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Ratsinformation
Vorlage - VO/6267/2018
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, im Sinne des Milieuschutzes nach § 172 bis 174 BauGB Erhaltungssatzungen für die Ortsbezirke Altstadt, Campusviertel, Südviertel und Weidenhausen zu erarbeiten.
Begründung:
Gentrifizierung ist nicht nur in Großstädten, sondern auch in Marburg ein zunehmendes Problem. Auf der Suche nach Anlagemöglichkeiten werden seit einigen Jahren vermehrt Immobilien zu lukrativen Renditeobjekten für Spekulant*innen. Einkommensschwache Mieter*innen aber auch Einzelhändler*innen und Gastronom*innen werden dadurch und im Zuge häufiger Eigentümer*innenwechsel aus den Kernstadtbereichen verdrängt. Oftmals geht dieser Prozess mit unverhältnismäßigen Mietsteigerungen einher. Durch diese Entwicklung geraten gewachsene Strukturen in Quartieren ins Wanken, Wohnraum verteuert sich massiv und auch für Gewerbetreibende ist ein Einzelhandelsgeschäft oder Gastronomiebetrieb in manchen Stadtvierteln aufgrund steigender Mieten oder Pachten nicht mehr zu finanzieren.
Zur Unterbindung von Immobilienspekulationen, zum Schutz von Mieter*innen und Gewerbetreibenden vor Mietsteigerungen aufgrund dessen und zur Erhaltung der städtebaulichen Besonderheiten der oben genannten Ortsbezirke benötigen wir auch in Marburg eine Erhaltungssatzung zum Zweck des Milieuschutzes in der Kernstadt. Die Stadt Frankfurt am Main und die dortigen satzungsmäßigen Regelungen können und sollten als Vorbild für Marburg dienen.
Christian SchmidtMarco Nezi
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Stellungnahme OBR Altstadt (65 KB) | |||
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2 | Stellungnahme OBR Campusviertel vom 11.09.2018 (10 KB) | |||
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3 | Stellungnahme OBR Campusviertel vom 16.10.2018 (162 KB) | |||
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4 | Stellungnahme OBR Weidenhausen (242 KB) | |||
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5 | Stellungnahme OBR Südviertel (59 KB) |