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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/6507/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

die beigefügte Aktualisierung und den Bericht zum Frauenförderplan der Stadtverwaltung Marburg für den Zeitraum 2015 – 2021

 

zu beschließen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 7 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) sind der Frauenförderplan sowie damit verbundene Änderungen der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Der derzeit gültige Frauenförderplan der Stadtverwaltung Marburg wurde für die Jahre 2015 bis 2021 erstellt. Aufgrund gesetzlicher Veränderungen wie zum Beispiel die Berücksichtigung von besonderen Belangen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen erfolgte die Aktualisierung und Anpassung des Frauenförderplans.

 

Das HGlG benennt drei Ziele: die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst.

 

Grundlage des Frauenförderplanes ist eine Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur. Der vorliegende Bericht gibt für den Berichtszeitraum 01. Juli 2014 bis 30. September 2017 Auskunft über den Stand der Verwirklichung der Ziele und berücksichtigt die sich aus der Überarbeitung des Gesetzes ergebenden veränderten Anforderungen. Neben der weiterhin gezielten spezifisch beruflichen Förderung von weiblichen Beschäftigten, insbesondere aber hier auch den besonderen Belangen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen Rechnung tragend, sieht das neue Gesetz einen Schwerpunkt im Bereich der Beschäftigten mit Familienaufgaben. Dieses Ziel bezieht sich gleichermaßen auf Frauen und Männer.

 

Bei der Universitätsstadt Marburg sind zum Stichtag 01. Oktober 2017 1.430 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, davon 995 Frauen (70 %) und 435 Männer (30 %). Bei einer Betrachtung ohne die „1-Stunden-Kräfte“ verringert sich die Beschäftigtenzahl der Stadtverwaltung Marburg auf 1.269 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dies sind 902 Frauen (71 %) und 367 Männer (29 %). Bei dieser Betrachtungsweise ist der Frauenanteil um 1 % höher und liegt bei 71 %. 

 

Von den insgesamt 1.269 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern waren 606 Personen (48 %) in Teilzeit beschäftigt, wobei die Teilzeitbeschäftigung von 92 % der Mitarbeiterinnen und 8 % der Mitarbeiter ausgeübt wird.

 

Bei den Führungskräften wurde eine differenzierte Betrachtung der Kernverwaltung und eine erweiterte Betrachtung mit den Leitungen der Kindertageseinrichtungen vorgenommen. Zum Stichtag sind insgesamt 46 Führungskräfte in der Kernverwaltung tätig, darunter 19 Frauen (41 %) und 27 Männer (59 %). Ein Vergleich mit den Vorjahren zeigt, dass der Frauenanteil auf der Führungsebene in der Kernverwaltung weiterhin deutlich gesteigert werden konnte. Die übergreifende Betrachtung der Führungskräfte legt dar, dass eine Überrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen besteht. Insgesamt befinden sich 63 Personen in Führungspositionen. Der Anteil der weiblichen Führungskräfte beträgt 57 % (36 Personen), wohingegen männliche Führungskräfte einen Anteil von 43 % (27 Personen) ausmachen.

 

Weitere umfassende Analysen erfolgen zur Beschäftigungs- und Altersstruktur, Elternzeit, Beurlaubung, Ausbildung sowie zu Berufsgruppen, Beförderungen und Höhergruppierungen.

 

Durch einen Vergleich mit den Bestandsaufnahmen und Analysen des Frauenförderplans der Jahre 2015 – 2021 besteht die Möglichkeit, die Entwicklungen der vergangenen Jahre zu verfolgen und entsprechend zu beurteilen. Unter dem Vorbehalt personeller, finanzieller und organisatorischer Ressourcen können bei Bedarf neue Handlungsfelder und Maßnahmen generiert werden.

 

Der vorliegende Entwurf ist mit dem Referat für die Gleichberechtigung von Frau und Mann abgestimmt worden. Am 27. September 2018 wurde der Entwurf dem Personalrat der Stadtverwaltung gemäß § 77 Absatz 3 des Hessischen Personalvertretungsgesetzes zur Zustimmung vorgelegt. Die Zustimmung erfolgte am 09. Oktober 2018. Er wurde der Gleichstellungskommission vorgelegt und in der Sitzung am 17. Oktober 2018 beraten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird entsprechend § 7 HGlG gebeten, den beigefügten Entwurf der Aktualisierung und des Berichts zum Frauenförderplan der Stadtverwaltung Marburg für den Zeitraum 2015 – 2021 zu beschließen.

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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