber, wie auch die Diskussion in Hessen, ob die Kommunen oder der LWV zuständig sein sollen, haben allerdings dafür gesorgt, dass die Themen‚ Teilhabe und Eingliederung von behinderten Menschen eine größere öffentliche Aufmerksamkeit bekamen. Diese Aufmerksamkeit sollte genutzt werden, um wenigstens die nach dem BTHG möglichen Maßnahmen für den Aufbau guter Lebensbedingungen vor Ort optimal zu gestalten. Dazu ist neben der geforderten inhaltlichen Gestaltung des hessischen Ausführungsgesetzes auch das von Stadt und Kreis gemeinsam zu schaffende Koordinationsgremium erforderlich, das verantwortlich und arbeitsfähig möglichst gute Lebensbedingungen für behinderte MitbürgerInnen und mit ihnen gestaltet.
Dr. Christa PeraboDr. Karsten McGovern
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