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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/7090/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Magistrat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Für die Einsammlung der Leichtverpackungen wird den Dualen Systemen die in der Anlage aufgeführte Rahmenvorgabe gemacht:

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Bisher richtete sich die Ausgestaltung des Sammlungssystems für LVP nach einer auf der Verpackungsverordnung fußenden Abstimmungsvereinbarung, die im Jahre 1992 abgeschlossen und jeweils verlängert wurde. Diese Abstimmungsvereinbarung wurde seitens der Abfallwirtschaft Lahn-Fulda (A-LF), die entsorgungspflichtiger öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für die Landkreise Schwalm-Eder und Marburg-Biedenkopf ist, fristgerecht mit Wirkung zum 31. Dezember 2018 gekündigt, sodass aus der Abstimmungsvereinbarung sowie der zu ihr gehörenden „Systembeschreibung LVP“ keinerlei Vorgaben für die zukünftige Ausgestaltung des Sammlungssystems ab dem 01. Januar 2021 abgeleitet werden.

 

Mit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes besteht nunmehr die Notwendigkeit, die Bedingungen und Konditionen der Kooperation zwischen den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern sowie den Dualen Systemen neu zu vereinbaren. Die DSD GmbH wurde seitens der Dualen Systeme als einheitlicher Ansprechpartner benannt.

 

Am 22.02.2019 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Marburg einstimmig die VO/6594/2018 – Abstimmungsvereinbarung gemäß Verpackungsgesetz - beschlossen. Seitdem fanden zwei Verhandlungsgespräche der Dualen Systeme mit den kreisangehörigen Kommunen des Landkreises Marburg-Biedenkopf bei der Abfallwirtschaft Lahn-Fulda (A-LF) statt, die aber bislang ohne greifbares Ergebnis geblieben sind. Ein erfolgreicher Abschluss der Verhandlungen bis zum 31.12.2019 ist aktuell nicht erreichbar, zumal die Dualen Systeme die von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern entworfene Abstimmungsvereinbarung nicht akzeptieren.

 

Gem. § 22 Abs. 2 VerpG kann ein öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger durch schriftlichen Verwaltungsakt gegenüber den Systemen festlegen, wie die nach § 14 Abs. 1 Verpackungs­gesetz durchzuführende Sammlung der restentleerten Kunststoff-, Metall- und Verbundverpackungen bei privaten Haushaltungen hinsichtlich

 

1)                 der Art des Sammelsystems,

2)                 der Art und Größe der Sammelbehälter, sofern es sich um Standardsammelbehälter handelt, sowie

3)                 der Häufigkeiten und des Zeitraums der Behälterleerungen auszugestalten ist.

 

Die Vorgabe soll geeignet sein, eine möglichst effektive und umweltverträgliche Erfassung der Abfälle aus privaten Haushaltungen sicherzustellen. Die Befolgung der Vorgaben darf für die Systeme bei deren Erfüllung nicht technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar sein. Weiterhin darf die Rahmenvorgabe nicht über den Entsorgungsstandard hinausgehen, welchen der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger bei der in seiner Verantwortung durchzuführenden Sammlung der gemischten Siedlungsabfälle aus privaten Haushaltungen zu Grunde legt.

 

Damit die Kommunen die Fristen mit den Dualen Systemen wahren, soll im Vorgriff auf die derzeit pausierende Abstimmungsvereinbarung für den Bereich „Leichtverpackungen“ (derzeit eingesammelt mittels „Gelber Säcke“) eine gesonderte „Rahmenvereinbarung LVP“ geschlossen werden, die zum 01.01.2021 gelten soll. 

 

Auch wenn die Regelungen erst zum 01.01.2021 greifen werden, sind die Dualen Systeme hiervon mindestens 1 Jahr vorab zu informieren. Das heißt: die Dualen Systeme müssen bis zum 31.12.2019 verbindlich wissen, wie sie die Einsammlung der LVP für 2021 und folgend ausschreiben sollen. Andernfalls könnte es bedeuten. dass die die Einsammlung der LVP mittels „Gelber Säcke“ noch einmal für weitere 3 Jahre festgelegt würde.

 

Mit dem Beschluss „VO/6594/2018 – Abstimmungsvereinbarung gemäß Verpackungs­gesetz“ haben die Stadtverordneten viele der in der Rahmenvorgabe aufgeführten Bedingungen bereits beschlossen. In den bisherigen Abstimmungen mit den Vertretern des DSD wurde bereits mitgeteilt, dass die von den Stadtverordneten beschlossenen Bedingungen (flächendeckende 14-tägliche Einsammlung der LVP) als wirtschaftlich unzumutbar angesehen werden. Abweichend zu dem Eckpunktepapier und vor dem Hintergrund des zu erwartenden Einspruchs der Dualen Systeme sowie der mit dem Klimanotstand angestrebten kommunalen Anstrengungen für die Reduktion von CO2 Emissionen – soll die Einsammlung der Leichtverpackungen aber flächenhaft nicht 14-täglich, sondern wie bisher und bundesweit üblich 1 x monatlich durchgeführt werden. Ausnahme: Gebiete mit überwiegend Großwohnanlagen, wie Richtsberg und Waldtal. Hierzu wird vorgeschlagen, für die Platzeinsparung an den Standorten künftig die LVP 14-täglich abfahren zu lassen. Dies kann auch die Sauberkeit an den Wertstoffsammelplätzen insgesamt erhöhen und mit zu der Lösung der Vermüllungsprobleme in diesen Quartieren beitragen.

 

 

Wieland Stötzel

Bürgermeister

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Stadt Marburg kostenneutral, die Einsammlung und Verwertung der LVP wird aus den Lizenzgebühren der Dualen Systeme finanziert.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Bei vorgeschlagener 1 x monatlicher Einsammlung neutral zu jetzigen Regelung. Lediglich die Wohnanlagen werden dann 2 x angefahren. Die Regelung „Gefäße statt Gelbe Säcke“ führt langfristig auch zum Ressourcenschutz.

 

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Anlagen

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