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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag - VO/7434/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Auch unsere Kinder in den Kindertagesstätten haben ein Recht auf Bildung sowie ein Recht auf Spiel und Freizeit, das ihnen aktuell aufgrund der Vorgaben des hessischen Sozialministers nur eingeschränkt gewährt wird. Der Besuch einer Kindertagesstätte ist jedoch für viele Kinder der Grundstein ihrer Bildungsbiographie. Hier werden ihre sprachlichen, sozialen und musischen Fähigkeiten gefördert und unterstützt.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung fordert, dass alle Eltern auch in der Pandemiezeit Betreuung in Anspruch nehmen dürfen. Zu den Kernpunkten eines "eingeschränkten Regelbetriebes" sollte die Sicherstellung einer Betreuungszeit von mindestens 50 Prozent gehören. Das ist bei einer maximalen Gruppengröße von 12 Kindern in einem festen Verband (bei zwei Erzieherinnen). Auch Kindertagespflegepersonen sollen wieder Kinder betreuen dürfen. Durch regelmäßige verbindliche Corona-Tests der Erzieherinnen und Erzieher und Bereitstellung von Musterhygieneplänen und Musterplänen für pädagogischer Konzepte könnten Kinder und Erzieherinnen und Erzieher besser geschützt und auf die Herausforderungen vorbereitet werden.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung missbilligt das Vorgehen des hessischen Sozialministers Kai Klose im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme der Betreuung in den Kindertagesstätten. Es ist nicht akzeptabel, dass Eltern und Kinder keine verlässlichen Aussagen darüber bekommen, wann und in welchem Umfang die Betreuung in den Einrichtungen wiederaufgenommen werden darf. Es werden immer wieder neue Termine genannt. Der vom Minister angekündigte Übergang von der Notbetreuung zum eingeschränkten Regelbetrieb findet de facto nicht statt. Für Kinder von Eltern aus systemrelevanten Berufsgruppen kann es sogar zu Verschlechterungen kommen. Diese Planlosigkeit, auch noch Monate nach Schließung der Einrichtungen, ist insbesondere gegenüber den Eltern verantwortungslos, die berufstätig sind und denen deshalb erhebliche Nachteile drohen. Das Sozialministerium hat es außerdem versäumt, rechtzeitig mit den Kommunen und Träger von Kindertagesstätten belastbare Musterkonzepte für Hygieneregeln und angepasste pädagogische Konzepte zu entwickeln. Stattdessen wird nun die Verantwortung auf die einzelnen Einrichtungen abgeschoben.

 

  1. Der hessische Sozialminister wird aufgefordert, unverzüglich einen verbindlichen Plan und klare Vorgaben für die Wiederaufnahme des Regelbetriebes in den hessischen Kindertagesstätten vorzulegen. Unsere Kinder bzw. Eltern haben einen gesetzlichen Förder- und Betreuungsanspruch gemäß § 24 Sozialgesetzbuch VIII. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder die von ihnen beauftragten Stellen sind verpflichtet, Eltern die Betreuung und Förderung in Anspruch nehmen wollen, über das Platzangebot, die pädagogische Konzeption der Einrichtungen und bei der Auswahl der Einrichtungen zu beraten. 

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt die gemeinsame Stellungnahme der "Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene", der "Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie", "Deutschen Akademie für Kinder und Jugendmedizin" und des Berufsverbandes der "Kinder- und Jugendärzte in Deutschland", die eine zeitnahe Öffnung der Kitas, Kindergärten und Grundschulen fordern. Das Erkrankungs- und Übertragungsrisiko von Kindern sei sehr wahrscheinlich signifikant niedriger als bei Erwachsenen. Die negativen Auswirkungen aufgrund der Schließungen, insbesondere für Kinder mit besonderen Förder- und Unterstützungsbedarfen, wiegen dagegen mit fortlaufender Dauer immer schwerer.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Viele Familien, Eltern und Kinder sind aufgrund der pandemiebedingten Schließungen und Beschränkungen in den Kindertagesstätten in einer Notsituation. Kindertagesstätten sind Bildungseinrichtungen und für die sprachliche, soziale und musische Entwicklung von Kindern sehr wichtig. Eltern verlassen sich auf qualifizierte Betreuung, um einer Arbeit nachgehen zu können. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist besonders für Frauen eine große Herausforderung.

 

Aufgrund der Corona-Pandemie war die Schließung von Kitas und Grundschulen notwendig, um die Verbreitungsgeschwindigkeit des Virus zu verlangsamen. Die Bürgerinnen und Bürger haben sich sehr verantwortungsbewusst verhalten und damit dazu beigetragen, dass die Zahl der Neuinfektionen zurückging und die befürchtete Überlastung unseres Gesundheitssystems vermieden werden konnte. Nun ist es an der Zeit schrittweise und unter Beachtung von Schutzmaßnahmen zur Normalität zurückzukehren. Das gilt auch für Kindertagesstätten, zumal nach Erkenntnissen der medizinischen Experten Kinder nur unterdurchschnittlich an Covid19 erkranken bzw. die Krankheit übertragen und die Schließungen auf Dauer zu erheblichen Nachteilen für die Kinder führen. Eltern brauchen Planungssicherheit, um Familienleben und Berufstätigkeit organisieren zu können.

 

Leider hat es der hessische Sozialminister Kai Klose versäumt, frühzeitig gemeinsam mit den Trägern der Kindertagesstätten und den Kommunen einen verlässlichen schrittweisen Plan zur Wiederaufnahme des Regelbetriebes vorzulegen, der auch Musterkonzepte für Hygieneregeln und Leitlinien für die Anpassung der pädagogischen Konzepte vorsehen müsste. Eltern, Kinder und Erzieherinnen und Erzieher werden allein gelassen. Der vom Minister angekündigte "eingeschränkte Regelbetrieb" mit verlässlichen Betreuungszeiten, die jedes Kind auch in Anspruch nehmen kann, findet de facto nicht statt. Stattdessen soll nur die Notbetreuung für Kinder von Angehörigen aus systemrelevanten Berufen auf einige wenige weitere Gruppen ausgeweitet werden. Die Umsetzung des gesetzlichen Betreuungsanspruchs für jedes Kind, was bei Beachtung entsprechender Schutzmaßnahmen möglich wäre, ist im Interesse der Kinder und Eltern notwendig. Deshalb soll der Sozialminister zügig einen mit den Trägern und Kommunen abgestimmten Plan für den schrittweisen Übergang zum Regelbetrieb in den Kindertagesstätten vorlegen, der für alle Beteiligten, Kinder, Eltern und Erzieherinnen und Erzieher, die Planungssicherheit ermöglicht, die sie auch aufgrund ihres vorbildlichen Einsatzes in den letzten Monaten verdient haben.

 

Aus den oben genannten Gründen zum zeitnahen Handeln ergibt sich eine Dringlichkeit.

 

 

Christoph Ditschler Lisa Freitag

Hanke Bokelmann Dr. Hermann Uchtmann

 

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