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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/6939/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen:

 

  1. Die Universitätsstadt Marburg übernimmt gemäß § 104 Hessische Gemeindeordnung (HGO) i. V. m. § 51 Ziff. 15 HGO eine Ausfallbürgschaft über 80% eines Darlehens der Gemeinnützigen Wohnungsbau GmbH Marburg-Lahn (GeWobau) in Höhe von voraussichtlich 13,9 Mio. € bei einem noch zu benennenden Kreditinstitut. Der verbürgte Betrag lautet damit auf gerundet 11 Mio. €. Bei geringerer Darlehensaufnahme verringert sich der Betrag entsprechend.

 

  1. Für die Bürgschaft hat die GeWoBau eine jährliche marktübliche Avalprovision für den jeweils verbürgten Restbetrag zu leisten.

 

  1. Die Bürgschaft bedarf noch der Genehmigung des Regierungspräsidiums Gießen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für den Neubau eines Alten- und Pflegeheimes in Marburg, Sudetenstraße 24 hat die GeWoBau die finanziellen Rahmendaten in Höhe der berechneten Baukosten 13,9 Mio. € mitgeteilt. Diese Kosten sollen über die Aufnahme eines Darlehens in derselben Höhe finanziert werden. Zurzeit werden 80% der Bauleistungen ausgeschrieben. Die Auftragsvergabe ist für den 01.10.2019 geplant. Um die Bauleistungen vor dem Hintergrund einer gesicherten Finanzierung beauftragen zu können, beantragt die GeWoBau die Zusage der verbindlichen Übernahme einer Bürgschaft in Höhe von 11 Mio. € zum 01.10.2019.

 

Durch die Übernahme der beantragten Bürgschaft durch die Stadt Marburg erlangt die GeWoBau einen Zinsvorteil, der sich aus der Differenz des marktüblichen Zinssatzes für ein Darlehen mit bzw. ohne Bürgschaft bemisst.

 

Unter Beachtung der Regelungen zu notifizierungspflichtigen Beihilfen gemäß der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und der Mitteilung der Europäischen Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen (Bürgschaftsmittteilung 2008), KOM vom 20.06.2008, Abl. C 155/02 soll die Bürgschaft 80% der Kreditsumme von 13,9 Mio. €, somit gerundet 11 Mio. € umfassen. Es ist darüber hinaus eine jährliche marktübliche Avalprovision für den jeweils verbürgten Restbetrag zu leisten.

 

Gemäß Magistratsbeschluss VO/1512/2003 wurde die Bürgschaftsprovision bisher grundsätzlich in Höhe von 0,5% erhoben. Unter Berücksichtigung einer aktuellen Stellungnahme der Firma SRS Schüllermann und Partner mbH soll für die beihilfenrechtskonforme Festsetzung der Bürgschaftsprovision eine Änderung der Verfahrensweise erfolgen. Hiernach ist künftig eine jeweils individuelle Prüfung gemäß den verschiedenen Kriterien der Bürgschaftsmitteilung 2008 erforderlich und die Marktüblichkeit der berechneten Provision vom Darlehensgeber zu bestätigen. Die Festsetzung der Provisionshöhe erfolgt im Anschluss mit gesonderter Vereinbarung.

 

Es ist geplant, die Erträge aus der Bürgschaftsprovision als Zuschuss für den Betrieb der Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH (MAH) weiterzureichen. Dazu sind jedoch noch die EU-beihilfenrechtskonformen Voraussetzungen im Rahmen des bestehenden Betrauungsaktes abschließend zu prüfen.

 

Ein Risiko ist in Anbetracht

 

  • eines nicht vorhandenen Fremdwährungsrisikos,
  • der Werte, die geschaffen werden,
  • der Ertrags- und Wirtschaftslage der GeWoBau und
  • der Vorsorge, die die GeWoBau und die Stadt Marburg für die Zukunftssicherung der Gesellschaft betreiben

 

nicht zu erwarten.

 

Der Entwurf einer Bürgschaftserklärung ist beigefügt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Ergebnishaushalt: Jährlicher Ertrag Bürgschaftsprovision; ggf. Aufwand Zuschuss MAH

Finanzhaushalt: ./.

Kredit-Rating Stadt Marburg: Berücksichtigung gewährter Bürgschaften.

 

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