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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - VO/6478/2018-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Wichtige Hinweise für die Beantwortung der Fragen:

 

Die Antworten der Großen Anfrage auf die Fragen 1 bis 8, 16 und 17 wurden vom Fachdienst Ausländerbehörde erstellt und beziehen sich auf alle Geflüchteten, die in der Universitätsstadt Marburg wohnen.

 

Die Frage 27 wurde vom Fachdienst Ausländerbehörde und vom Fachdienst Migration und Flüchtlingshilfe gemeinsam beantwortet.

 

Die Antworten der Großen Anfrage zu den restlichen Fragen (9 bis 15 und 18 bis 26) sind vom Fachdienst Migration und Flüchtlingshilfe erstellt worden und können sich nur auf Personen beziehen (Asylsuchende und abgelehnte Asylsuchende), die auch einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) haben und insofern in die Zuständigkeit des städtischen Fachdienstes gehören.

 

Nicht ermittelt werden können Daten zu diesen Fragen für Personen, die nach dem Rechtskreiswechsel und Erhalt einer humanitären Aufenthaltserlaubnis einen Leistungsanspruch gegenüber dem KJC realisieren müssen. Über diesen Personenkreis liegen uns keine Informationen vor.

 

 

Frage 1: Wie viele Geflüchtete sind seit 2015 nach Marburg gekommen?

 

Der Begriff "Geflüchtete" ist im Aufenthaltsrecht so nicht definiert. Bei der Beantwortung wurde der folgende Personenkreis zugrunde gelegt: Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte, Personen mit Abschiebehindernissen, Personen, die über verschiedene humanitäre Bundes- oder Landesaufnahmeprogramme ein Aufenthaltsrecht erworben haben, Personen im laufenden Asylverfahren, Personen mit negativ abgeschlossenem Asylverfahren und laufendem Klageverfahren und schließlich Geduldete. Auch der ausländerrechtlich geregelte Familiennachzug zu Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen wurde einbezogen.

 

2743 "Geflüchtete" sind seit 2015 nach Marburg gekommen. 

 

 

Frage 2: Wie viele davon leben noch heute in Marburg?

 

2237 Personen davon (incl. Familiennachzug) leben derzeit in Marburg.

 

 

Frage 3: Wie viele der Geflüchteten sind anerkannte Asylsuchende?

 

11 Personen sind als Asylberechtigte anerkannt.

987 Personen bekamen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt.

440 Personen haben subsidiären Schutz erhalten.

129 Personen wurde ein Abschiebehindernis festgestellt.

 

 

Frage 4: Bei wie vielen steht die Entscheidung darüber noch aus?

 

78 Personen haben noch keinen Bescheid vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhalten. In diesen Fällen steht die Entscheidung über den Asylantrag noch aus.

 

 

Frage 5: Wie viele der Geflüchteten wurden als Asylsuchende abgelehnt und aus welchen Ländern kommen sie?

 

193 Personen mit abgelehntem Asylantrag befinden sich aktuell im Klageverfahren.

75 Personen befinden sich nicht mehr im Asylverfahren (Asylantrag abgelehnt und ggf. Klage abgewiesen) und sind geduldet.

Diese Personen kommen aus den folgenden Ländern:

 

30%Afghanistan

13 %Irak

11 %Iran

8 % Pakistan

7 %Somalia

7 %Russland

24 %sonstige

 

 

Frage 6: Wie viele der in Marburg registrierten Geflüchteten wurden seit 2015 ausgewiesen?

 

Für die Aufenthaltsbeendigung von Geflüchteten, deren Asylverfahren negativ abgeschlossen wurde, ist die Zentrale Ausländerbehörde des RP Gießen zuständig.

 

Abschiebungen von Geflüchteten, die in Marburg registriert waren, durch die Zentrale Ausländerbehörde des RP Gießen seit 2015:

 

201518 Personen (1 „Dublin-Fall“, 9 Serbien, 6 Kosovo, 1 Italien, 1 Vietnam)

20164 Personen (4 „Dublin-Fälle“)

20171 Person (1 Montenegro)

201813 Personen (13 „Dublin-Fälle“)

 

Frage 7: Bei wie vielen steht die Ausweisung an?

 

Für die Aufenthaltsbeendigung von Geflüchteten, deren Asylverfahren negativ abgeschlossen wurde, ist die Zentrale Ausländerbehörde des RP Gießen zuständig.

Maßnahmen der Aufenthaltsbeendigungen werden von der Zentralen Ausländerbehörde ohne Beteiligung und ohne Absprache mit den örtlichen Ausländerbehörden durchgeführt. Kenntnis über erfolgte Abschiebungen erhält die örtliche Ausländerbehörde in der Regel erst nach der Durchführung.

 

Vor diesem Hintergrund können keinerlei Aussagen über bevorstehende Abschiebungen getroffen werden.

