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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/7159/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

 Der als Anlage beigefügte VIII. Nachtrag zur Satzung über die Bildung der  Schulbezirksgrenzen in der Universitätsstadt Marburg wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gem. § 143 Abs. 1 Hessisches Schulgesetz (HSchG) ist für jede Grundschule ein Schulbezirk durch Satzung des Schulträgers zu bilden und bei Bedarf zu ändern.

 

Die diesbezügliche „Satzung über die Bildung der Schulbezirksgrenzen in der Universitätsstadt Marburg datiert vom 03.02.1986 und wurde seither durch mehrere Nachtragssatzungen aktualisiert. Der letzte – siebte – Nachtrag zur Satzung wurde durch die Stadtverordnetenversammlung am 24.05.2013 mit Inkrafttreten zum 01.08.2013 beschlossen.

 

Durch die Satzung wird das Gebiet der Universitätsstadt Marburg in Schulbezirke aufgeteilt, wodurch die verbindliche Zuteilung der in Marburg wohnhaften Schüler*innen auf die für den Schulbesuch zuständigen Grundschulen geregelt wird. Die Schulbezirke für den Bereich der Grundschule setzen sich aus den im Einzugsbereich der jeweiligen Grundschulen liegenden Straßen und Gebieten nach Maßgabe § 3 der Satzung zusammen.

 

Hauptgrund für diesen VIII. Nachtrag ist die erforderliche Änderung des Schulbezirks der aus bislang drei einzelnen Schulstandorten (Cyriaxweimar, Elnhausen und Wehrshausen) bestehenden Verbundschule „Verbund Grundschulen – West“ (§ 3 Ziff. 12 der Satzung).

 

Anlass der Änderung des Schulbezirks ist, dass einer der drei Standorte (Wehrshausen) mangels ausreichender Schüler*innenzahlen zum kommenden Schuljahr 2020/21 geschlossen werden muss und die Wehrshäuser Kinder zu Beginn des neuen Schuljahres an den Standort Elnhausen wechseln sollen.

 

Zum bisherigen Einzugsbereich des Standortes Wehrshausen zählte auch der Bezirk „Neuhöfe“ mit den Straßen „Am Hasselhof, Dammühlenstraße und Neuhöfe“. Durch die Aufgabe des Standortes Wehrshausen und der folgenden Neuzuordnung der Wehrshäuser Kinder zum Standort Elnhausen müssten demzufolge auch die Kinder aus dem Bezirk Neuhöfe künftig nach Elnhausen wechseln. Charakteristisch für den Bezirk Neuhöfe ist allerdings, dass keine zu den üblichen Schulzeiten nutzbare Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln besteht – weder nach Wehrshausen noch zu den übrigen umliegenden Ortschaften. Aus diesem Grund werden die Grundschulkinder (es handelt sich hier nur um Einzelfälle) entweder von ihren Eltern zur Schule gebracht – diese erhalten dann dafür vom Fachdienst Schule eine Fahrtkostenerstattung – oder es wird vom Fachdienst Schule ein entsprechender Taxitransport organisiert und finanziert. Dies wäre auch bei einer künftigen Neuzuordnung des Bereichs Neuhöfe zum Schulstandort Elnhausen der Fall. Da der Standort Cyriaxweimar jedoch näher gelegen ist, würde sich aus Zeit- und insbesondere aus Kostengründen empfehlen, den Bereich Neuhöfe künftig dem Standort Cyriaxweimar zuzuordnen (siehe Ziff. 7 des VIII. Nachtrages).

 

Des Weiteren sollen durch diesen VIII. Nachtrag die seit der Beschlussfassung des letzten Nachtrages eingetretenen Änderungen wie etwa Neu- und Umbenennungen von Straßen in die Satzung eingearbeitet werden. Auch sollen in diesem Zusammenhang insbesondere orthographische Fehler korrigiert werden.

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den beigefügten VIII. Nachtrag zur Satzung über die Bildung der Schulbezirksgrenzen in der Universitätsstadt Marburg mit Wirkung zum 1. August 2020 (Beginn des nächsten Schuljahres gem. § 57 HSchG) durch Beschluss in Kraft zu setzen.

 

 

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies     Kirsten Dinnebier

Oberbürgermeister     Stadträtin

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss dieses Nachtrages.

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Anlagen

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