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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag - VO/6361/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat der Universitätsstadt Marburg wird beauftragt, sich für den Erhalt der Waldstraße als Radverkehrsverbindung zwischen dem Waldtal und den Lahnbergen zwischen Bauerbach und Ginseldorf in mindestens bisheriger Qualität nachdrücklich einzusetzen.

 

Dazu soll der Magistrat unverzüglich Gespräche mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung mit dem Ziel aufnehmen, diesen wichtigen Bestandteil des hessischen Radwegenetzes in bisheriger Qualität zu erhalten.

 

Darüber hinaus ist der Weg unverzüglich in die Marburger Radverkehrsplanung aufzunehmen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Hessen-Forst als Fachbehörde des hessischen Umweltministeriums hat die Öffentlichkeit darüber informiert, dass der bisher mit einer Asphaltdecke versehen Weg zwischen dem Waldtal und den Lahnbergen zurückgebaut werden und mit einer wassergebunden Splittdecke versehen werden soll.

 

Begründet wird dies mit den Vorgaben des FSC-Zertifizierung und der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft, wonach bei einem Neubau die Ausführung mit Schwarzteerdecken unzulässig sei.

 

Diese Argumentation greift schon alleine deshalb nicht, weil es sich nicht um einen Neubau handelt.

 

Der Weg, der offiziell als Forstwirtschaftsweg geführt wird, ist ein wichtiger Bestandteil des hessischen Radwegenetzes und wird deshalb vom Land Hessen offiziell als Radweg geführt (Radroutenplaner des HMW). Er ist eine Verbindung ohne große Steigung und aufgrund dessen und aufgrund des vorhandenen Untergrundes leicht zu befahren.

 

Nach Aussage des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) sind wassergebundene Decken nur „eingeschränkt allwettertauglich“. Sie sind „selbst gegen geringfügigen KFZ-Verkehr“ außerordentlich anfällig. Das hohe Gewicht und die Antriebskräfte motorisierter Fahrzeuge beschleunigen die Zerstörung ... so sehr, dass ihr Einbau nur für Radwege ohne jede Mitbenutzung durch KFZ ... in Frage kommt. Auch Pferdehufe machen sie in kürzester Zeit unbefahrbar (...). Auf Gefällestrecken reicht meist schon das Regenwasser aus, den Weg durch Erosion oder Unterspülung unpassierbar zu machen (...).

 

Das Land Hessen würde mit dem jetzigen Planungsstand selbst das Ziel, einen Waldwirtschaftsweg zu erhalten, konterkarieren. Es würde in die Bemühungen der Stadt Marburg, den Radverkehr attraktiver zu gestalten, massiv eingreifen. Wer ernsthaft den Radverkehr fördern möchte, kann nicht aus rein wirtschaftlichen Gründen die bewährte Radverkehrsverbindung zerstören wollen.

 

Die Stadt Marburg kann durch den Erhalt der Asphaltdecke die Maßnahme 53 des Radverkehrsplanes flankieren, da dort lediglich im oberen Bereich zu der für den MIV freigegebenen Straße eine Instandsetzung des Weges erfolgen muss.

 

Der hessische Wald dient auch der Naherholung, asphaltierte Strecken sind dabei für Menschen mit Rollator, Kinderwagen oder Rollstuhl leichter zu befahren.

 

 

Gerald WeidemannAndrea Suntheim-PichlerMathias Range

Dominic DehmelWinfried Kissel

 

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