 

 

Frage 8: Wie viele der derzeit in Marburg lebenden Geflüchteten sind:

 

a) Alleinerziehende: In Marburg leben derzeit 42 alleinerziehende geflüchtete Frauen und ein alleinerziehender geflüchteter Mann. (Stand Mai 2018)

 

b) alleinlebende Frauen: 220 alleinlebende Frauen sind aktuell in Marburg gemeldet

 

c) alleinlebende Männer: 831 alleinlebende Männer sind aktuell in Marburg gemeldet

 

d) Familien (beide Elternteile): 243 geflüchtete Familien mit beiden Elternteilen leben in Marburg (Stand Mai 2018)

 

e) begleitete Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre:545 begleitete, geflüchtete Kinder und Jugendliche leben derzeit in Marburg

 

f) unbegleitete weibliche und männliche Jugendliche: 21 21 unbegleitete, geflüchtete Kinder und Jugendliche leben in Marburg, davon 17 Jungen und 4 Mädchen

 

 

Frage 9: Wie viele Geflüchtete haben eine eigene Wohnung?

 

Diese Frage kann nur im Hinblick auf Asylsuchende und abgelehnte Asylsuchende beantwortet werden. Die Zahl der Geflüchteten, die in einer eigenen Wohnung leben wird tatsächlich viel größer sein (siehe Personenkreis der in Frage 1 genannt wurde).

 

Danach leben 73 Personen (von insgesamt 346 Asylsuchenden und abgelehnten Asylsuchenden) in Privatwohnungen mit eigenem Mietvertrag. Dazu zählen sowohl Erwachsene, als auch Kinder.

 

 

Frage 10: Wie viele dieser Wohnungen sind im Eigentum öffentlicher Wohnungsbaugesellschaften und wie viele im Privateigentum?

 

13 Wohnungen werden von Privatvermietern und 12 Wohnungen von öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften vermietet.

 

 

Frage 11: Gilt noch die Praxis, dass die Stadt Wohnungen privater Hauseigentümer anmietet und diese dann Geflüchteten zur Verfügung stellt?

 

Grundsätzlich gilt nach wie vor die Praxis, dass die Stadt Marburg bei Bedarf Häuser und Wohnungen anmietet, diese als Gemeinschaftsunterkünfte betreibt und dort Geflüchtete unterbringt. Darauf hinzuweisen ist an dieser Stelle, dass die Stadt seit ca. 1 ½ Jahren kein Angebot mehr zur Anmietung eines Hauses oder einer Wohnung erhalten hat. Insofern würde bei der Zuweisung einer größeren Anzahl Geflüchteter zwangsläufig ein Engpass entstehen.

 

 

Frage 12: Trifft es zu, dass etliche dieser Wohnungen in einem mangelhaften Zustand sind?

 

In einigen Gemeinschaftsunterkünften zeigen sich durch häufige Bewohnerwechsel und unterschiedliche Dauer der jeweiligen Nutzung von Wohnraum starke Gebrauchserscheinungen. Die immer wieder auftretende Notwendigkeit, Menschen sehr kurzfristig und/oder in großer Zahl (Familiennachzug) unterbringen zu müssen, hat bei manchen Wohnungen zu einer extrem kurzen Wiederbelegungstaktung geführt, die in der Folge mittlerweile einen Renovierungsstau produziert hat. Einige dieser Objekte müssen vor weiterer Nutzung renoviert werden. Andere Objekte sind sehr stark verwohnt und bedürfen vor weiterer Nutzung einer Grundsanierung.

Die angemieteten Objekte haben sich bereits bei Anmietung durch das Sozialamt hinsichtlich der Bausubstanz und des Zeitpunkts der letzten Renovierung in sehr unterschiedlichen Zuständen befunden, die sich nach entsprechender Nutzung (2-3 Jahre) durch unterschiedliche Personen teilweise verstärkt haben. Gleiches gilt für das Mobiliar in Wohnungen, die in der Regel ausgestattet übernommen worden sind oder mit gespendetem Mobiliar ausgestattet wurden.
 

 

Frage 13: Wie viele Geflüchtete leben in Sammelquartieren?

 

Sammelquartiere im Sinne einer Gemeinschaftsunterkunft können in der Universitätsstadt Marburg größere Wohneinheiten, aber auch teilweise einzelne kleine Wohnungen oder Appartements sein.

Zum 01.10.2018 waren 473 Personen in unseren Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Darin enthalten sind 273 Asylsuchende und abgelehnte Asylsuchende sowie rund 200 Personen, die nach dem Rechtskreiswechsel zum KJC noch keine eigene Wohnung gefunden haben, und aus diesem Grunde noch in unseren Gemeinschaftsunterkünften leben. Sie werden weiterhin durch das pädagogische Team betreut und unterstützt.

 

 

Frage 14 und Frage 15: Wie viele Geflüchtete befinden sich in schulischer Ausbildung bzw. im Studium? Wie viele Geflüchtete befinden sich in einer beruflichen Ausbildung?

 

Diese Fragen können nur im Hinblick auf die Leistungsbezieher nach dem AsylbLG beantwortet werden.

