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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Wahlen der STVV - VO/6599/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Für den Schiedsamtsbezirk Marburg II wird eine Schiedsperson sowie eine stellv. Schiedsperson gewählt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Amtszeit von Frau Volz als Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Marburg II ist am 17.12.2018 abgelaufen; die Amtszeit von Frau Rath als stellvertretende Schiedsfrau läuft am 17.01.2019 ab. Daher ist es notwendig, entsprechende Neuwahlen durchzuführen.

Frau Volz und Frau Rath stehen für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung.

 

Nach § 4 Abs. 1 des HSchAG werden die Schiedspersonen von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter.

Nach § 3 Abs. 1 des HSchAG müssen Schiedspersonen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. So kann gemäß § 3 Abs. 2 des HSchAG das Amt nicht bekleiden,

 

1.wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;

 

2.eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;

 

3.wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin bzw. Notar               bestellt ist;

 

4.wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;

 

5.wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes) als Berufsrichterin oder als Berufsrichter oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst ist.

 

Nicht in das Amt berufen werden soll gemäß § 3 Abs. 3 des HSchAG, wer

 

1.bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 75. Lebensjahr               vollendet haben wird;

2.nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnt;

3.durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

 

Mit Schreiben vom 03.09.2018 wurden alle in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen und die entsprechenden Ortsbeiräte gebeten, Wahlvorschläge einzureichen.

 

Zudem erfolgte gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 4 HSchAG eine „Amtliche Bekanntmachung" in der „Oberhessischen Presse".

 

Am 27.09.2018 meldete sich für das Amt der Schiedsperson bzw. stellv. Schiedsperson 

 

Herr Lutz Greif, wh. Scheppe Gewissegasse 7 a, 35039 Marburg,

 

als Bewerber.

 

Aufgrund erneutem Aufruf Mitte Oktober 2018 und Mitte November 2018 ging am 05.12.2018 die Bewerbung von

 

Herrn Jörg Musch, wh. Cappeler Straße 52, 35039 Marburg,

 

für das Amt der Schiedsperson bzw. stellv. Schiedsperson ein.

 

 

Die Bezirksvereinigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen für den Landgerichtsbezirk Marburg wurde gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 4 HSchAG zu den eingereichten Wahlvorschlägen angehört. Mit Datum vom 11.12.2018 wurde seitens der Bezirksvereinigung mitgeteilt, dass gegen die Wahl der o. g. Personen keine Einwände erhoben werden.

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

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