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Ratsinformation
Wahlen der STVV - VO/6509/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung des Schiedsamtes Marburg III
- Neuwahl einer Schiedsperson
- Neuwahl einer stellv. Schiedsperson
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Wahlen der STVV
- Federführend:
- 30 - Rechtsservice
- Bearbeiter*in:
- Susanne Nassauer
- Verfasser*in:
- Nassauer, Susanne
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Wahlvorbereitungsausschuss
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Vorberatung
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23.11.2018
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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23.11.2018
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14.12.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Amtszeiten von Herrn Stumpf als Schiedsmann sowie von Herrn Nau als stellvertretender Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Marburg III laufen am 04.12.2018 ab. Daher ist es notwendig, entsprechende Neuwahlen durchzuführen. Herr Stumpf und Herr Nau stehen für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung.
Nach § 4 Abs. 1 des HSchAG werden die Schiedspersonen von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter.
Nach § 3 Abs. 1 des HSchAG müssen Schiedspersonen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. So kann gemäß § 3 Abs. 2 des HSchAG das Amt nicht bekleiden,
1.wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
2.eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;
3.wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin bzw. Notar bestellt ist;
4.wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;
5.wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes) als Berufsrichterin oder als Berufsrichter oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst ist.
Nicht in das Amt berufen werden soll gemäß § 3 Abs. 3 des HSchAG, wer
1.bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 75. Lebensjahr vollendet haben wird;
2.nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnt;
3.durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Mit Schreiben vom 22.08.2018 wurden alle in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen und die entsprechenden Ortsbeiräte gebeten, Wahlvorschläge einzureichen.
Zudem erfolgte gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 4 HSchAG eine „Amtliche Bekanntmachung" in der „Oberhessischen Presse".
Für das Amt der Schiedsperson wurde
vom Ortsbeirat Ronhausen
Frau Kirsten Fleing, wh. Am Vogelherd 43, 35043 Marburg-Cappel
vom Ortsbeirat Moischt
Herr Walter Kreuer, wh. Tonberg 5, 35043 Marburg-Moischt
vom Ortsbeirat Bauerbach und von der CDU-Fraktion
Herr Theodor Gölzhäuser, wh. Hopfengarten 19, 35043 Marburg-Bauerbach
vorgeschlagen.
Andere Wahlvorschläge gingen nicht ein.
Die Bezirksvereinigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen für den Landgerichtsbezirk Marburg wurde gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 4 HSchAG zu den eingereichten Wahlvorschlägen angehört. Mit Datum vom 22.10.18 wurde seitens der Bezirksvereinigung mitgeteilt, dass gegen die Wahl der o. g. Personen keine Einwände erhoben werden.
Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister
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