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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/6975/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen:

 

  1. Der Jahresabschluss 2017 in der vom Magistrat vorgelegten Fassung wird gemäß § 112 HGO i.V.m. § 51 Nr. 9 HGO zur Kenntnis genommen und dem Prüfungsamt der Universitätsstadt Marburg zugeleitet.

 

Im Jahresabschluss ist berücksichtigt:

 

  • Der im Produkt 469030 Abfallwirtschaft entstandene Überschuss von 249.885,36 € wird dem Sonderposten für den Gebührenausgleich Abfallwirtschaft zugeführt.

 

  • Die im Budgetbericht als Teil des Jahresabschlusses ausgewiesenen Budgetüberschreitungen werden innerhalb der Dezernatsbudgets ausgeglichen. Eine Vorbelastung der Budgets der Folgejahre erfolgt nicht.

 

  • Der Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis 2017 in Höhe von 394.694,44 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

  • Der Überschuss im außerordentlichen Ergebnis 2017 in Höhe von 897.932,16 € wird der Rücklage aus den Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

  1. Nach Abschluss der Prüfung durch das Prüfungsamt der Stadt Marburg wird der Magistrat nach § 113 und § 114 i. V.m. § 51 Nr. 9 HGO den Jahresabschluss zusammen mit dem Schlussbericht des Prüfungsamtes der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss und über die Entlastung des Magistrats vorlegen.

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Nach § 114 HGO beschließt die Stadtverordnetenversammlung über den vom Prüfungsamt geprüften Jahresabschluss und entscheidet zugleich über die Entlastung des Magistrats. Zuvor unterrichtet der Magistrat die Stadtverordnetenversammlung nach § 112 HGO über den Abschluss.

 

Der Jahresabschluss 2017 liegt prüffähig vor. Er bietet mit der Bilanz, den Erläuterungen, dem Rechenschaftsbericht und den Anlagen ein umfassendes und - unter Berücksichtigung der in einer Bilanz zu treffenden Annahmen und Bewertungen - ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt.

 

Die wesentlichen Ergebnisse des Jahresabschlusses 2017 unter dem Vorbehalt der Prüfung sind:

 

  • Das ordentliche Ergebnis weist einen Überschuss von rd. 0,4 Mio. € aus, das außerordentliche Ergebnis einen Überschuss von 0,9 Mio. €. Die Überschüsse werden den dafür vorgesehenen Rücklagen zugeführt.

 

  • Der Finanzhaushalt wurde mit Investitionsfondsdarlehen von 0,5 Mio. € und Krediten vom Kapitalmarkt in Höhe von 38,4 Mio. € finanziert.

 

  • Die Kredite wurden durch Tilgungen in Höhe von 6,1 Mio. € abgebaut.

 

  • Der von der Stadtverordnetenversammlung mit dem Haushalt 2017 gesetzte Rahmen wurde vom Magistrat insgesamt eingehalten.

 

Abschluss der Gebührenhaushalte

 

Im Rahmen der Arbeiten für den Jahresabschluss 2017 war zunächst das Produkt 469030 -Abfallwirtschaft zu überprüfen und auszugleichen. Dabei sind anfallende Überschüsse dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zuzuführen bzw. anfallende Fehlbeträge aus dem Sonderposten zu decken.

 

Der Gebührenhaushalt der Abfallwirtschaft schließt mit einem Überschuss von 249.885,36 ab. Durch dieses positive Ergebnis kann das Defizit des entsprechenden Sonderpostens für den Gebührenausgleich ausgeglichen und zudem wieder eine Rücklage von rd. 200 T€ gebildet werden.

 

 

Abrechnung der Budgets

 

Die Stadtverordnetenversammlung wurde im Haushaltsjahr 2017 regelmäßig über den Stand

der Budgets unterrichtet. Insgesamt ist festzustellen, dass bei einzelnen Budgets Überschreitungen vorliegen, die jedoch innerhalb der Fachdienst-, Fachbereichs- und der Dezernatsbudgets ausgeglichen wurden.

 

 

Kapitalaufstockung der Adolf- und Luisa-Haeuser-Stiftung

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 16. Februar 2001 den Magistrat mit der Prüfung beauftragt, ob 10 % des jährlichen Ertrags der Adolf- und Luisa-Haeuser-Stiftung zur Kapitalaufstockung verwendet und damit der Stiftungszweck unabhängig von der Geldentwertung dauerhaft gesichert werden kann.

 

Im Haushaltsjahr 2017 können dem Stiftungsvermögen aufgrund des aktuellen Zinsniveaus keine Mittel zur Kapitalaufstockung zugeführt werden.

 

Abschluss des Ergebnishaushalts

 

Die folgenden Übersichten zeigen die Entwicklung des ordentlichen Ergebnisses im Zeitvergleich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Ergebnishaushalt erwirtschaftet einen Überschuss im ordentlichen Ergebnis von rd. 400 T€. Ursächlich für dieses Ergebnis ist u.a. die umfangreiche Bildung von Rückstellungen im Versorgungsbereich, um die künftige Inanspruchnahme der Stadt Marburg realistisch darzustellen.  Die weiteren Gründe für das Ergebnis sind ausführlich im Bericht zum Jahresabschluss 2017 dargestellt.

 

 

Damit die Stadt Marburg ihre Aufgaben der Daseinsvorsorge erfüllen kann, ist im Jahr 2017 die Aufnahme von Krediten vom Kapitalmarkt in Höhe von 38,4 Mio. € erforderlich.

 

 

Entwicklung der Schulden 2000 bis 2019

 

 

 

Rücklagen

 

Unter Berücksichtigung des Jahresabschlusses 2017 ergeben sich folgende Rücklagenbestände:

 

Rücklage aus dem ordentlichen Ergebnis:    93.273.852,54 € 

Rücklage aus dem außerordentlichen Ergebnis:    2.098.221,48

 

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

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Finanz. Auswirkung

Anlage: Bericht zum Jahresabschluss 2017

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Anlagen

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