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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag - VO/6905/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass die bisher von der Bundesregierung und der Hessischen Landesregierung getroffenen Maßnahmen – darunter insbesondere auch die so genannte „Mietpreisbremse“ – nicht ausreichen, den Mietenwahnsinn zu stoppen und Verdrängungsprozesse von Haushalten mit geringem und mittlerem Einkommen aus den innenstadtnahen Quartieren zu unterbinden.

 

Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt, dass in den letzten Monaten ausgehend von entsprechenden Debatten in Berlin auch in Hessen verschiedene Akteure (wie etwa die Fraktionen der LINKEN und der SPD im Hessischen Landtag, der Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann sowie der Deutsche Mieterbund) die Einführung eines landesrechtlichen „Mietendeckels“ gefordert haben, mit dem in besonders von Mietsteigerungen betroffenen Kommunen zeitlich befristet die Bestands- und Wiedervermietungsmieten begrenzt oder sogar gesenkt werden könnten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Landesregierung auf, zeitnah geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um in Hessen mit Hilfe einer landesgesetzlichen Regelung („Mietendeckel“) die Bestandsmieten zeitlich befristet zu begrenzen oder sogar zu senken.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Angesichts kontinuierlich steigender Mieten ist auch in Marburg die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum nicht mehr in ausreichendem Maße gegeben. Mittlerweile müssen vielerorts einkommensschwache Haushalte mehr als die Hälfte ihres verfügbaren Einkommens für die Miete ausgeben. Angesichts dieser Situation und der zunehmenden Proteste gegen den Mietenwahnsinn ist es notwendig, dass die Landesregierung alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten zum Schutz der Mieterinnen und Mietern ausschöpft. In Berlin verfolgt die dortige Landesregierung das Vorhaben, bis Anfang 2020 einen so genannten Mietendeckel einzuführen. Damit wird auf dem Weg des Landesrechts – und also ergänzend zu den bestehenden Vorgaben des bundesweit geltenden Mietrechts – eine zeitlich befristete Regelung geschaffen, um die Bestands- und Wiedervermietungsmieten zu begrenzen oder im Einzelfall sogar zu senken. So erhält der Wohnungsmarkt eine dringend notwendige Atempause, bis Neubaumaßnahmen greifen. Die Einführung einer entsprechenden Regelung in den besonders von Mietsteigerungen betroffenen Kommunen in Hessen wäre geeignet, den Mietenwahnsinn zu stoppen und Mieterinnen und Mieter wirksam vor Verdrängung zu schützen.

 

 

Renate Bastian Tanja Bauder-Wöhr Inge Sturm

Elisabeth Kula Roland Böhm Jan Schalauske

 

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