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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/7428/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Die Universitätsstadt Marburg sieht die großen Belastungen der Bürger*innen, Gewerbetreibenden und Kulturschaffenden und vieler anderer Gruppen durch die Corona-Krise. Die Universitätsstadt Marburg bedankt sich ausdrücklich bei allen, die in dieser schwierigen Zeit besonders gefordert sind oder vor besonderen Aufgaben und Anforderungen standen und stehen. Sie wird sich dafür einsetzen, dass die erforderlichen Lehren zum Beispiel in Bezug auf „Systemrelevanz“ einerseits und Würdigung und Entlohnung betroffener Berufsgruppen andererseits gezogen werden.

 

  1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung bedanken sich bei den Beschäftigten der Universitätsstadt Marburg und ihrer Tochtergesellschaften, die durch großen Einsatz und teilweise unter größter Belastung zu jedem Zeitpunkt die Funktionsfähigkeit der Verwaltung und die städtischen Dienstleistungen für die Bürger*innen sichergestellt haben.

 

  1. Zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise und zur Abwendung von Schaden für die Bürger*innen der Universitätsstadt Marburg, für Handel und Gewerbe und Sicherung der Arbeitsplätze, für Kultur, soziale Dienste und Vereinsleben, startet die Universitätsstadt Marburg das in der Anlage beigefügte Programm „Marburg Miteinander - Gemeinsam sicher durch die Krise“.

 

  1. Gemäß § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit der Leistung einer außerplanmäßigen und teilweise überplanmäßigen Aufwendung bei den in der Anlage genannten Produkten in Höhe von 3.300.000 € zugestimmt. Nach dem Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und des Sports vom 30. März 2020 „Hinweise zur Anwendung des Kommunalen Haushaltsrechts im Umgang mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie“ ist es zulässig, wenn die Deckung nicht im laufenden Haushaltsjahr, sondern im folgenden Haushaltsjahr dargestellt wird.

 

  1. Die Mittel sind gleichzeitig freigegeben.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Um die großen Belastungen der Bürger*innen, Gewerbetreibenden und Kulturschaffenden sowie vieler anderer Gruppen durch die Corona-Krise zu mildern, startet die Universitätsstadt Marburg das in der Anlage beigefügte Programm „Marburg Miteinander – Gemeinsam sicher durch die Krise“.

 

Für die verschiedenen in der Anlage genannten Produkte werden Mittel von 3.300.000 € im Rahmen von überwiegend außerplanmäßigen bzw. bei bereits vorhandenen Haushaltsansätzen von überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 100 Abs. 1 HGO bereitgestellt. Danach sind überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

 

Die Aufwendungen sind unvorhersehbar, weil zum Zeitpunkt des Haushaltsbeschlusses die Auswirkungen der Corona-Krise noch nicht erkennbar waren. Weiterhin sind sie unabweisbar, weil die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Corona-Krise schwere Folgen für das Leben in der Universitätsstadt Marburg haben und haben werden. Diese Folgen müssen zeitnah abgeschwächt und in ihren Auswirkungen minimiert werden.

 

Nach dem Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und des Sports vom 30. März 2020 „Hinweise zur Anwendung des Kommunalen Haushaltsrechts im Umgang mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie“ ist es zulässig, wenn die Deckung der zur Bewältigung aufgrund der Corona-Pandemie verursachten überplan- und außerplanmäßigen Aufwendungen nicht im laufenden Haushaltsjahr, sondern im folgenden Haushaltsjahr dargestellt wird, siehe Tz. 3b des Erlasses.

 

Der Einsatz von Mitteln in dieser Höhe ist geeignet, um das soziale, wirtschaftliche und kulturelle Leben in Marburg in der Krise zu stabilisieren und negative Folgen abzuwenden. Er löst ein Vielfaches an Wirtschaftstätigkeit in der Universitätsstadt Marburg aus.

 

Die Schwerpunkte des Programms dienen

 

  • dem Schutz von Mieter*innen und sozial benachteiligten Menschen in der Krise
  • der Erhaltung und Stabilisierung des lokalen Einzelhandels und der Gastronomie
  • dem Schutz und Neustart von Kultur- und Kreativwirtschaft und des Schaustellergewerbes
  • der Ermöglichung sozialer Teilhabe für Angehörige von Risikogruppen unter angemessenem Schutz
  • der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen insbesondere im Hinblick auf Bildungsgerechtigkeit
  • der Stärkung der Demokratie und angepasster Fortsetzung von Maßnahmen der Bürgerbeteiligung

 

Die Mittel sind entsprechend der Anlage den Produktbudgets der jeweils federführenden Fachdienste/Fachbereiche zuzuordnen und von diesen auf das Sachkonto 7128245 Zuschüsse zur Milderung von wirtschaftlichen Folgen von COVID-19 zu verbuchen. Im Haushaltsvollzug erforderliche Überschreitungen der Fachdienstbudgets um 10 % sind zulässig, soweit das Gesamtbudget eingehalten wird. Die Budgetierungsregeln des Haushaltplans 2020 sind entsprechend einzuhalten.

 

Der Magistrat berichtet dem HFA in der ersten Sitzung nach der Sommerpause über den Stand der Mittelverwendung.

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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