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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/6286/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept Marburg-Ockershausen/Stadtwald wird als Grundlage für den Soziale Stadt-Prozess Marburg-Ockershausen/Stadtwald anerkannt und beschlossen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung - RiLiSE schreibt die Erarbeitung eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes als Grundlage für den Förderprozess „Soziale Stadt“ und die Bewilligung von Einzelmaßnahmen vor. Im Dezember 2014 waren seitens des Landes Hessen die Bewilligungsbescheide für die Programmstandorte Marburg-Ockershausen/Stadtwald und Marburg-Waldtal an die Universitätsstadt Marburg überreicht worden. In einem Magistratsbeschluss vom 09. März 2015 wurde die Erarbeitung von Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepten beschlossen.

 

Ab Februar 2015 wurden im Rahmen verschiedener Beteiligungsformate (öffentliche Sitzungen, Begehungen, Befragungen) Bewohner*innen, Institutionen und Gewerbetreibende in Ockershausen/Stadtwald über das Programm Soziale informiert. Unter anderem wurde die Aufgabenstellung der Erarbeitung eines Integrierten Handlungskonzeptes Soziale Stadt erörtert. Auch innerhalb der Stadtverwaltung Marburg wurden im Frühjahr 2015 alle Fachbereiche und Fachdienste über das Programm Soziale Stadt und gemeinsame Aufgabenstellungen informiert.

 

Zwischen den Koordinatoren der Sozialen Stadt-Projekte (FD Stadtplanung und FB Kinder, Jugend, Familie) und dem Träger der Gemeinwesenarbeit (GWA) des Soziale Stadt-Standortes Marburg-Ockershausen/Stadtwald wurde vereinbart, das ISEK gemeinschaftlich zu erarbeiten und nicht als Auftrag zu vergeben.

Der hierdurch mögliche, zeitlich offenere Arbeitsprozess sollte eine weitgehende Tiefe der Analyse und Präzision der Maßnahmenplanung sicherstellen.

 

Im städtebaulichen Bereich war die Rahmenplanung Ockershausen (R.Ock, 2008) analytische Grundlage für die Erarbeitung des ISEKs Marburg-Ockershausen/Stadtwald. Im Rahmen von Begehungen und Expert*innengesprächen wurden Analysen und Maßnahmenvorschläge der Rahmenplanung überprüft und ggf. überarbeitet. Diese Verfahrensweise wurde auch bezüglich des wohnungswirtschaftlichen Bereiches durchgeführt.

Hinsichtlich der ISEK-Bausteine Lokale Wirtschaft und Wirtschaftsförderung, Umwelt- und Klimaschutz, Stadtteilökologie und Mobilität wurde mit den zuständigen städtischen Fachdiensten Sitzungen des AK-Stadtwald vorbereitet und stadtteiloffen durchgeführt.

 

Regelmäßige Sitzungen des so genannten Soziale Stadt-Teams (Städt. Koordinatoren, Quartiersmanagement und GWA-Geschäftsführung) dienten der Reflexion des Prozesses und der Festlegung der Arbeitsinhalte, die ihren Niederschlag im ISEK finden sollten. Durch die enge Kooperation und Rückkopplung des Soziale Stadt-Prozesses mit der GWA konnten Informationen und auch Rückmeldungen spezifischer Bewohnergruppen einbezogen und berücksichtigt werden. Eine erste Zusammenstellung der Zwischenergebnisse des ISEKs wurde im Juli 2016 im Rahmen einer Bewohner*innenversammlung, zu der auch Institutionen, Gewerbe und städtische Fachstellen geladen waren, vorgestellt und diskutiert. Hierüber hinaus fand eine regelmäßige Informierung des Ortsbeirates Ockershausen statt.

 

Durch eine aktivierende Befragung, die im Sommer 2017 durch die IKJG in Marburg-Ockershausen durchgeführt wurde, konnten die bisherige Maßnahmenplanung abschließend überprüft und in Einzelfällen ergänzt bzw. korrigiert werden.

 

Im Januar 2018 wurde das ISEK Soziale Stadt Marburg-Ockershausen/Stadtwald inhaltlich vorläufig abgeschlossen. Im Hinblick auf neue Entwicklungen in der Gesamtstadt Marburg und dem Förderstandort Marburg-Ockershausen/Stadtwald ist eine Fortschreibung des ISEKs vorgesehen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die in dem ISEK aufgeführten Maßnahmen haben den Charakter von Empfehlungen auf Grundlage von Beteiligungsverfahren. Bei einem Investitionsvorhaben ab 250.000,00 € wird ein Verfahren entsprechend AGA, Anlage 21, angestoßen und ein Bedarfsanerkennungs-beschluss herbeigeführt.

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

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