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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/7305/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zu beschließen:

 

Der Gesamtabschluss 2015 in der vom Magistrat vorgelegten Fassung wird gemäß § 112 HGO i. V. m. § 51 Nr. 9 HGO zur Kenntnis genommen und dem Prüfungsamt der Universitätsstadt Marburg zugeleitet.

 

Nach Abschluss der Prüfung durch das Prüfungsamt der Universitätsstadt Marburg wird der Magistrat nach § 113 und § 114 i. V. m. § 51 Nr. 9 HGO den Gesamtabschluss 2015 zusammen mit dem Schlussbericht des Prüfungsamtes der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung über den Gesamtabschluss und über die Entlastung des Magistrats vorlegen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Nach § 114 HGO beschließt die Stadtverordnetenversammlung über den vom Prüfungsamt geprüften Gesamtabschluss und entscheidet zugleich über die Entlastung des Magistrats. Zuvor unterrichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach § 112 HGO über den Abschluss.

 

Die Universitätsstadt Marburg ist nach § 112 Abs. 5 Hessische Gemeindeordnung (HGO) verpflichtet, erstmals zum 31.12.2015, für jedes Haushaltsjahr zum Stichtag 31.12. einen Gesamtabschluss aufzustellen, da die Bilanzvolumina der einzubeziehenden Aufgabenträger unstrittig mehr als 20 % des Bilanzvolumens der Stadt Marburg betragen, Nr. 1.2 der Hinweise zu § 53 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO).

 

Für die Aufstellung des Gesamtabschlusses gelten die Vorschriften der HGO, der GemHVO einschließlich der Erläuterungen sowie die für anwendbar erklärten Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB).

 

Zu den Bestandteilen des Gesamtabschlusses gehören nach § 112 Abs. 5 und 8 HGO i.V.m. §§ 53, 54 GemHVO

 

  • die zusammengefasste Ergebnisrechnung (Gesamtergebnisrechnung),
  • die zusammengefasste Vermögensrechnung (Gesamtbilanz),
  • der Anhang ergänzt um eine Kapitalflussrechnung.

 

Der Gesamtabschluss ist durch einen Konsolidierungsbericht zu erläutern, § 55 GemHVO.

 

Im Gesamtabschluss ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage so darzustellen, als ob die Stadt Marburg und ihre einzubeziehenden Aufgabenträger eine wirtschaftliche Einheit bilden (abgeleitet aus § 297 Abs. 3 HGB). Daraus ergeben sich die Grundsätze ordnungsgemäßer Gesamtrechnungslegung, aus denen folgt, dass alle Innenbeziehungen zwischen den Einheiten des Vollkonsolidierungskreises eliminiert werden müssen. In diesem Zusammenhang wird auf die Vorlage VO/6982/2019 verwiesen.

 

Der Gesamtabschluss inkl. Anlagen wurde durch die Steuerberatungsgesellschaft „SWS Schüllermann – Wirtschafts- und Steuerberatung – GmbH erstellt.

 

 

Im Bericht zum Gesamtabschluss 2015 wird vom Wirtschaftsprüfer ausgeführt:

    

Indikator zur Ertrags-, Finanz- und Kapitallage in TEUR

2015

Jahresergebnis

34.982

Ordentliches Ergebnis

36.804

Außerordentliches Ergebnis

./. 264

Bestand ordentliche Rücklage

134.530

Kumulierte ordentliche Ergebnisse nach doppischer Rechnungslegung

0

Ausweis von Eigenkapital

375.908

Kassenkreditverbindlichkeiten (Kommune plus Sondervermögen)

0

Zahlungsmittelfluss lfd. Verwaltungstätigkeit abzgl. Tilgung

(2015 auf Grundlage der Finanzrechnung des Kernhaushaltes berechnet)

32.692

 

 

„Aus dem zusammengefassten Jahresabschluss 2015 ergibt sich die Grundaussage zur finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt wie folgt:

 

Indikator

Ergebnis

Ordentliches Ergebnis

45 %

Bestand ordentliche Rücklage

5 %

Kumulierte ordentliche Ergebnisse nach doppischer Rechnungslegung

10 %

Ausweis von Eigenkapital (nach letzter geprüfter Bilanz)

5 %

Kassenkreditverbindlichkeiten (Kommune plus Sondervermögen)

10 %

Zahlungsmittelfluss lfd. Verwaltungstätigkeit abzgl. Tilgung

25 %

Gesamtergebnis (Finanzielle Leistungsfähigkeit)

100 %

 

 

 

 

 

 

 

 

Auf Grundlage der Auswertung des vorliegenden zusammengefassten Jahresabschlusses mittels des „kash“ (Kommunales Auswertungssystem Hessen – Kennzahlen zur Bestimmung der finanziellen Leistungsfähigkeit) ist die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt als sichergestellt zu bewerten.“

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

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Anlagen

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