 

Von insgesamt 346 Asylsuchenden/abgelehnte Asylsuchenden befinden sich derzeit 2 Personen in schulischer Ausbildung (Berufsfachschule). Erwachsene Personen, die noch einen Schulabschluss (z. B. Hauptschulabschluss) nachholen, werden nicht statistisch erfasst. In einer beruflichen Ausbildung befinden sich aktuell 20 Asylsuchende/abgelehnte Asylsuchende.

 

Darüber hinaus werden regelmäßig Asylsuchende/abgelehnte Asylsuchende in Maßnahmen gesteuert die perspektivisch in eine Ausbildung führen können. Aktuell sind es ca. 100 Personen. Hinzu kommt eine Vielzahl weiterer Personen, die sich aber auf Grund der Anerkennung als Asylsuchende bereits nicht mehr in unserem Rechtskreis befinden.

 

 

Frage 16 und Frage 17: Wie viele Geflüchtete sind erwerbstätig? Wie viele Geflüchtete haben keine Arbeitserlaubnis?

 

Diese Frage kann so nicht beantwortet werden, weil Geflüchtete ihren Beschäftigungsstatus nicht melden müssen.

 

Zur Erläuterung:

 

Der Arbeitsmarktzugang für geflüchtete Personen gestaltet sich wie folgt:

 

-          Personen, denen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Asylberechtigung, die Flüchtlingseigenschaft oder der subsidiäre Schutz zuerkannt wurde, ist die Erwerbstätigkeit gestattet. Das bedeutet, dass sie jeder selbstständigen und unselbstständigen Tätigkeit nachgehen können. Das Gleiche gilt für Personen mit Familiennachzug zu Geflüchteten.

 

-          Personen, für die durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Abschiebehindernisse festgestellt wurden, sowie Personen mit laufendem Asylverfahren, die sich seit 4 Jahren im Bundesgebiet aufhalten, ist die Beschäftigung gestattet. Sie können jeder unselbstständigen Tätigkeit nachgehen.

 

-          Personen, die sich im Asylverfahren befinden und deren Asylgesuch mindestens 3 Monate zurückliegt, ist die Beschäftigung mit Zustimmung der Ausländerbehörde gestattet. Beabsichtigen diese Personen eine Tätigkeit aufzunehmen, so ist vorab der Ausländerbehörde ein Entwurf eines Arbeitsvertrages oder eine Stellenbeschreibung vorzulegen, womit dann durch die Ausländerbehörde bei der Bundesagentur für Arbeit um Zustimmung gebeten wird. Nur wenn die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erfolgt ist, darf die Ausländerbehörde die Aufnahme dieser Beschäftigung gestatten. Die Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung, einer Einstiegsqualifizierung oder eines Praktikums (Schulpraktikum, zur Aufnahme einer Ausbildung oder Studium, oder begleitend zu einer Berufsausbildung/zu einem Studium) bedarf keiner Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit und wird durch die Ausländerbehörde unter Vorlage eines entsprechenden Vertrages oder einer Einstellungszusage erlaubt.

 

-          Für Personen, die sich geduldet im Bundesgebiet aufhalten, also nach negativ abgeschlossenem Asylverfahren, gibt es keine generelle Arbeitserlaubnis. Die Erlaubnis für die Aufnahme einer Beschäftigung wird nach Einzelfallprüfung durch die Zentrale Ausländerbehörde (und ggf. nach Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit) erteilt. Ob die Zentrale Ausländerbehörde der Aufnahme einer Beschäftigung zustimmt, richtet sich nach vielfältigen Gesichtspunkten (Mitwirkung des Ausländers im Verfahren, bei der Passbeschaffung oder der Klärung seiner Identität, bevorstehende aufenthaltsbeendende Maßnahmen, vorangegangene Täuschungen im Verfahren).

 

Es besteht somit für 2162 der in Marburg lebenden Geflüchteten ein genereller Zugang zum Arbeitsmarkt. Wie viele Personen tatsächlich einer Beschäftigung nachgehen, kann statistisch nicht ermittelt werden. Das ergibt sich daraus, dass die Personen, denen die Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit gestattet ist, nicht verpflichtet sind, dies mitzuteilen, es sei denn, sie beziehen Leistungen durch Sozialleistungsträger. Dies wäre dann dem jeweiligen Sozialleistungsträger mitzuteilen.

 

Personen, die mit Zustimmung der Ausländerbehörde eine Beschäftigung aufnehmen dürfen, erhalten nach Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit die Erlaubnis durch die Ausländerbehörde. Ob die erlaubte Beschäftigung dann tatsächlich aufgenommen wird, bleibt diesem Personenkreis selbst überlassen und ist ebenfalls nur dann dem Sozialleistungsträger mitzuteilen, wenn Leistungen bezogen werden.

 

Von den 75 in Marburg registrierten geduldeten Personen dürfen 51 keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, 24 Personen ist die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt. Davon sind mindestens 8 Personen in einer Berufsausbildung.

