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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag - VO/6552/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Günstiger Solarstrom für Mieter in Marburg

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt unsere städtischen Gesellschaften Stadtwerke Marburg GmbH und GeWoBau Marburg GmbH darin, die eingeleiteten Projekte für günstigen Mieterstrom aus Solarenergie fortzusetzen und auszuweiten, sofern die gesetzlichen Rahmenbedingungen dies ab 2019 zu tragbaren wirtschaftlichen Bedingungen zulassen.
  2. Wir fordern die Bundesregierung und die Fraktionen im Bundestag dazu auf, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Mieterstrom aus Solarenergie – nicht wie im Gesetzentwurf zum Energiesammelgesetz vorgesehen – zu verschlechtern. Damit Mieterstrommodelle auch ab 1.1.2019 möglich sind und eine wachsende Zahl an Mietern von niedrigeren Strompreisen aus günstigem Solarstrom profitieren kann, müssen die Rahmenbedingungen für Mieterstrommodelle verbessert werden statt sie wirtschaftlich unmöglich zu machen.
  3. Die Stadtverordnetenversammlung möchte durch die weitere Verbreitung von Mieterstromprojekten in Marburg erreichen, dass auch Mieterinnen und Mieter am Ausbau der günstigen Solarenergie teilhaben und einen wirtschaftlichen Vorteil davon haben. Deshalb bitten wir die Stadt nach der wirtschaftlichen Bewertung der anstehenden EEG-Änderung zu prüfen, welche Wohngebäude im Eigentum der Stadt und ihrer Gesellschaften sich für die Umsetzung von Mieterstrommodellen eignet.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Begründung zur Dringlichkeit erfolgt mündlich.

 

Zu 1. Solarstrom vom Hausdach ist schon heute deutlich günstiger als Strom aus der Steckdose. Dieser Preisvorteil wird durch regulatorische Verteuerung im EEG wieder zunichte gemacht, um Solarstrom dann auf einem Umweg über das sog. Mieterstrommodell an der Grenze zur Wirtschaftlichkeit doch zu ermöglichen. Dieses kleine Fenster nutzen Stadtwerke und GeWoBau, um den Ausbau der Solarenergie auf Mietshäusern in Marburg voranzubringen und gleichzeitig günstige Strompreise für Mieterinnen und Mieter zu ermöglichen. Der erfolgreiche Projektstart fand erst kürzlich im Stadtteil Weidenhausen bei einem Mietshaus am Friedensplatz statt. Nachdem die aufwändigen Vorarbeiten für das Rollout für Mieterstrom aufgesetzt sind, droht jetzt bis zur Weihnachtspause eine EEG-Änderung im Bundestag, die den Marburger Projektstart zunichtemacht und Mieterstrom im Keim erstickt.

 

Zu 2. Die Bundesregierung hat am 05.11.2018 beschlossen, mit dem Energiesammelgesetz (ESG) die EEG-Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen (PV) über 40 kW um 25 Prozent zu senken. Damit stehen nicht nur viele „übliche“ Solarprojekte, sondern insbesondere Mieterstromprojekte vor dem wirtschaftlichen Aus, und das obwohl mit der erst seit 2017 bestehenden Mieterstrom-Regelung nur ein Prozent des vorgesehenen Zubaus von 500 MW an Mieterstromanlagen umgesetzt worden ist. Das liegt an der Komplexität, wodurch sich für Stadtwerke und Wohnungsbaugesellschaften in Deutschland der Projektstart hingezogen hat.

Das gesetzliche Ziel des Mieterstromgesetzes, breite Bevölkerungsschichten an der Energiewende zu beteiligen, kann so genauso wenig umgesetzt werden wie der erst im März 2018 verabschiedete Koalitionsvertrag, indem sich Union und SPD dafür ausgesprochen haben, die bestehende Mieterstromregelung zu optimieren, um mehr Mieterstromprojekte zu ermöglichen. Die nun angestrebte Kürzung würde für Anlagen über 40 kW, also etwa auf Mehrfamilienhäusern und in urbanen Quartieren, aber das Gegenteil bedeuten. Sie wären nicht mehr wirtschaftlich.

 

Zu 3. Solarer Mieterstrom ist ein Beitrag zur sozialen Stadtgestaltung. Wir wollen, dass heute günstiger Solarstrom immer mehr Menschen in allen sozialen Schichten zugutekommt. Solarenergie ist heimische Energie, die vor Ort zur Wertschöpfung beiträgt. Damit machen wir die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger unabhängiger von Energieimporten aus unsicheren Staaten.

 

 

Dr. Fabio LongoAndrea Suntheim-Pichler

Matthias Simon

 

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