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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/7329/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung stellt ein zusätzliches Budget von 1.000.000 Euro für von der Corona-Krise wirtschaftlich besonders Betroffene bereit.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, Richtlinien für die Unterstützung von der Stadt bereits geförderte gemeinnützige Vereine und Verbände zu entwickeln und auf der Grundlage der Richtlinien zusätzliche Mittel auszuzahlen.
  3. Der Magistrat wird beauftragt, durch geeignete flankierende Maßnahmen von der Corona-Krise wirtschaftlich besonders Betroffene zu stabilisieren.
  4. Der Magistrat wird ermächtigt, städtische Forderungen gegen von der Coronavirus-Krise besonders Betroffene für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten zu stunden.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das sich ausbreitende Coronavirus führt in Hessen und damit auch in der Stadt Marburg zu einer Vielzahl von Veranstaltungsabsagen. Beispielhaft sind hier die Oberhessenschau, der Marburger Frühling sowie zahllose Kultur- und Sportveranstaltungen zu nennen. Durch diese Absagen sind viele Vereine, Verbände und Gewerbetreibende wirtschaftlich betroffen, zum Teil sogar in ihrer Existenz bedroht.

 

Die Stadt Marburg ist nicht verpflichtet und finanziell auch nicht in der Lage die entstehenden wirtschaftlichen Verluste vollständig auszugleichen. Sie möchte jedoch einen Beitrag zum Erhalt der Strukturen in der Stadt leisten und nachteilige Folgen abmildern. Insbesondere die durch die Stadt bereits geförderten gemeinnützigen Vereine und Verbände gilt es zu unterstützen, um bestehende Strukturen nicht zu gefährden. Der Magistrat wird zu diesem Zweck ein zusätzliches Förderprogramm auflegen, das explizit auf die durch die Coronavirus-Krise entstandene Situation zugeschnitten ist. Eine städtische Unterstützung sollte nachrangig zu Maßnahmen von Bund, Land, Sozialverwaltung und Versicherungsleistungen gestaltet sein.

 

Außerdem plant der Magistrat die Entwicklung von flankierenden Maßnahmen, die helfen, den von der Coronavirus-Krise besonders Betroffenen in der Phase nach der Krise zu stabilisieren. Derartige Maßnahmen können beispielsweise darin bestehen, abgesagte Veranstaltungen nachzuholen oder zusätzliche Veranstaltungen zu planen, um entstandene Einnahmeeinbußen zu kompensieren, Kommunikation auszudehnen oder mit anderen Maßnahmen zu unterstützen. Außerdem sollte der Magistrat die Möglichkeit haben, städtische Forderungen gegen wirtschaftliche Betroffene für einen Zeitraum von drei Monaten zu stunden.

 

Derzeit ist noch nicht absehbar, welchen Einfluss die Coronavirus-Krise auf die Abwicklung des Haushalts 2020 haben wird. Es ist möglich, dass aufgrund der Situation verschiedene Haushaltsansätze nicht ausgeschöpft werden können. Es wird daher zunächst geprüft, ob die Deckung für die Unterstützungsleistungen aus dem laufenden Haushaltsplan zu generieren ist. Sollte dies nicht möglich sein, können zu einem späteren Zeitpunkt außer- oder überplanmäßige Mittel beantragt werden.

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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