 

Frage 18: Wie erfolgt die Begleitung und Betreuung dieser Geflüchteten durch Mitarbeitende der Stadtverwaltung derzeit?

 

Aus der gesetzlichen Aufnahmeverpflichtung für Flüchtlinge und andere ausländische Personen nach dem Landesaufnahmegesetz (LAG) ergibt sich auch die Pflichtaufgabe die Betreuung der Geflüchteten zu gewährleisten. In der Praxis gewährt das Land Hessen den zuständigen Landkreisen für jede aufgenommene Person eine finanzielle Pauschale mit der alle monatlichen Kosten abgegolten sind. Der Landkreis Marburg-Biedenkopf erstattet der Universitätsstadt Marburg in diesem Zusammenhang im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung die vollständigen Personalkosten für das in den Gemeinschaftsunterkünften eingesetzte pädagogische Personal.

Die Begleitung und Betreuung der Geflüchteten, die zum Rechtskreis des AsylbLG gehören, wird von dem Fachdienst Migration und Flüchtlingshilfe gesteuert. Das pädagogische Team und die Sachbearbeitung bieten wöchentliche Sprechstunden im Fachdienst Migration und Flüchtlingshilfe in der Temmlerstraße 5 an. Hier erfolgen Beratungen zu leistungsrechtlichen Fragen, aber auch im Hinblick auf die unterschiedlichsten persönlichen Bedürfnisse der Geflüchteten. Zusätzlich leistet das pädagogische Team abhängig von der Größe und der Belegungsanzahl aufsuchende pädagogische Arbeit in den Gemeinschaftsunterkünften, sowie Begleitung und Unterstützung bei Behördengängen, Arztbesuchen und ähnlichen Terminen. Das pädagogische Team kümmert sich prinzipiell um alle Belange der hier Angekommenen.
In unseren großen Gemeinschaftsunterkünften werden zudem regelmäßig Bewohnerversammlungen abgehalten. Zu diesen Veranstaltungen werden auch „privat“ oder in kleinen Gemeinschaftsunterkünften untergebrachte Personen quartierbezogen eingeladen, um sie ebenfalls mit allen notwendigen Informationen zu versorgen. Im Rahmen dieser Versammlungen werden auch die unterschiedlichsten Veranstaltungen organisiert (z. B. Vermittlung von Haushaltskompetenzen, Umgang mit diversen elektronischen Geräten, gemeinschaftliches Kochen usw.).

 

In Erweiterung der Pflichtaufgaben werden von der Universitätsstadt Marburg weitere freiwillige Betreuungsleistungen erbracht.

 

Zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten werden diese vom WIR-Fallmanagement, einem Förderprogramm des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (Förderung 1,0 Stelle und 0,5 Stelle Finanzierung durch die Universitätsstadt Marburg), rechtskreisübergreifend beraten. Alle Geflüchteten, die in den Leistungsbezug des AsylbLG und damit in die Zuständigkeit der Universitätsstadt Marburg gehören, sowie Geflüchtete, die bereits vom KJC Leistungen beziehen (Rechtskreiswechsel) und noch in den städtischen Gemeinschaftsunterkünften wohnen, werden in Kurse und Maßnahmen oder zu Akteuren (Agentur für Arbeit, KJC, Träger von Maßnahmen) gelenkt, gegebenenfalls individuell begleitet und betreut. Die Beratung findet u. a. zu den regulären Sprechzeiten im Fachdienst Migration und Flüchtlingshilfe und einmal wöchentlich im Arbeitsmarktbüro für Flüchtlinge und Migranten (angesiedelt bei der Agentur für Arbeit) sowie in unseren Gemeinschaftsunterkünften statt. Ein Überblick über alle kommunalen Angebote für Geflüchtete wird auf der Internetseite der Universitätsstadt Marburg, auf Monitoren im Wartebereich des Fachdienstes Migration und Flüchtlingshilfe und im Integrations- und Nachbarschaftsort Portal Mauerstraße 3, sowie über diverse Aushänge kommuniziert.

Ebenfalls über das WIR Fallmanagement werden Veranstaltungen in den Gemeinschaftsunterkünften und im Integrations- und Nachbarschaftsort Portal Mauerstraße koordiniert, so. z.B. Haushaltskompetenzen für Flüchtlinge (s.o.), Verbraucherkompetenzen für Flüchtlinge und Fit für den Rechtsstaat.

