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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/7172/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem als Anlage beigefügtem Gutachten zur Nachkalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2018 sowie der Abwassergebührenkalkulation für das Jahr 2020 auf der Basis eines kalkulatorischen Zinssatzes von 4,2 % und von Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerten zu.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Erstattung der ausgewiesenen Überdeckung aus dem Straßenentwässerungskostenanteil für das Jahr 2018 in Höhe von 70.249,02 EUR an die Universitätsstadt Marburg zu.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Nachkalkulation 2018

 

Entsprechend den abgabenrechtlichen Vorgaben wurde auf Basis der Ist-Zahlen von der Firma IVC Public Services GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Nachkalkulation für das Jahr 2018, getrennt für Schmutz- und Niederschlagswasser erstellt und die Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckung ermittelt.

Im Einzelnen weist die Nachkalkulation 2018 eine Überdeckung für Schmutzwasser in Höhe von 374.477,18 EUR, für das Niederschlagswasser eine Überdeckung in Höhe von 109.951,70 EUR sowie für die Straßenentwässerung eine Überdeckung in Höhe von 70.249,02 EUR aus.

Für die Überdeckung beim Schmutz- und Niederschlagswasser wurden entsprechende Rückstellungen im Jahresabschluss 2018 gebildet, wodurch sie zur Finanzierung von Unterdeckungen zur Verfügung stehen.

Da die Überdeckung bei der Niederschlagswassergebühr für die Straßenentwässerung im Gegensatz zu den vorgenannten ausschließlich von der Universitätsstadt Marburg finanziert werden, müssen die Beträge nicht zur Finanzierung von Mehrkosten für die Gebührenzahler vorgehalten werden.

 

Es wird daher vorgeschlagen, den Überschuss aus der Straßenentwässerung in Höhe von 70.249,02 EUR an die Universitätsstadt Marburg zu erstatten.

 

Kalkulation der Abwassergebühren 2020

 

Neben der Nachkalkulation 2018 wurde von der Firma IVC außerdem auf der Basis der Planwerte für 2020 eine Gebührenkalkulation durchgeführt. Um den abschreibungsbedingten Werteverzehr und die Wiederherstellung des Kanalnetzes nach aktuellen Kosten finanzieren zu können, wurde für 2020 dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18. Dezember 2015 (VO/4511/2015) entsprechend bei der Kalkulation der Abwassergebühren die Berücksichtigung kalkulatorischer Zinsen in Höhe von 4,2 % sowie der Ansatz von Abschreibungen auf der Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten festgelegt.

 

Nach dem Gutachten der Firma IVC ist von ansatzfähigen Kosten von rd. 10,5 Mio. EUR jährlich auszugehen. Davon entfallen rd. 7,5 Mio. EUR auf den Kostenträger Schmutzwasser und rd. 3,0 Mio. Euro auf den Kostenträger Niederschlagswasser. Die anteiligen Straßenentwässerungskosten belaufen sich auf rd. 1,3 Mio. EUR.

 

Bei einem prognostizierten Frischwasserverbrauch von 4,85 Mio. m³ und an die Kanalisation angeschlossenen befestigten Flächen von rd. 5,7 Mio. m² ergeben sich damit Gebührensätze für Schmutzwasser von 1,55 EUR/m³ und für Niederschlagswasser von 0,52 EUR/m². Damit bleiben sowohl die Gebühren für das Schmutzwasser als auch für das Niederschlagswasser für das Jahr 2020 unverändert.

 

Im Vergleich zu den anderen hessischen Sonderstatusstädten und den Städten und Gemeinden im Landkreis Marburg-Biedenkopf liegt die Universitätsstadt Marburg mit den Gebührensätzen auch weiterhin auf einem niedrigen Niveau.

 

Die Betriebskommission des DBM hat in ihrer Sitzung am 04. Dezember 2019 der Vorlage zugestimmt.

 

 

 

 

 

Wieland Stötzel

Bürgermeister

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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