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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag - VO/7086/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Magistrat stellt sicher, dass das Kriterium der uneingeschränkten Nutzbarkeit für blinde und sehbehinderte Menschen im neuen, erweiterten Onlineangebot der Stadtbücherei sowie die praktische Nutzbarkeit auf den mobilen Endgeräten umfänglich Berücksichtigung findet. Dazu gehört vor allem die barrierefreie Bedienbarkeit der Onlineanwendungen mittels Tastatur (d. h. ohne Maus), die korrekte Tagsetzung von Überschriften zur Herstellung einer Orientierung und Strukturierung des Online-Angebotes sowie der mobilen Anwendung, die korrekte Beschriftung und Programmierung von Links, Schaltflächen und Schaltern sowie eine tastaturgestützte (i. e. ohne Maus bedienbare) Medienrecherche. Insofern hierfür weitere Kosten vonnöten sind, werden diese aus städtischen Mitteln zur Verfügung gestellt.

 

  1. Die Barrierefreiheit des erweiterten Onlineangebots wird vor Rechnungsbegleichung von unabhängigen Tester*innen geprüft, um bei Bedarf Korrekturen anzumelden.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Wie der Berichterstattung der Oberhessischen Presse vom 4.9.2019 zu entnehmen war, beziffern sich die Kosten für den Ausbau des Onlineangebots der Stadtbibliothek auf 92.500€; die Stadt hat dabei 55.000€ an Mitteln zugesagt, 37.500€ Förderung ergeben sich aus Landesmitteln.

 

Während die leichte Sprache und die Gebärdensprache im vom Magistrat der Stadt Marburg herausgegebenen Marburger Aktionsplan „Kommunales Handlungskonzept zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“ hinsichtlich der Stadtbücherei bereits Berücksichtigung fanden, ist der Ausbau der Barrierefreiheit für blinde und sehbehinderte Menschen bisher noch eine zu schließende Lücke. Der Ausbau des Onlineangebots der Stadtbücherei bietet eine gute Gelegenheit, an diesem Punkt im Sinne des Artikel 9 der UN-BRK anzusetzen und hierdurch der ab dem 23.09.2018 geltenden und ab September 2019 verpflichtenden Richtlinie EU-2016/2102 zu entsprechen.

 

 

Madelaine Stahl Roland Stürmer

 

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