 

Auf freiwilliger Basis betreibt die Universitätsstadt Marburg zudem den Integrations- und Nachbarschaftsort Portal Mauerstraße (2,0 Stellen). Die von dem dort verorteten pädagogischen Personal geleistete Arbeit und das Angebot ist aufgrund der Heterogenität der Zielgruppen, wie auch der Fragestellungen der Einzelnen entsprechend vielfältig. Es werden dort nicht nur Geflüchtete beraten und unterstützt, die zu dem Rechtskreis des AsylbLG gehören, sondern alle Geflüchtete, die in der Stadt Marburg leben. Auch andere Personen, die einen Migrationshintergrund haben, können sich dort ganz individuell beraten lassen. Durch die Konzeptionierung als niedrigschwelliges, offenes Angebot, kommen Menschen aus unterschiedlichen Anlässen und Beweggründen ins Portal. Hier gliedert sich die Arbeit des Portals zunächst in zwei Schwerpunkte. Einerseits fungiert das Portal als Standort für unterschiedliche bildende, betreuende und beratende aber auch freizeitgestalterische pädagogische Angebote, wie beispielsweise Deutschkurse, Hausaufgabenbetreuung, Kinderbetreuung, Kinderferienbetreuung und Treffpunkt zum Austausch. Einige dieser Angebote werden ehrenamtlich betreut, mindestens aber ehrenamtlich unterstützt. Der zweite Schwerpunkt ist professionalisierte Einzelfallberatung mit offenen Sprechzeiten, ohne Terminvergabe. Hier hilft das hauptamtliche Personal, unterstützt von den Ombudsleuten der Universitätsstadt Marburg, bei der Bewältigung von allen auftretenden lebensweltlichen Problemlagen. Im Tagesschnitt berät das hauptamtliche Personal des Portals, exklusive der Beratungen durch die Ombudsleute, ca. zehn bis zwölf Personen, hilft bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen, der Job-, Ausbildungs- oder Wohnungssuche, der Bearbeitung und Beantwortung von behördlichen Briefen, dem Stellen von Anträgen und allen anderen auftretenden lebensweltlichen Bedarfen.

 

 

Frage 19: Wie werden die Angebote der Ombudsleute in Anspruch genommen?

 

Die von der Universitätsstadt Marburg bestimmten Ombudsleute, ergänzen das Beratungsangebot in unserem Portal in der Mauerstraße 3 in besonderer Weise mit regelmäßig stattfindenden Sprechstunden Dienstag- und Donnerstagnachmittag sowie nach Vereinbarung. Es wird eine unabhängige Beratung angeboten, die neben den Geflüchteten, auch von vielen anderen Personen unserer Stadtgesellschaft mit Migrationshintergrund, durchgängig stark in Anspruch genommen werden. Durchschnittlich werden wöchentlich 10 bis 12 Personen beraten. Eine statistische Erhebung erfolgt nicht.

 

 

Frage 20: Ist dem Magistrat bekannt, wie viele freiwillig/ehrenamtlich engagierte Marburgerinnen und Marburger Geflüchtete bei ihren Anstrengungen für ein eigenständiges Leben (Zurechtfinden in der Bürokratie und bei Alltagsfragen, Betreuung von Kindern, Erlernen der Sprache, Begleitung bei Ausbildung und Arbeitssuche) und bei der Integration in die Stadtgesellschaft unterstützen?

 

Es ist zahlenmäßig nicht genau belegbar, wie viele Marburgerinnen und Marburger Geflüchtete unterstützen, da sich diese Personen sowohl privat als auch in verschiedenen Initiativen/Gemeinden/Vereinen engagieren und diese Zahlen nicht vorliegen. In der Ehrenamtskartei der Universitätsstadt Marburg sind derzeit etwa 200 Personen als Aktive eingetragen. Daneben sind viele Marburgerinnen und Marburger in dieser Kartei, deren Engagement derzeit ruht, die jedoch auch weiterhin grundsätzliches Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit haben.

 

 

Frage 21: Gibt es Ansprechpersonen in der Stadtverwaltung, die diese freiwillig/ehren-amtlich engagierten Marburgerinnen und Marburger auf Augenhöhe beraten und deren jeweilige Kompetenzen anerkennen?

 

Der Fachdienst 52 Migration und Flüchtlingshilfe versteht sich als wichtige Anlaufstelle für Freiwillige bzw. Ehrenamtliche, die sich für Geflüchtete und Menschen mit Migrationshintergrund engagieren (möchten). Dabei sind die Freiwilligenagentur Marburg oder auch der Internationale Bund wichtige Partnerinnen.

Es besteht eine enge, kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen Mitarbeiter*innen des Fachdienstes und Freiwilligen/Ehrenamtlichen z. B. im Rahmen des Patenschaftsprojektes der Universitätsstadt Marburg oder auch hinsichtlich der Angebote im Integrations- und Nachbarschaftsort Portal Mauerstraße 3. Zudem arbeitet das pädagogische Team des Fachdienstes 52 mit Ehrenamtlichen zusammen, die Geflüchtete der Gemeinschaftsunterkünfte aber auch Personen in Einzelunterkünften betreuen. Ehrenamtliche, die Geflüchteten helfen möchten, eine Ausbildung oder Arbeit zu finden, werden über neue Angebote informiert und beraten. Ein wertschätzender Umgang und je nach Fall eine individuelle Beratung sind dabei Basis der täglichen Arbeit.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Begleitung und Beratung interkultureller und migrantischer Gruppen/Vereine, die ihrerseits Hilfe und Unterstützung für Geflüchtete organisieren.

