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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/7153/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Magistrat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

 Die als Anlage beigefügte Festsetzung der Wochenmärkte in der Universitätsstadt               Marburg wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Festsetzung der Wochenmärkte in der Universitätsstadt Marburg wurde zuletzt mit Wirkung zum 01.07.1989 geändert und bedarf aufgrund der Veränderungen der Standorte einer Aktualisierung.

 

An den Standorten Marktplatz vor dem Rathaus sowie Parkplatz am Richtsberg 68 – 70 finden keine Wochenmärkte im Sinne der Gewerbeordnung mehr statt.

 

 

Errichtung eines Wochenmarktes in Cappel, August-Bebel-Platz:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg hat in ihrer Sitzung am 14.10.2016 den Beschluss gefasst, der Magistrat soll die Voraussetzungen für die Abhaltung eines Wochenmarktes im Stadtteil Cappel schaffen und die „Festsetzung der Wochenmärkte in der Universitätsstadt Marburg“ wie folgt ändern:

 

 Als neue Nr. 1.5 wird eingefügt:

 August-Bebel-Platz im Stadtteil Cappel.

 

 Unter Nr. 2 wird als neuer zweiter Satz eingefügt:

 Der Wochenmarkt auf dem August-Bebel-Platz wird freitags durchgeführt; die
 erstmalige Durchführung erfolgt nach der Fertigstellung der Sanierung der Marburger               Straße.


 

 Nach Nr. 3.3 wird eingefügt:

 

 3.4  Die Öffnungszeiten für den Wochenmarkt auf dem August-Bebel-Platz im                             Stadtteil Cappel lauten:

  In der Zeit vom 01.04. bis 30.09. von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr

  In der Zeit vom 01.10. bis 31.03. von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

 

  Die Umsetzung sollte nach Fertigstellung der Baumaßnahme Marburger                              Straße erfolgen.

 

Nach umfassender Prüfung muss festgestellt werden, dass ein Wochenmarkt am Standort August-Bebel-Platz nicht realisiert werden kann. Die gewerberechtlichen Bestimmungen für einen Wochenmarkt setzen nach der allgemeinen Verwaltungsvorschrift für den Vollzug des Titels IV der Gewerbeordnung (MarktgewVwV) eine Vielzahl von Anbietern*innen voraus. Zwar wird dort eine Mindestzahl nicht generell festgelegt, eine Vielzahl wird in der Regel angenommen, wenn der Wochenmarkt von einem Dutzend (12 Anbietern*innen) oder mehr beschickt wird. Das Warensortiment ist auf Waren gem. § 2 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) zu beschränken.

 

Eine Prüfung zur Realisierung hatte in 2017 ergeben, dass die Platzkapazitäten für ca. 8 – 10 Stände ausreichen. Der Platz ist nur teilweise öffentliche Fläche; er enthält zudem Zufahrten zu privaten Häusern bzw. einem Vereinsheim, die freigehalten werden müssen. Vorhandene Garagen sind privatrechtlich vermietet und müssen zugänglich sein. Die Sicherstellung der erforderlichen Feuerwehrzufahrt müsste von der Straße Im Lichtenholz erfolgen, so dass die dortige Schranke durch Poller zu ersetzen wäre. Ein Stromverteilerkasten für die Nutzung durch die Standbetreiber*innen müsste installiert werden.

 

Kostenkalkulation 2017:

 

Fixkosten:  Beschilderung Haltverbot an Markttagen   ca.  1.500 Euro

   Installation Stromverteilerkasten   ca.  3.500 Euro

   Wegnahme Schranke, Aufstellung Poller   ca.  1.500 Euro

Gesamt:         ca.  6.500 Euro

 

 

Laufende Kosten: Reinigung DBM                  jährl. ca. 7.800 Euro

   Überwachung Haltverbot durch Ordnungspol. jährl. ca. 7.700 Euro

Gesamtausgaben:                   jährl. ca. 15.500 Euro

  

Die Personalkosten für die Sachbearbeitung wurden dabei noch nicht berücksichtigt.

 

Einnahmeerzielung: bei voller Auslastung der ursprünglichen Fläche

   Ca. 295 qm     jährlich ca.  12.300 Euro

 

Eine Abfrage in 2017 ergab, dass 11 Händler*innen grundsätzliches Interesse bekundeten, zum Teil aber die Öffnungszeit in den Nachmittagsstunden kritisch sahen.

 

In 2017 wurde eine Teilfläche des Platzes zur Nutzung als Außenspielbereich für die dortige Kindertagesstätte baulich abgetrennt. Hierdurch verringerte sich die mögliche Marktfläche noch einmal deutlich. Unter Einbeziehung der vorhandenen Parkflächen könnten dort nunmehr – je nach Standgröße – maximal 5 bis 6 Stände aufgestellt werden.

 

Marktbeschicker*innen, die Marktbesucher*innen sowie die Eltern, die ihre Kinder in der KiTa abholen möchten, müssten während der Öffnungszeiten des Marktes auf die Parkflächen in der Marburger Straße ausweichen.

 

Einnahmeerzielung:  bei voller Auslastung der nun reduzierten Fläche

   Ca. 250 qm jährlich ca. 10.400 Euro

 

In der folgenden Zeit nahmen einzelne Händler*innen ihre Interessensbekundung wieder zurück, da diese in der Kommunikation mit Handel und Bevölkerung in Cappel wahrnahmen, dass die Einrichtung eines Marktes teilweise sehr negativ gesehen wird. Eine Umfrage des umliegenden Einzelhandels zum Meinungsbild im Mai 2019 brachte zwei Kritikpunkte. Es werden Parkplatzverknappung in der Marburger Straße und Konkurrenz befürchtet.

 

Auf eine aktualisierte Abfrage im Mai 2019 bei den regional vertretenen Marktbeschickern-*innen meldeten nur noch 5 ein Interesse an.

 

Ein guter Wochenmarkt zeichnet sich durch ein vielfältiges, nachhaltiges Angebot aus, er sollte sich dem Kunden als attraktives Einkaufserlebnis und Treffpunkt präsentieren und hierfür ein abwechslungsreiches Angebot mit regionalen Waren vorhalten.

 

Eine zu geringe Anzahl an Verkaufsständen erzielt dieses Erscheinungsbild nicht. Es ist sehr zweifelhaft, ob bei einem so begrenzten Angebot an Waren der Standort angenommen würde. Dies haben insbesondere die Erfahrungen mit dem inzwischen nicht mehr vorhandenen Wochenmarkt am Marktplatz vor dem Rathaus gezeigt.

 

Aus den vorgenannten Gründen ist die Errichtung eines Wochenmarktes an dem Standort August-Bebel-Platz weder zulässig, sinnvoll noch wirtschaftlich vertretbar.

 

Möglich erscheint somit nur, auf einer kleinen Fläche in Einzelfällen auf dem August-Bebel-Platz im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis Stände zuzulassen.

 

Der Magistrat der Universitätsstadt Marburg wird gebeten, die beigefügte Neufassung der Festsetzung der Wochenmärkte durch Beschluss in Kraft zu setzen sowie die Stadtverordnetenversammlung über diesen Beschluss in Kenntnis zu setzen.

 

 

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies     Wieland Stötzel

Oberbürgermeister     Bürgermeister

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Bereits in der Begründung dargelegt.

 

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Anlagen

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