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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/7059/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Der Jahresabschluss des DBM für das Geschäftsjahr 2018 wird auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung der Theobald Jung Scherer AG beschlossen.

 

  1. Den aus dem Bereich Entsorgung entstehenden Verlust in Höhe von € -222.066,32 bis zu Entscheidung, ob er aus Haushaltsmitteln ausgeglichen wird, ins folgende Ge­schäftsjahr vorzutragen.

 

  1. Den aus den Bereichen Straßenreinigung/Winterdienst (€46.837,02), Straßenunterhal­tung (€ -32.125,27), Kanal- und Gewässerunterhaltung (€ 13.268,73), Friedhof-             (€ -53.121,83) und Grünflächenunterhaltung (€ -105.011,04) resultierenden Verlust (ins­gesamt € - 130.152,39) aus der Ergebnisrücklage des DBM auszugleichen.

 

  1. Den ermittelten Verlust i. H. v. € -12.826 aus dem Abgang von Anlagevermögen aus dem im DBM aktivierten Alt-Kanalnetz aus der Rücklage der Kanalvermögensbewer­tung (€ 10.718.298,48) auszugleichen und den dann verbleibenden Überschuss i. H. v. € 1.095.915,12 der Kanalgebührenausgleichsrücklage (€ 2.254.075,93) zuzuführen. Der unter Berücksichtigung kommunalabgabenrechtlicher Verpflichtung gegenüber den Kanalgebührenpflichtigen nach handelsrechtlichen Grundsätzen ermittelte Über­schuss des Kanalgebührenhaushaltes beträgt somit insgesamt € 1.083.089,12.

 

  1. Der Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.

 

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

Begründung:

 

Die Betriebsleitung hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und die Erfolgsübersicht aufzu­stellen. Der Jahresabschluss wird dann nach erfolgter Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungs­gesellschaft der Stadtverordnetenversammlung über die Betriebskommission den Magistrat sowie den Haupt- und Finanzausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die in den handelsrechtlichen Abschlüssen ermittelten Überschüsse des Gebührenhaushaltes Kanal sind der Kanalgebührenausgleichsrücklage zugeführt worden und werden dort als zweckgebundene, handelsrechtliche Rücklage geführt. Diese beläuft sich per 31.12.2018 auf € 2.254.075,93.

 

Parallel dazu wurden gebührenrechtliche Abrechnungen durchgeführt. Diese haben aber auf­grund der anderen Berechnungsgrundlagen (kalkulatorische Zinsen, Abschreibungen auf Wie­derbeschaffungszeitwerten usw.) zu anderen Ergebnissen geführt und entsprechen damit nicht den handelsrechtlichen Ergebnissen.

 

Entsprechend der Regelung des KAG wurden im Betrachtungszeitraum in 2018 folgend Er­gebnisse im DBM-Jahresabschluss berücksichtigt:

Für die Überdeckung im Bereich Straßenentwässerung i. H. v. € 70.249,02 ist eine Verbind­lichkeit gebucht worden, die nach Genehmigung der Nachkalkulation 2018 durch die städti­schen Gremien an den Haushalt zurückerstattet wird.

Im Bereich Schmutzwasser ist 2018 für die Überdeckung i. H. v. €374.650,- eine entspre­chende Rückstellung gebildet worden. Im Bereich Niederschlagswasser wurde für die Über­deckung i. H. v. € 109.950,- ebenfalls eine Rückstellung in dieser Höhe gebildet.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Wieland Stötzel

Bürgermeister und Vorsitzender der Betriebskommission

 

 

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