Im Fachdienst Sport, Universitätsstadt Marburg, sind sechs Sport-Coaches über das Programm "Sport und Flüchtlinge" des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport im Einsatz. Marburger Sport-Coaches haben die Aufgabe, den Kontakt zwischen Flüchtlingsinitiativen, Sportvereinen, Asylbetreuung und Geflüchteten aufzubauen und alle Fäden zusammenzuhalten. Alle im Sport ansässigen Vereine in Marburg helfen mit, geflüchtete Menschen in die Gruppe aufzunehmen. Übergeordnete Koordinierungsstelle für alle Sport-Coaches im Landkreis ist der Sportkreis Marburg-Biedenkopf e.V. Über das Programm werden vom Fachdienst Sport Vereine zudem finanziell unterstützt, wenn sie für Geflüchtete Angebote schaffen und Investitionen für diese Angebote tätigen.

Nicht zuletzt arbeitet die Universitätsstadt Marburg in Hinblick auf Freiwilligenengagement eng mit den zuständigen Stellen des Landkreises Marburg-Biedenkopf zusammen. Gemeinsam werden u.a. regelmäßig kreisweite Netzwerktreffen für Freiwillige in der Flüchtlingsbegleitung organisiert.

 

 

Frage 22: Gibt es für die in der Geflüchtetenhilfe engagierten Freiwilligen Begleitungsangebote wie Supervision oder Beratungs- und Informationsangebote durch Fachpersonal (z.B. Medizin, Psychologie, Ausländerrecht…)?

 

Für die im Patenschaftsprojekt engagierten Ehrenamtlichen besteht ein Begleitungsangebot in Form von Supervision und regelmäßigen Austauschgesprächen. Im Rahmen des Patenschaftprojektes haben die ehrenamtlich Aktiven die Möglichkeit an Gesprächskreisen unter Anleitung einer Psychotherapeutin teilzunehmen.

Außerdem werden sie auf Fort- und Weiterbildungen aufmerksam gemacht, welche in Kooperation mit der Freiwilligenagentur Marburg-Biedenkopf (FAM) angeboten werden. Angebote zu speziellen Informationen (Asylrecht, Verbraucherschutz, Hilfestruktur bei Gewalt gegen Frauen etc.) werden durch die Verantwortlichen bei Bedarf oder auch auf Nachfrage der Ehrenamtlichen organisiert. Besonders die FAM, aber auch andere Träger bieten Beratungs- und Informationsangebote in verschiedenen Formaten an, auf die Ehrenamtliche hingewiesen werden. Ebenso informieren und beraten wir über Unterstützungsmöglichkeiten des Landkreises Marburg-Biedenkopf, des Landes und des Bundes.

 

 

Frage 23 und Frage 24: In welchem Umfang und in welcher Form bieten Religionsgemeinschaften Geflüchteten Hilfe und Unterstützung? Wie unterstützen diese die in der Geflüchtetenhilfe tätigen Freiwilligen?

 

Die verschiedenen Religionsgemeinschaften unterstützen Geflüchtete in ganz unterschiedlicher Form. Die Diakonie und die Caritas bieten sowohl allgemeine für alle Personen offene als auch gezielt für Geflüchtete Beratungsangebote an (Migrations-, Flüchtlings- und Rechtsberatung, Sozial- und Schuldnerberatung, Beratung von Frauen) und organisieren in unterschiedlicher Weise auch andere Projekte zur Unterstützung der Zielgruppe (z.B. Sprachkurse für Frauen, Infoveranstaltungen, Schulungen, Begegnungs- und Dialogforen, verschiedene Patenschaftsmodelle, Hilfe bei der Wohnungssuche und bei der Ausstattung, Nachhilfeangebote etc). Viele Gemeinden bieten zahlreiche Angebote vor Ort, die oft in der breiten Öffentlichkeit nicht sichtbar sind.

Religiöse Gemeinschaften, wie die Islamische Gemeinschaft, Jüdische Gemeinde, Ahmadiyya Muslim Jamaat oder die Orientalischen Christen in Marburg begleiten und unterstützen vor allem Geflüchtete aus dem jeweiligen Kulturkreis durch Beratung, Begleitung zu Behörden, Dolmetscherdiensten und Begleitung/Unterstützung bei der Integration. Ebenso organisieren sie Veranstaltungen zur Sensibilisierung und Aufklärung der Aufnahmegesellschaft (Ramadanzelt, Elisabethmarkt etc.) und bieten verschiedenste Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme.

Informationen zu aktuellen Projekten und zu ihrer Arbeit geben sicher und konkreter die unterschiedlichen religiösen Gemeinschaften selbst.

 

 

Frage 25: Welche Vereine und Initiativen bemühen sich in besonderem Maße um das Zusammenleben mit den geflüchteten NeubürgerInnen?

