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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag - VO/7222/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird gebeten,

 

  1. in der nächsten Sitzung des Sozialausschusses öffentlich und detailliert zu berichten, wie die Stadtverwaltung die neue Zuständigkeit für alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderung nach Inkrafttreten des BTHG bzw. den Regelungen des Hessischen Ausführungsgesetzes zum 1.1.2020 entsprechend deren Bedarfen gestaltet. Zu dieser Sitzung sollen auch der Behindertenbeirat, der Jugendhilfeausschuss und das Kinder- und Jugendparlament  eingeladen werden.

 

  1. Darüber hinaus sollen auch Vertreter von Elterninitiativen betroffener Kinder/Jugendlicher, Vertreter der in diesem Bereich tätigen Leistungserbringer der Behindertenhilfe sowie Beratungsstellen wie die EUTB – ‚Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung‘ - eingeladen werden und Stellung nehmen können.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Mit dem BTHG soll sichergestellt werden, dass alle Menschen mit Behinderungen besser als bisher am Leben in der Gemeinschaft teilhaben können. Nach dem Hessischen Ausführungsgesetz sind die Kommunen für die Altersgruppe 0 bis 18 Jahre bzw. bis zum Ende der schulischen Ausbildung und für die Altersgruppe nach der Erwerbsarbeit zuständig.

Die BTHG-Arbeitsgruppe des Behindertenbeirats hat sich dafür ausgesprochen, die Eingliederungshilfe bzw. Teilhabeleistungen für alle behinderten Kinder beim Jugendamt anzusiedeln, d.h. das Jugendamt wäre damit Rehaträger für alle Kinder und nicht nur für Kinder mit seelischer Beeinträchtigung wie bisher nach § 35a SGB VIII. Nach § 23 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum KJHG ist die Jugendhilfe im Bereich der Frühförderung bereits für alle Kinder, auch die mit Beeinträchtigung, zuständig. Das BTHG sieht auch vor, dass künftig ein Reha-Antrag ausreicht, um alle benötigten Leistungen von verschiedenen Reha-Trägern zu erhalten. Leistungen wie aus einer Hand sollen möglich wer-den und sich nach dem Bedarf und den Wünschen des Leistungsberechtigten richten.

Bisher hat das Sozialamt der Stadt Marburg die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit körperlicher, geistiger oder Sinnesbeeinträchtigung und die Integrationsmaßnahmen und die Betreuung in den Kitas als Delegationsaufgabe des Landkreises geleistet. Das scheint auch nach der jüngsten Vereinbarung zwischen Stadt Marburg und dem Landkreis immer noch der Fall zu sein. Die Stadt Marburg ist für die 60 Kinder und Jugendliche, die vom LWV zur Stadt wechseln, zuständig.

 

Auch die Stadt Marburg sollte sich dem Appell der Behindertenverbände und Wohlfahrtsorganisationen anschließen: „Exklusion beenden: Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen und ihre Familien!“, und das Jugendamt als allein zuständigen Leistungsträger für alle Kinder und Jugendlichen, auch die behinderten einsetzen.

 

Ziel der Neugliederung der kommunalen Zuständigkeit sollte eine einheitliche Leistengewährung von Jugendhilfe und Sozialhilfe wie auch die selbstbestimmte Teilhabe der Kinder und Jugendlichen bzw. ihrer Vertrauenspersonen am Teilhabe- und Gesamtplanverfahren sein.

 

 

Dietmar Göttling Dr. Christa Perabo Madelaine Stahl

 

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