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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/6804/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Für den im beiliegenden Übersichtsplan gekennzeichneten Bereich wird gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes 6/17 für das Gebiet der ehemaligen Hauptpost, zwischen Eisenstraße und Zimmermannstraße in Marburg gefasst.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigtem Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das in Rede stehende Grundstück (ca. 11.000 m²) mit den Gebäuden der ehemaligen Hauptpost, einem Wohngebäude im Bereich der Eisenstraße und verschiedenen Nebengebäuden wurde veräußert.

Es tangiert im Süden die Zimmermannstraße und im Norden die Eisenstraße und kann somit von zwei Seiten aus erschlossen werden. Die Bebauung entlang der westlich gelegenen Afföllerstraße und der Gebäudebestand entlang der Neue Kasseler Straße im Osten schließen den bebauten Blockrand des anzutreffenden Gevierts.

 

Mit dem vorhandenen Gebäudebestand und den asphaltierten Freiflächen, die insbesondere im Bereich der Zimmermannstraße für den Kraftfahrzeugpark der Deutschen Post genutzt wurden, ist das Areal nahezu 100 %ig versiegelt und bebaut. Im Bereich der Eisenstraße werden die versiegelten Pkw-Stellplätze durch Stellplatzbäume überstellt. Darüber hinaus ist eine deutliche Grünzäsur durch Baum-und Strauchanpflanzung auf dem Grundstücksteil des ehemaligen Wohnhauses, das als „Villa“ bezeichnet wird, ablesbar. In Abstimmung mit den zuständigen städtischen Fachdiensten, ist der neue Eigentümer bereit, diese Liegenschaft für einen neuen Kita-Standort zur Verfügung zu stellen.

Das ehemalige Hauptpostgebäude wird weiterhin als Bürogebäude genutzt. Beide Gebäude sind als Einzelkulturdenkmale in der Denkmaltopographie der Universitätsstadt Marburg erfasst. Die zentral gelegene Kfz-Wartungshalle wird zurückgebaut.

Zusammen mit den benachbarten versiegelten Freiflächen können dadurch ca. 5.000 m² für eine Neubebauung akquiriert werden. Auf dieser Fläche ist eine Wohnanlage geplant.

 

Mit einer an die Eisenstraße anschließenden neuen Privatstraße sollen die „Stadtvillen“ erschlossen werden. Dabei wird diese Straße nicht für den ruhenden Verkehr in Anspruch genommen, sie dient nur als Rettungszufahrt für Feuerwehr und Krankenwagen. Durch entsprechende Gestaltungselemente soll der neu geschaffene öffentliche Raum zum Verweilen einladen und als geschützter Aufenthaltsbereich genutzt werden. Die notwendigen Stellplätze werden in einer Tiefgarage unter der Wohnanlage untergebracht.

Es entsteht eine zweihüftige Bebauung, die zu der neu geplanten Anwohnerstraße orientiert ist und insgesamt 5 neue Gebäude umfassen wird. Die Gebäude sind derzeit mit 4 Vollgeschossen und jeweils einem Staffelgeschoss konzipiert. Dadurch können bis zu 100 neue Wohnungen mit einer gemischten Größe von 40 - 80 m² dem Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Wohnanlage soll als ausschließliches Vermietungsobjekt und nicht als Eigentumswohnanlage errichtet werden. Nach Angaben in der Projektbeschreibung sollen sich die Kaltmieten sozialverträglich, "(…) im ortsüblichen unteren Preissegment" bewegen. Die Planung stellt damit eine Reaktion auf das Wohnungsbauthema „bezahlbarer Wohnraum“ oberhalb des geförderten Wohnungsbaus dar.

Infolgedessen ist nach den Vorstellungen des Investors eine Umsetzung der Quotenregelung nach dem Wohnraumversorgungskonzept, 20 % der Wohnbaufläche für den geförderten Wohnungsbau zu sichern, nicht beabsichtigt.

 

Das geplante Projekt des Bauträgers wurde in einer Vorlage dem Magistrat der Universitätsstadt Marburg zur Kenntnis gegeben. In seiner Sitzung am 04.02.2019 stimmte der Magistrat der Absicht des Vorhabenträgers, eine Wohnanlage für 100 Wohnungen zu errichten, zu. Außerdem wird der Magistrat beauftragt, im weiteren Verfahren zu prüfen, ob zur Umsetzung des Modellprojektes für „bezahlbaren Wohnraum“ auf die im Wohnraumversorgungskonzept angeführte Sozialwohnungsquote verzichtet werden soll. Eine vertragliche Sicherung entsprechender Mieten, Regularien über Einkommensgrenzen und eine fixierte zeitliche Bindung sind dafür die Voraussetzung. In diesem Sinne wurde bereits ein „Letter of Intent“ zwischen dem Vorhabenträger und der Universitätsstadt Marburg unterzeichnet.

 

Die bindende Vereinbarung erfolgt im Rahmen des Bauleitverfahrens vor Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes. Sollte ein solcher Vertrag nicht oder nicht im ausreichenden Maße zustande kommen, ist die von der Stadtverordnetenversammlung am 14. Oktober 2016 beschlossene Sozialwohnungsquote einzuhalten.

 

Da es sich bei dem fraglichen Areal um eine Fläche für Maßnahmen der Innenentwicklung/Nachverdichtung handelt und die zulässige Grundfläche weniger als 20.000 m² beträgt, sind die vorrangigen Voraussetzungen für die Bebauungsplanaufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB gegeben. Zusätzlich ist ein städtebaulicher Vertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Universitätsstadt Marburg abzuschließen. Als Inhalt dieses Vertrages verpflichtet sich der Investor zur Übernahme aller Kosten im Rahmen des Bauleitverfahrens und zur Einhaltung der städtischen Standards bei geplanten Erschließungsmaßnahmen. Inwieweit dieser Vertrag auch die in Rede stehenden Bindungen für das Modellprojekt „bezahlbarer Wohnraum“ enthalten kann, ist innerhalb der Stadtverwaltung noch abschließend zu klären.

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

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Anlagen

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