 

Es ist sehr schwierig zu bewerten, welche Bemühungen als „in besonderem Maße“ anzusehen sind. Die Initiativen/Vereine sind ganz unterschiedlich strukturiert, verfügen über ganz unterschiedliche personelle, fachliche und finanzielle Kapazitäten. Eine regelmäßig monatlich stattfindende Aktion kann z.B. für eine kleine, nicht als Verein strukturierte Initiative eine enorme Herausforderung (zeitlich, logistisch, finanziell) und damit eine besondere Leistung darstellen. Viele kleine Gruppen sind gar nicht der breiten Öffentlichkeit bekannt, obwohl sie hervorragende Integrationsarbeit leisten. Zu den Vereinen/Initiativen, die sich um das Zusammenleben mit Geflüchteten/Neubürger*innen bemühen gehören:
AKSB e.V.,
AstrA e.V.,

Asylbegleitung Mittelhessen e.V.,

Begegnungscafé Refugium,
Bildungspolitische Initiative Marburg (Bipoli),
BSF e.V.,

bsj e.V.,
Cölber Arbeitskreis Flüchtlinge,

Freiwilligenagentur Marburg-Biedenkopf e.V.,
IKJG e.V.,

Initiative afghanisches Hilfswerk e.V.,
Initiative Internationale Begegnungen,

Initiative Solidarische Welt,
Integration der Afghanischen Geflüchteten e.V.,
Interkulturelles Begegnungszentrum Kerner,

Internationaler Bund,

Internationaler Kontaktkreis Asyl e.V.,
Islamischer Kulturverein Hadara e.V.,
MObiLO e.V.,

Netzwerk Flucht-Ehrenamt-Integration,

Orientalische Christen in Marburg St. Michael e.V.,

Somalische Gemeinschaft MR-BK,
St. Elisabeth-Verein e.V.,
Vielfalt Marburg e.V.,
Weltladen Marburg

Zahlreiche Sportvereine in Kooperation mit dem Fachdienst Sport

 

 

Frage 26: Welche weiteren Ansätze verfolgt der Magistrat, die Weiterentwicklung und die Koordination der Maßnahmen und Initiativen zu verbessern, die die Integration hier lebender Geflüchteter zum Ziel haben?

 

Die seit 2014 in Marburg eingerichtete und vom Land Hessen noch bis mindestens 2021 geförderte volle Stelle der WIR-Koordination trägt über Projekte zur Willkommens- und Anerkennungskultur und durch die Initiierung und Weiterentwicklung der interkulturellen Öffnung kommunaler Regelangebote maßgeblich zur Integration aller in Marburg lebenden Migrantinnen und Migranten bei.

Als Vernetzungsinstrument gibt und erhält die WIR-Koordination auf lokaler sowie regionaler Ebene gezielte fachliche Impulse zur Integration – so zum Beispiel durch die Mitarbeit im „Runden Tisch Integration“, im Netzwerk „Runder Tisch Integration Marburg-Biedenkopf“ sowie durch den Steuerungskreis AG „Transkulturelle Kompetenzen der Stadtverwaltung“, im Rahmen der vom Magistrat eingerichteten Lenkungsgruppe „Migration, Integration, Ausländerbehörde“, in der Zusammenarbeit mit dem Ausländerbeirat Marburg und durch die Mitarbeit im Netzwerk „Integration, Asyl und Ehrenamt“ sowie in dem landesweiten Netzwerk der WIR-Koordinator*innen.

Der im Frühjahr 2007 gegründete und derzeit vom Fachbereich Zivilgesellschaft, Stadtentwicklung, Migration und Kultur begleitete Runde Tisch Integration versteht sich als Gesprächsplattform zu verschiedenen Themenschwerpunkten für die gesamte Stadtgesellschaft. Seit 2016 arbeitet der Runde Tisch Integration zu ausgewählten Handlungsfeldern an der Entwicklung von bedarfsorientierten Konzepten für die Universitätsstadt Marburg. Aktuell erfolgt, in Kooperation mit regionalen Unternehmen und der Philipps-Universität Marburg, im Hinblick auf die Integration in den Arbeitsmarkt die Entwicklung eines Konzeptes für ein „Gütesiegel Integrationskultur“.

Der Magistrat hat zudem die Position eines unabhängigen, ehrenamtlichen Integrationsbeauftragten geschaffen, der nicht der Verwaltung angehört. Er soll ein Mittler zwischen der Verwaltung und der Gesellschaft sein. Zu den Aufgaben des Integrationsbeauftragten der Universitätsstadt Marburg gehört insbesondere die Förderung der interkulturellen Öffnung der Verwaltung. Er berät den Magistrat, die politischen Gremien und die Beschäftigten der Verwaltung und bringt sich in Arbeitsgruppen ein. Insbesondere mit dem Fachdienst Migration und Flüchtlingshilfe und dem Ausländerbeirat findet eine intensive Zusammenarbeit statt, aber auch mit kommunalen und überregionalen Institutionen und Einrichtungen sowie Vereinen.

