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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/7102/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Der Erhöhung des Stammkapitals der Stadtentwicklungsgesellschaft Marburg mbH auf 100.000 € wird zugestimmt.

 

  1. Die Universitätsstadt Marburg übernimmt 100.000 € auf das Stammkapital.

 

  1. Unter Anerkennung der Unabweisbarkeit wird gem. § 102 Abs. 5 i.V.m. §100 Abs.1 HGO einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei der Investitionsnummer I108.00220 von 49.000 € zugestimmt.

Die Deckung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch die

I-Nummer I200.001.9 Wohnungsbaudarlehen i. H. v. 49.000 €.

 

  1. Zu diesem Zweck wird bei der Investitionsnummer I108.00220 ein Betrag von 49.000 € aus der Verpflichtungsermächtigung freigegeben.

 

  1. Der Änderung des Gesellschaftsvertrags der Stadtentwicklungsgesellschaft Marburg mbH in der anliegenden Fassung wird zugestimmt.

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Der Gesellschaftsvertrag der SEG wurde mit Gründung der Gesellschaft 1993 erstellt und letztmalig im April 2001 angepasst. Der Unternehmensgegenstand und die Aufgaben der Gesellschaft haben sich im Laufe der letzten Jahrzehnte fortentwickelt und wurden erweitert. Während 1993 die Umnutzung der ehemaligen Bundeswehrliegenschaften in Marburg Tätigkeitsschwerpunkt war, wurde dieser später um Aufgaben der Wirtschaftsförderung ergänzt. Inzwischen erweitert sich der Tätigkeitsbereich der Gesellschaft zunehmend um unterschiedlichste Dienstleistungen und Stadtentwicklungsaufgaben für die Universitätsstadt Marburg. Gleichzeitig haben sich über die Jahre rechtliche und verwaltungstechnische Rahmenbedingungen für die Gesellschafterversammlung und die Aufsichtsräte verändert. Mit der Neufassung des Gesellschaftsvertrages sollen die dargestellten Änderungen aufgenommen werden, um die neuen Aufgaben und die Funktion der Stadtentwicklungsgesellschaft für die Universitätsstadt Marburg deutlicher herauszustellen.

 

Weitere Änderungen des Gesellschaftsvertrags der SEG erfolgten aufgrund von Anpassungen an die städtischen Beteiligungsrichtlinien, die Genderschreibweise und an die aktuelle Rechtschreibung. Erläuterungen können der beigefügten Synopse entnommen werden können.

 

Der Aufsichtsrat der SEG hat sich auf eine Anpassung des Stammkapitals auf 100.000 € geeinigt.

 

Für die vorgeschlagene Beschlussfassung enthält der Haushaltsplan 2019 der Universitätsstadt Marburg keine Ermächtigung, da diese Entwicklung bei Aufstellung des Haushaltsplanes 2019 nicht vorhersehbar war. Damit die Beschlüsse dennoch gefasst werden können, ist gleichzeitig der Beschluss einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung notwendig. Die Bewilligung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung zur Übernahme des Stammkapitals i. H. v. 100.000 € ist unabweisbar, um geplanten Investitionsmaßnahmen kurzfristig begegnen zu können. Die Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch die Investitionssnummer I200.001.9 Wohnungsbaudarlehen i. H. v. 49.000 €.

 

Somit sind die Voraussetzungen im Sinne von § 102 Abs. 5 i. V. m. § 100 Abs. 1 HGO erfüllt. Die Anerkennung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt bei Produkt 110800 Beteiligungen bei der Investitionsnummer I108.00220 Stammkapital Beteiligungen 48.870,81 €.

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die dargestellten Beschlüsse zu fassen.

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Übernahme des Stammkapitals in Höhe von 100.000 € (vorher: 100.000 DM) – entspricht 48.870,81 €. Die Mittel sind im Haushaltsplan 2020 zu veranschlagen.

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Finanz. Auswirkung

 

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