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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kenntnisnahme - VO/7077/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die in der Anlage dargestellten Anpassungen im Linienverkehr zur Kenntnis zu nehmen.

 

  1. Der Fahrplan 2020 wird nach den Grundsätzen des aktuellen gültigen Fahrplans 2019 fortgeschrieben.             

 

  1. Die Bedienung auf der innerstädtischen Hauptachse zwischen Haupt- und Südbahnhof hat sich bewährt und soll beibehalten werden.             

 

  1. Zusätzlich zur Linie 1 wird für die Linie 3 ein Nachtfahrplan vorgesehen, der zwischen ca. 1:00 Uhr und ca. 4:00 Uhr Dienstag bis Sonntag verkehrt.

 

  1. Zwischen den Linien 6 und 9 wird in und aus Richtung Innenstadt eine Anschlussbeziehung geschaffen.             

 

  1. Zwischen der oberen Lahntalbahn und der Linie 14 werden am Bahnhof Sterzhausen weitere Anschlüsse an die obere Lahntalbahn geschaffen.

 

  1. Die Erreichbarkeit der Abendschule (Adolf-Reichwein-Schule) wird verbessert.

 

  1. Auf der Linie 17 wird Mo. - Fr. eine Taktlücke am frühen Abend geschlossen.

 

  1. Für den Schulverkehr der Linie 22 ab Steinmühle werden zusätzliche Kapazitäten am Nachmittag vorgesehen.             

 

  1. Die Mitnahme von Fahrrädern in den Stadtbussen wird neu geregelt.

 

  1. Die Verkehre werden ab dem 01.01.2020 von der Marburger Verkehrsgesellschaft mbH (MVG), einer 100 % Tochter der Stadtwerke Marburg GmbH erbracht.             

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die veränderten Verkehrsströme innerhalb der Universitätsstadt Marburg, insbesondere zu den Lahnbergen, sind durch die im Fahrplan 2019 getroffenen Maßnahmen weitgehend berücksichtigt worden. Das Fahrplanangebot ist ausgereift und kundenorientiert zu betreiben. Die Kontinuität des Angebotes wird die Akzeptanz durch die Kundinnen und Kunden erhöhen. Aufgrund der vollzogenen Direktvergabe des Verkehrsangebotes an die MVG sind die wesentlichen Anpassungen gegenüber dem veröffentlichten Fahrplan 2019 bereits zur Eröffnung der Weidenhäuser Brücke zum 12.08.2019 vollzogen worden, sodass nur kleinere Änderungen im Fahrplan des Stadtverkehrs Marburg erforderlich sind.             
 

  1. Die Vereinheitlichung der Fahrwege ermöglicht ein gleichmäßiges Taktraster auf der innerstädtischen Hauptachse zwischen Haupt- und Südbahnhof. Der einheitliche Takt wird auf den Buslinien 1, 2, 4 und 7 aufgebaut. Die Taktfolge der Linien 1, 2, 4 und 7 ergibt Montag bis Freitag in der Zeit von ca. 8:00 Uhr bis ca. 19:00 Uhr auf der Fahrstrecke Hauptbahnhof–Südbahnhof und zurück eine planmäßige Abfahrt alle 7 – 8 Minuten.             
     
  2. Der Nachtverkehr auf der Linie 3 bedient täglich, außer in der Nacht von Sonntag auf Montag die folgenden Streckenabschnitte: Cappel – Südviertel – Erlenring – Hauptbahnhof – Pilgrimstein – Südviertel – Cappel im 60-Minuten-Takt.
     
  3. Von Seiten der Kundinnen und Kunden, die im Stadtteil Richtsberg wohnen ist die schnelle Verbindung in die Innenstadt gefordert worden. Durch eine Verschiebung der Taktfahrten der Linie 9 konnte die Verknüpfung der Linien 6 und 9 an der Haltestelle „Hölderlinstraße“ in beide Richtungen auch in der vorlesungsfreien Zeit erreicht werden             
     
  4. Mit einer Taktverstärkung der Linie 14 am Morgen in Richtung Lahntal Sterzhausen können die für den Pharmastandort „Görzhäuser Hof“ relevanten Züge der oberen Lahntalbahn aus beiden Richtungen erreicht werden.             
     
  5. Zur Heimfahrt der Abendschüler wird zusätzlich eine Verbindung mit der Linie 15 am Abend über Südbahnhof, Innenstadt zum Hauptbahnhof eingerichtet.

 

  1. Durch eine Zusatzfahrt auf der Linie 17 wird die Anbindung der Stadtteile Cyriaxweimar, Haddamshausen und Hermershausen Montag bis Freitag am frühen Abend aus Richtung Innenstadt verbessert.             
     
  2. Die Schule Steinmühle beschult mehr Schülerinnen und Schüler, als in den letzten Schuljahren, dadurch ist es erforderlich geworden, das Angebot am Nachmittag durch zwei zusätzliche Fahrten zu verstärken.             
     
  3. Die bisherige Mitnahmeregelung für Fahrräder in Bussen, die Ausschlusszeiten vorsieht, wird im Sinne der Verbesserung des Umweltverbundes dahingehend geändert, dass Fahrräder immer transportiert werden, wenn der erforderliche Platz im Fahrzeug vorhanden ist und eine Gefährdung von anderen Fahrgästen ausgeschlossen werden kann. Im Zweifelsfall entscheidet das Fahrpersonal. Ein Anspruch auf Fahrradmitnahme besteht nicht, Rollstuhlfahrerinnen und – fahrer und Personen, die einen Kinderwagen mitführen, haben Vorrang.             
     
  4. Die Verkehre werden nach der vom Regierungspräsidium Gießen erteilten Genehmigungsurkunde und der auf der Grundlage des Personenbeförderungsgesetzes und des EU-Rechtes ergangenen Direktvergabe an die MVG erbracht. Die Nutzung des steuerlichen Querverbundes innerhalb der Unternehmensgruppe Stadtwerke Marburg GmbH wird weiterhin sichergestellt. Zusätzlich erfolgt ein Ausgleich von Verlusten durch die Universitätsstadt Marburg und dem RMV aus Mitteln des Bundeshaushaltes.             
     
  5. Grundlage für die Erbringung der Verkehrsleistung durch die Marburger Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) innerhalb des Verantwortungsbereiches der Universitätsstadt Marburg als Aufgabenträgerin des ÖPNV ist der öffentliche Dienstleistungsauftrag.

 

 

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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