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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/7284/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Der geprüfte Jahresabschluss 2017 in der Fassung vom 09.09.2019 (VO/6975/2019) wird beschlossen. Damit werden die Ergebnisse der Jahresrechnung 2017 wie folgt festgesetzt:

 

Jahresergebnis des Ergebnishaushalts:   1.292.626,60 €

 

Finanzmittelüberschuss:   21.007.013,20 €

 

Finanzmittelbestand zum 31.12.2017 49.195.957,97 €

 

  1. Dem Magistrat wird für die Jahresrechnung der Universitätsstadt Marburg aufgrund des Schlussberichtes des Prüfungsamtes gem. § 114 Hessische Gemeindeordnung (HGO) Entlastung erteilt.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.09.2019 (VO/6975/2019) wurde der Jahresabschluss 2017 gem. § 112 HGO in Verbindung mit § 51 Ziffer 9 HGO zur Kenntnis genommen und dem Prüfungsamt der Universitätsstadt Marburg zur Prüfung zugeleitet.

 

Bestandteile des Jahresabschlusses 2017 sind nach § 112 Abs. 2 HGO die Vermögensrechnung (Bilanz), die Ergebnis- und die Finanzrechnung. Der Jahresabschluss ist gemäß § 112 Abs. 3 HGO durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Zudem sind ihm weitere Anlagen beizufügen, die sich aus den Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung ergeben. Der Jahresabschlussbericht 2017 wurde der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 27.09.2019 vorgelegt.

 

Das Prüfungsamt hat den Jahresabschluss 2017 (Stand: 09.09.2019) aufgrund des § 128 Abs. 1 HGO im Zeitraum von Oktober 2019 bis Februar 2020 geprüft und das Ergebnis der Prüfung gemäß § 128 HGO in dem als Anlage beigefügten Schlussbericht zusammengefasst. Die vom Prüfungsamt durchgeführte Prüfung führte zu keiner Einschränkung des Prüfvermerkes.

 

Nach § 113 HGO legt der Magistrat nach Abschluss der Prüfung durch das Prüfungsamt (§ 128 HGO) den Jahresabschluss zur Beratung und Beschlussfassung vor. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt nach § 114 HGO über den vom Prüfungsamt geprüften Jahresabschluss bis spätestens 31. Dezember des zweiten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und entscheidet zugleich über die Entlastung des Magistrats. Diese Frist wird mit der Vorlage im März 2019 nicht eingehalten.

 

Der Schlussbericht sowie die Jahresrechnung 2017 mit den dazugehörigen Anlagen können im Prüfungsamt, Am Grün 18, eingesehen werden.

 

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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Anlagen

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