Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/6979/2019

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird gebeten, der Weiterleitung zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung zuzustimmen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Das vorliegende Konzept III Kommunaler Altenplanung „Gut Älterwerden in Marburg“ wird mit den benannten Grundsätzen und Vorgehensweisen sowie dem Strategie- und Aktionsplan zur Grundlage alternssozialpolitischen Handelns in Marburg beschlossen.
  2. Die Ziele und Handlungsansätze sind ressortübergreifend handlungsleitend in allen Politik- und Planungsbereichen mit Relevanz für „Gut Älterwerden in Marburg“ zu berücksichtigen.
  3. Die im Konzept ausgewiesenen Maßnahmen werden wie priorisiert umgesetzt und mit Ressourcen unterfüttert. Jeweilige Zuständigkeiten, Umsetzungsvoraussetzungen und Zeitplanungen für die Realisierung der Maßnahmen listet der integrierte Strategie- und Aktionsplan auf, die Herleitung findet sich im Anhang.
  4. Wie für die Erarbeitung ist auch für den kontinuierlichen Umsetzungsprozess der Fachdienst Altenplanung in enger Kooperation mit weiteren Planungsbereichen verantwortlich, begleitet vom Fachbeirat Altenplanung sowie dem Seniorenbeirat.
  5. Der Magistrat berichtet regelmäßig über den aktuellen Stand der Umsetzung.

 

Dem Fachbeirat Altenplanung und dem Seniorenbeirat ist von dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Kenntnis zu geben.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im sozialen, kulturellen und demografischen Wandel kommt kommunaler Alternssozialpolitik eine immer größere Bedeutung zu. Soziale Infrastrukturen werden wesentlich auf kommunaler Ebene geprägt, Städte und Gemeinden sind die Orte Guten Älterwerdens. Die Zunahme älterer Menschen und v.a. ihrer Vielfalt führt zu quantitativ und qualitativ neuen Anforderungen. Die gesamte Daseinsvorsorge mit dem Ziel guten Lebens für Alle verändert sich: weniger Defizitorientierung, weniger angebotsorientiertes Denken und weniger strukturbezogene Standards, mehr Ganzheitlichkeit, Kompetenzorientierung und Bürgerbeteiligung bei der Festlegung von Zielen. Einher geht ein Wandel des kommunalen Selbstverständnisses mit mehr Motivieren, mehr Moderieren, mehr Koordinieren und mehr Wertschätzen. Die Kommune ist Initiatorin und Moderatorin ressortübergreifender kommunaler Steuerungsprozesse für alle Lebensphasen.

 

Konzeptionelle Grundlagen kommunaler Alternssozialpolitik sind vor allem der § 71 SGB XII Altenhilfe, der Siebte Altenbericht der Bundesregierung ‚Sorge und Mitverantwortung in der Kommune‘ mit dem Pflegestärkungsgesetz III sowie die hessischen ‚Handlungsempfehlungen zur Altenhilfeplanung‘. Diesen Ausgangspunkten gemeinsam ist die Forderung nach fortlaufender kommunaler Gestaltung und Planung für Gut Älterwerden, die partizipative Ausrichtung und v.a. die Berücksichtigung einer großen thematischen Breite guten Älterwerdens.

„Alte und neue Herausforderungen in der örtlichen Altenpolitik mit Planungsbedarf liegen insbesondere in den folgenden Handlungsfeldern:

 Gesundes und aktives Altern

 Arbeit, Beschäftigung, Wirtschaftsfaktor Alter

 Freizeit, Kommunikation, Bildung und Kultur

 Gesundheitliche/pflegerische Versorgung, Gesundheitsförderung, Prävention

 Wohnen, Wohnumfeld, Modernisierungsbedarf, Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), Mobilität

 Steigender Unterstützungsbedarf/Alltagsbezogene Dienstleistungen (incl. IKT)

 Solidarische Familien-, Generationenbeziehungen, andere soziale Netzwerke

 Partizipation, Ehrenamt, bürgerschaftliches Engagement

 Kultursensibilität

 Altersarmut

 Alter und Problem-/Zielgruppen/Polarisierung

 Soziale und sozial-räumliche Ungleichheiten

 Sozialräumliche Orientierung[1]“.

 

Noch weiter (als diese hessischen Handlungsempfehlungen) greifen der Siebte Altenbericht und der § 71 SGB XII: „Das Bundessozialgericht stellt in seinem Urteil vom 24.2.2016 – B 8 SO 11/14 R fest: ‚Ziel der Altenhilfe ist die Deckung einer zusätzlichen, aus den körperlichen, seelischen oder geistigen Alterserschwernissen herrührenden Bedarfslage‘. Es weist zudem daraufhin, dass es sich bei der Altenhilfe nach § 71 SBG XII um eine ‚Soll-Aufgabe‘ handelt, von der nur in begründeten Einzelfällen abgewichen werden kann… Die in § 71 Abs. 2 aufgeführten Leistungen sind beispielhaft formuliert und beziehen sich insbesondere auf Möglichkeiten der Betätigung, Beratung und Unterstützung im Vor- und Umfeld der Pflege sowie der Inanspruchnahme altersgerechter Dienste, der Teilhabe und des Kontaktes zu nahestehenden Personen[2]“.

