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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/7154/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Dem städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde Ebsdorfergrund und der InterKom GmbH wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

2. Der Magistrat wird beauftragt, diesen nach Eintragung der InterKom GmbH in das Handelsregister für die Universitätsstadt Marburg als Gesellschafter der InterKom GmbH zu schließen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1               Sachverhalt

 

In ihrer Sitzung am 22. Februar 2019 hat die Stadtverordnetenversammlung unter TOP 8 einen Grundsatzbeschluss zur Realisierung des als InterKom Eins bis InterKom Vier bezeichneten interkommunalen Gewerbegebietes gemeinsam mit der Gemeinde Ebsdorfergrund und der Stadt Staufenberg gefasst. Sie hat in dem Grundsatzbeschluss unter Tz. 5 dem Haupt- und Finanzausschuss gemäß § 62 Absatz 1 HGO die endgültige Beschlussfassung aller unter Tz. 4 genannten Verträge übertragen.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat vor diesem Hintergrund am 25. Juni 2019 unter TOP 4 sowohl den Gesellschaftsvertrag für die InterKom GmbH als auch die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den drei beteiligten Kommunen einstimmig beschlossen.

Gleichlautende Beschlüsse sind in den Gremien der Gemeinde Ebsdorfergrund und der Stadt Staufenberg gefasst worden.

Die Gemeinde Ebsdorfergrund hat – wie dies in dem o.a. Beschluss vorgesehen war - die kommunalaufsichtsrechtliche Genehmigung zur Beteiligung der Kommunen an der InterKom GmbH gemäß § 127a HGO eingeholt. Mit Verfügung vom 16. September 2019 hat das Regierungspräsidium Gießen dem Magistrat mitgeteilt, dass es aus kommunalaufsichtsrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen die Gründung und den Beitritt zur InterKom GmbH gibt.

Die InterKom GmbH ist in der Folge am 6. November 2019 durch Urkunde des Notars Dr. Anton Sebastian Schmölz auf der Grundlage des beschlossenen Gesellschaftsvertrags gegründet worden. Die Eintragung in das Handelsregister steht noch aus.

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird in direktem Zusammenhang mit der Eintragung und der damit einhergehenden Handlungsfähigkeit der InterKom GmbH durch die Vertretungsberechtigten der drei Kommunen unterzeichnet werden.

 

2               Weitere vertragliche Regelungen

 

Auf der Grundlage der beiden vorgenannten Verträge ist zwischenzeitlich auch der städtebauliche Vertrag im Entwurf in mehreren Arbeitskreissitzungen unter Beteiligung der Expertinnen und Experten aus den Verwaltungen und der Projektleitung abgestimmt worden. Er wird hiermit zur Beschlussfassung vorgelegt.

Der Vertrag soll nach Eintragung der InterKom GmbH in das Handelsregister wirksam geschlossen werden, um in der Folge auf seiner Grundlage die Entwicklung des interkommunalen Gewerbegebietes InterKom durchzuführen.

In der Gemeinde Ebsdorfergrund und der Stadt Staufenberg sind jeweils analoge Beschlussfassungen vorbereitet.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Es ergeben sich aus dem städtebaulichen Vertrag keine finanziellen Auswirkungen über die bereits gefassten Beschlüsse hinaus.

 

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

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