 

Eigens für die Entwicklung, Weiterentwicklung und Koordination von Maßnahmen zur Integration wurde vom Magistrat die Lenkungsgruppe „Integration, Migration, Ausländerbehörde“ eingerichtet. Die Lenkungsgruppe arbeitet übergreifend für alle Fachbereiche der Stadtverwaltung. Derzeit sind dort im Rahmen der aktiven Zusammenarbeit die FBL 3, FBL 5, FBL 7, FD Ausländerbehörde, FD Volkshochschule, FD Migration und Flüchtlingshilfe, WIR-Koordination, Ausländerbeirat und der Integrationsbeauftragte vertreten.

Aktuell werden in der Lenkungsgruppe die am Runden Tisch Integration entwickelten Handlungsfelder Sprache und Sprachkompetenz, Bildung, Ausbildung und Erwerbstätigkeit, Politische und gesellschaftliche Teilhabe, Zusammenleben und Wohnen, Willkommenskultur und interkulturelle Öffnung und Kultur, Sport und Gesundheit konkretisiert. Erarbeitet wird ein Handlungskonzept mit konkreten Maßnahmen, die kurzfristig in den dafür zuständigen städtischen Fachbereichen/Fachdiensten umgesetzt werden sollen.

 

Durch die Schaffung des Fachdienstes Migration und Flüchtlingshilfe wird den Bedürfnissen der hier lebenden Geflüchteten und Migrantin*innen besser Rechnung getragen. Die Zusammenarbeit der Bereiche Asyl und Integration schaffen Synergieeffekte, die den Übergang von der Grundversorgung der Geflüchteten hin zur Integration in die Stadtgesellschaft besser befördern.

 

Dem WIR-Fallmanagement des Fachdienstes Migration und Flüchtlingshilfe dient das Arbeitsmarktbüro als Plattform und Drehscheibe, um Geflüchtete in entsprechende Angebote zu navigieren. An der Schnittstelle zwischen pädagogischer Betreuung, Sachbearbeitung, Ausländerbehörde, Agentur für Arbeit, KJC, Ehrenamtlichen, öffentlichen Trägern von Maßnahmen, Schulen und Arbeitgebern werden die Geflüchteten nach einem Erstgespräch je nach Sprachniveau, Ziel (Ausbildung, Arbeit) und Aufenthaltsstatus in eine Maßnahme, zur Agentur für Arbeit oder zum KJC gelenkt und bei weiteren daraus entstehenden Fragen aktiv unterstützt. Die gute Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure soll weiter ausgebaut werden, um auf kurzen Wegen zielführend Geflüchtete in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

 

Das im Rahmen des Projekts Mosaiksteine aufgebaute Netzwerk der migrantischen und interkulturell tätigen Vereine, soll weiter betreut und ausgebaut werden. Ziel ist es, alle Initiativen, Vereine und Institutionen in ihrer ehrenamtlichen Arbeit weiter zu unterstützen, auch im Hinblick auf deren Engagement bei den vielfältigen Integrationsaufgaben. Wichtig ist es, die Mannigfaltigkeit der verschiedenen Akteure und ihre Aktivitäten zu kennen, um eine zielführende Beratung und Unterstützung gewährleisten zu können. Um diese Arbeit nachhaltig und erfolgreich durchführen zu können, ist ein persönlicher und vertrauensvoller Kontakt zu den Akteur*innen erforderlich, an dem der Fachdienst 52 kontinuierlich arbeitet.

 

 

Frage 27: Welche über die bestehenden Angebote hinausgehenden Kapazitäten und Kompetenzen müssen noch bereitgestellt werden?

 

Ein großes Problem für die gesamte Arbeit im Fachdienst stellt die Wohnungssuche nach dem Rechtskreiswechsel infolge der Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels dar. Etwa 200 Personen in unseren Unterkünften finden, auch nicht mit unserer aktiven Unterstützung, eine eigene Wohnung. In der Folge sind unsere Gemeinschaftsunterkünfte nahezu voll belegt. Das führt dazu, dass Neuaufnahmen in größerer Anzahl nicht möglich sind.

 

Aufgrund der Nähe zum Universitätsklinikum erhält die Universitätsstadt Marburg regelmäßig Anfragen, schwer erkrankte Personen (Geflüchtete) aufzunehmen. Schwer erkrankten oder behinderten Personen kann aktuell kein adäquater Wohnraum zur Verfügung gestellt werden.

 

Die wenigen teilweise behindertengerechten Gemeinschaftsunterkünfte sind belegt oder für Rollstuhlfahrer gänzlich ungeeignet. Zusätzliche geeignete Wohneinheiten stehen nicht in Aussicht.

 

In der Gesamtbetrachtung können die Ziele einer optimalen Integration nur dann erreicht werden, wenn die Qualität und Quantität des eingesetzten Personals der Leistungsträger sowie die notwendige finanzielle Ausstattung gewährleistet sind.

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

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