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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag - VO/7032/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest:

 

Die Stadtverordnetenversammlung weist die von Mitgliedern des Hauses aufgestellte Behauptung, in Marburg würden Grundstücksverkäufe vom Magistrat in Hinterzimmern und aufgrund von Unterstützungszahlungen getroffen, mit aller Entschiedenheit zurück.

 

Die Stadtverordnetenversammlung weist in diesem Zusammenhang jede Art von Verdächtigungen und Vorwürfen einer unzulässigen Einflussnahme auf politische Entscheidungsprozesse durch Dritte oder gar die Bestechlichkeit einzelner Fraktionen oder Mandatsträger entschieden zurück.

 

Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass Grundstücksverkäufe von der Stadtverordnetenversammlung in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden.

 

Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt bürger- und zivilgesellschaftliches und unternehmerisches Engagement in dieser Stadt. Der gesellschaftliche Austausch, gegenseitige Akzeptanz, Respekt und Anerkennung gehören dabei zu den wesentlichen Merkmalen, die in dieser Stadt gepflegt werden.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Laut Oberhessischer Presse vom 23. September 2019 hat ein Mitglied des Hauses behauptet, Bürgermeister Stötzel wolle „im Hinterzimmer“ ein städtisches Grundstück verkaufen. In dem Zusammenhang wurde auch unterstellt, Mitglieder des Magistrats oder Fraktionen des Stadtparlaments würden ihr Handeln an angeblichen Finanzzuwendungen ausrichten. Diese Behauptungen entbehren jeglicher Grundlage.

 

Richtig ist, dass der Magistrat die Anfrage nach einem Grundstückverkauf im Afföller deutlich früher öffentlich gemacht hat, als es üblich und vorgesehen ist. Er hat damit seine Linie, den öffentlichen Diskurs in Marburg durch größtmögliche Transparenz offen zu gestalten, fortgeführt.

Richtig ist auch, dass ein Grundstücksverkauf in öffentlicher Sitzung des Bau- und Planungsausschusses und der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen ist. Dies ist allen Stadtverordneten bekannt. Ebenso richtig ist, dass der in Rede stehende Vorgang bereits mehrfach Gegenstand von Debatten war und daher offensichtlich nicht „in einem Hinterzimmer“ verhandelt wird.

 

Außenstehenden wird zuweilen der Eindruck vermittelt, dass die Stadt Marburg und damit der Magistrat, Fraktionen sowie Mandatsträger in ihren Entscheidungen nicht frei agieren, sondern unter dem Einfluss Dritter stünden, ja sogar zum persönlichen Vorteil ihr Mandat ausführen. Dies ist und war noch zu keiner Zeit der Fall in unserer Stadt. Ein solcher Vorhalt ist die Unterstellung einer strafbaren Handlung und keinesfalls akzeptierbar. Solche Verdächtigungen und Mutmaßungen müssen daher entschieden und mit aller Entschlossenheit zurückgewiesen werden. Daher ruft die Stadtverordnetenversammlung alle Beteiligten zur Mäßigung auf.

 

 

Jens Seipp Andrea Suntheim-Pichler

Dirk Bamberger

Karin Schaffner

Roger Pfalz

 

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