 

Die Dringlichkeit kommunalpolitischen Gestaltens der Zweiten Lebenshälfte zeigt neben den Bundesvorgaben und den hessischen „Handlungsempfehlungen für die Altenhilfeplanung“ ebenfalls das Ergebnis der Marburger Bürger*innenbefragung von 2017. Bei der Frage größten Handlungs- und Investitionsbedarfs werden „Angebote für Ältere und zur Angehörigenpflege“ zentral an dritter Stelle gefordert, nach Aufwendungen für Schulen und Kitas.

Zur Umsetzung einer derartigen „Lebenslagepolitik“ bedarf es der kommunalen (Alterns-)Planung des vorgelegten Konzept III der Marburger Altenplanung.

 

Auf Grundlage der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen „Eckpunkte einer zukunftweisenden Marburger Alternssozialpolitik[3]“ haben der Seniorenbeirat und der Fachbeirat Altenplanung – Expert*innen der Seniorenangebote, Vertreter*innen aller Marburger Fraktionen sowie planenden Verwaltungsbereiche – im Auftrag des Magistrats das Marburger Konzept III Kommunaler Altenplanung „Gut Älterwerden in Marburg“ erarbeitet.

Hinzu kam eine breite Bürger*innenbeteiligung in öffentlichen Workshops im Erwin-Piscator-Haus, beim StadtFORUM „Gut Älterwerden in Marburg“ mit anschließendem Werkstattcafé inkl. Telefonhotline sowie weiteren Foren und Veranstaltungen.

Insbesondere für den Strategie- und Aktionsplan sind die Beteiligungsformate von großer Bedeutung gewesen. Diese ausgesprochene Partizipation der Öffentlichkeit und Expert*innen sowie die hohe Autonomie des Fachbeirats sind keineswegs selbstverständlich, sondern Marburg-spezifisch und Ausdruck spezieller Vorstellung von Beteiligung, Transparenz und sachgerechter Qualität städtischen Handelns. Allen Beteiligten wird hiermit gedankt.

 

Das Konzept III kommunaler Altenplanung „Gut Älterwerden in Marburg“ bildet den mittelfristigen Fahrplan der Marburger Alternsplanung und -sozialpolitik. Dem Strategie- und Aktionsplan hat der Fachbeirat in seiner Sitzung am 26.03.2019 einstimmig zugestimmt. Die einführend enthaltenen zentralen Ziele und Grundsätze guten Älterwerdens für Politik, Planung und Gestaltung waren zuvor bereits 2016 erarbeitet und ebenfalls einstimmig beschlossen worden. 

 

Zwischenzeitlich sind i.S.d. Prozesshaftigkeit der Marburger Alternsplanung viele Maßnahmen begonnen oder in Umsetzung.

Dazu zählen die rechtliche und finanzielle Absicherung Freiwilliger bzw. der Seniorengruppen, neue zugehende Angebote sozialer Alternsarbeit wie „In Würde Teilhaben“ und Gemeindeschwester 2.0 in Marburgs westlichen Stadtteilen, die erste Marburger Demenzpflege-Wohngemeinschaft und die Förderung gemeinschaftlichen Wohnens durch FD 61 und GeWoBau, die Bekanntheitsförderung von Bewegungsangeboten durch das neue Sportportal, die Erstellung eines Mobilitätskonzeptes für Ältere, die strukturelle Verstetigung der Lokalen Allianz für Menschen mit Demenz etc.

 

Die Stadtverordnetenversammlung würdigt mit der Zustimmung der politischen Entscheidungsträger*innen zum zukunftsweisenden Konzept III die Arbeit des Seniorenbeirates und Fachbeirates Altenplanung. Zudem stellt der Beschluss die Grundlage für die Bereitstellung benötigter Ressourcen sowie der noch stärkeren Aufnahme altenplanerischer Belange als Querschnittsanliegen (i.S.e. age concern bzw. generational mainstreaming) in sämtlichen stadtplanerischen und -entwicklungsschritte dar.

 

Vieles bleibt zu tun zur Förderung eines „Gut Älterwerden“ für alle, um sozialpolitisch nicht allein auf akute Notsituationen zu reagieren, sondern politisch gestaltend zu agieren.

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 


[1] HMSI. Handlungsempfehlungen für die Altenhilfeplanung. Wiesbaden 2019: 16/17

[2] Deutscher Verein. Empfehlungen zur Bedarfsdeckung nach dem Dritten Pflegestärkungsgesetz. 2019: 7

[3] VO/3737/2015

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Soweit absehbar, enthält die Maßnahmen- und Umsetzungsplanung Hinweise auf Kosten und Ressourcen.

 

Alle Umsetzungskosten und alle personellen Ressourcen sind von den beteiligten Fachbereichen und Fachdiensten haushalterisch zu kalkulieren und einzuplanen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen