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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag - VO/6936/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Magistrat wird gebeten eine Richtlinie zum nachhaltigen Umgang mit funktionalem und gestalterischem Licht im Außenbereich zu entwickeln, um dem zunehmenden Problem der Lichtverschmutzung entgegenzuwirken. Dabei sollen insbesondere

 

1)      Eigene Gebäude der Universitätsstadt Marburg sowie der Töchter auf ihre Art der Außenbeleuchtung überprüft und optimiert werden.

 

2)      Gebäude der Universität und der Kirchen in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Verantwortlichen überprüft und nach Möglichkeit optimiert werden.

 

3)      Straßenbeleuchtung optimiert und überprüft werden.

 

4)      Sowie Beratungsangebote für Bauherren, private Immobilienbesitzer und Gewerbetreibende geschaffen werden.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Das Problem der Lichtverschmutzung hat sich in den letzten Jahren deutlich verschärft. Zu viel und vor allem falsch gerichtetes, schlecht gesteuertes Licht in kalten Lichtfarben führt zu einer Aufhellung des Himmels. Diese Lichtglocke beeinträchtigt nachweislich das Leben vieler nachtaktiver Arten, stört Pflanzen und belastet die Gesundheit der Menschen.

 

Das muss nicht sein. Es ist leicht möglich, künstliches Licht standort- und bedarfsgerecht einzusetzen. So kann man Lichtverschmutzung vermeiden, Kosten senken und durch Energieeinsparung einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Bei intelligentem Einsatz von künstlichem Licht lassen sich Einschränkungen in Komfort und Sicherheit ausschließen.

 

Eine Richtlinie kann dazu beitragen das Erscheinungsbild der Stadt vor Verunstaltung und Überinszenierung durch falsch eingesetztes Licht zu schützen. Eine optimierte nächtliche Beleuchtung der Straßen und Plätze, Gewerbetriebe und privaten Liegenschaften wird das städtebauliche Ambiente wirkungsvoll unterstreichen.

 

Die Richtlinie soll zunächst eine Selbstverpflichtung der Stadt sein, bei eigenen Beleuchtungsanlagen alle Formen von Lichtverschmutzung zu minimieren. Gleichzeitig muss eine solche Richtlinie rechtssicher ausgestaltet und formuliert sein, um die erforderliche Verbindlichkeit zu erreichen. Hierzu kann sich der Magistrat der fachübergreifenden Kompetenz der Fachdienste Rechtsservice und Bau bedienen. Vor diesem Hintergrund sollen die Universität, die Kirchen und letztlich alle Bürgerinnen und Bürger, Bauherren und Gewerbetreibenden dazu gebracht werden, im Sinne dieser Richtlinie mit Licht verantwortungsvoll umgehen und nach Möglichkeit die in der Richtlinie vorgeschlagenen Ansätze umsetzen.

 

 

Jens Seipp Myriam Hövel Andrea Suntheim-Pichler

Winfried Kissel Matthias Simon

Karin Schaffner

 

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