Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Bericht - VO/7413/2020

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den nachstehenden Sachstandsbericht zum Förderverfahren zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen von COVID-19 zur Kenntnis zu nehmen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Bericht:

 

Anfang April hat der Magistrat der Universitätsstadt Marburg ein Hilfsprogramm zur Unterstützung von gemeinnützigen Einrichtungen, Institutionen, Vereinen und Verbänden beschlossen, die aufgrund der Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind.

Anträge zur Bewilligung dieser Hilfen können seither auf der Grundlage der RICHTLINIEN für die Unterstützung von durch die Universitätsstadt Marburg bereits Geförderten zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen von COVID-19 gestellt werden.

 

Insgesamt sind seither insgesamt 16 Anträge eingegangen, davon 6 Anträge beim Fachdienst Sport und 10 Anträge beim Fachdienst Kultur.

 

Vom Fachdienst Sport wurden bisher drei Anträge von Vereinen mit einem Gesamtvolumen von 65.450 Euro positiv beschieden und die entsprechenden Mittel ausgezahlt. Die drei anderen antragstellenden Vereine wurden um weitere Informationen bzw. Unterlagen gebeten; hierbei handelt es sich um einen Gesamtbetrag von weiteren 29.018 Euro.

 

Beim Fachdienst Kultur sind zehn Anträge auf Unterstützung mit einem Gesamtfördervolumen von ca. 25.000 € eingegangen.

Die Summe kann nur geschätzt werden, weil in den Förderanträgen auch variierende wiederkehrende Aufwendungen wie Mieten und Lebenshaltungskosten enthalten sind.

 

Keiner der Anträge konnte bewilligt werden, weil alle den Förderungsvoraussetzungen vollständig oder in Teilen widersprachen:

In acht Fällen wurde das Kriterium der Nachrangigkeit nicht erfüllt. Die Antragsstellenden hatten sich zuvor nicht um Bundes- oder Landesmittel bemüht, ihre Eigenmittel nicht ausgeschöpft und / oder zuvor keine anderen Maßnahmen ergriffen (§1, Abs. 2).

In mehreren Fällen handelte es sich darüber hinaus um keine echte Notsituation.

 

In zwei Fällen waren die Antragssteller*innen nicht zuschussberechtigt, weil sie bisher keine Zuwendungen durch die Universitätsstadt Marburg erhalten hatten (§ 2, Abs. 2).

 

Einige drohende soziale Härten konnten durch § 2, Abs. 3 der RICHTLINIEN gemildert werden. Dort heißt es, dass „Zuschüsse, auch solche die bereits im Haushalt vorgesehen waren, auch dann gewährt, bzw. im Falle einer bereits erfolgten Bewilligung ausgezahlt oder verwendet werden [können], wenn im Auftrag der Universitätsstadt Marburg Projekte o. Ä. begonnen wurden, die jedoch aufgrund der Corona-Pandemie nicht oder nicht planmäßig durchgeführt werden können.“

 

Dies betrifft viele Einrichtungen und Akteure, die bereits Projektförderungen durch die Universitätsstadt Marburg erhalten hatten.

Durch Fortzahlung von Projektmitteln, die Änderung des Verwendungszwecks oder eine frühzeitige Auszahlung der institutionellen Förderungen konnten Kultureinrichtungen, Vereine und Initiativen Ausfallhonorare für Gastkünstler*innen aus bereits bewilligten Projektmitteln und Zuschüsse zahlen: Es sei hier als Beispiel das Kinder- und Jugendfestival KUSS genannt, das trotz Absage den gebuchten Gruppen und Künstler*innen anteilig Ausfallhonorare anbieten konnte.

 

Auch konnten begonnene Projekte verschoben oder an die Situation unter Corona-Bedingungen durch Formatänderungen angepasst werden: Dies betrifft etwa das MADE:Festival, das zwar nicht in Marburg vor Ort war, dass aber als Onlinefestival stattfinden wird. Hier werden die Förderungen zur Umsetzung des neuen Konzepts auf der Grundlage von § 2, Absatz 3 weitergezahlt.

 

Der Fachdienst Kultur hat eine Servicestelle eingerichtet, bei der Kulturschaffende anrufen können, um sich über Unterstützungsmaßnahmen zu informieren. Die Hotline berät eng am individuellen Fall und sucht mit den Betroffenen zusammen nach Lösungen. Sie stellt bei Bedarf auch Vernetzungen zu anderen Fachdiensten und Ansprechpartner*innen her.

 

Darüber hinaus unterstützt der Fachdienst im Rahmen der regulären Projektförderung, die ausdrücklich nicht den oben erwähnten Richtlinien unterliegt, Vorhaben, die auf die durch die Pandemie bedingte Lebenssituation reagieren. So motiviert er Kulturschaffende und -träger –Projektanträge für Ausweichprogramme zu stellen, die das Kulturleben in Marburg aufrechterhalten, etwa durch Online-Streamings, Audio- und Videopodcasts, Flashmobs etc.

 

In diesem Zuge wurden zum Beispiel der 1. Online Livestream Marburger Clubs united Vol. 1 oder die Livesstreams der Semana latina e.V. in der Waggonhalle finanziell unterstützt. Antragsstellende waren etablierte oder bereits geförderte Vereine und Veranstalter*innen wie die Hörtheatrale, das Stadtmarketing e.V., Mobilo e.V., die ikjg e.V., die Semana latina e.V.

 

Vor jeder Bewilligung prüft der Fachdienst Kultur sorgsam, ob die Gemeinwohlorientierung eines Projektes erfüllt ist.

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen