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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/7457/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stellt die beigefügte erste Erweiterung der Vorhabenliste der Universitätsstadt Marburg zu wichtigen Vorhaben des Magistrats gemäß der Empfehlung des Beteiligungsbeirats zur Bekanntmachung gemäß Punkt 4.1.1 Vorhabenliste des Marburger Konzepts zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger der Universitätsstadt Marburg (VO/6449/2018) fest. Mit der Beschlussfassung zur Vorhabenliste nimmt die Stadtverordnetenversammlung die aufgeführten Vorhaben des Magistrats zur Kenntnis. Sie begrüßt die durch diese frühzeitige Information entstehende Transparenz bei der Vorbereitung und Planung wichtiger Vorhaben der Verwaltung.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Vorhabenliste ist eine der Maßnahmen des Konzepts zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, das die Stadtverordnetenversammlung am 28. September 2018 beschlossen hat. Dort heißt es unter Ziffer 4.1.1 Vorhabenliste: „Um Einwohner*innen frühzeitig über wichtige Planungen der Verwaltung zu informieren, wird eine Vorhabenliste erstellt. Gleichzeitig wird mit der Vorhabenliste Transparenz über Beteiligungsmöglichkeiten und – verfahren für die Einwohner*innen hergestellt.“ Dementsprechend handelt es sich bei der Vorhabenliste um eine Übersicht über alle bedeutenden Vorhaben der Verwaltung. Die Vorhabenliste enthält zudem Informationen dazu, inwieweit bei einzelnen Vorhaben die Durchführung einer gesetzlichen, d.h. formellen oder einer freiwilligen Bürger*innenbeteiligung vorgesehen ist.

 

Die Vorhabenliste wird von der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich verabschiedet (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2018, VO/6449/2018). Um das Verfahren zur Einführung und der Erstellung der Vorhabenliste zu regeln, hat der Magistrat Leitlinien zu ihrer Einführung entwickelt, die vom Magistrat im April 2019 beschlossen und Ende Mai 2019 von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen wurden (VO/6777/2019). 

 

Demnach stellen die Fachdienste sowie die Koordinatoren der Lenkungsgruppen, die Stadtwerke Marburg, die GeWoBau Marburg / Lahn und die Stadtentwicklungsgesellschaft Marburg Informationen zu wichtigen Vorhaben in Form von Steckbriefen zusammen. Diese Steckbriefe werden von der Koordinierungsstelle Bürger*innenbeteiligung in einem Sammeldokument (Entwurf der Vorhabenliste) zusammengestellt, welches an die erweitere Dezernentenrunde zur Beratung weitergeleitet wird.

 

Danach wird der Entwurf der Vorhabenliste an den Beteiligungsbeirat zur Beratung weitergeleitet. Die Aufgaben des Beteiligungsbeirates bezüglich der Vorhabenliste regelt die Geschäftsordnung des Beteiligungsbeirates, die vom Magistrat am 24.6.2019 beschlossen und am 28.6.2019 von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen wurden (VO/6895/2019).

 

Insgesamt berät der Beteiligungsbeirat Verfahren von Beteiligung. Inhalte von Vorhaben sind nicht Gegenstand der Beratung im Beteiligungsbeirat.

 

Im Anschluss wird die Vorhabenliste dem Magistrat sowie der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung werden die Vorhaben auf der Online-Beteiligungsplattform der Universitätsstadt Marburg (www.marburgmachtmit.de ) veröffentlicht. Die Vorhaben können dort nach Themen und Stadtteilen gefiltert werden.

 

Die Vorhabenliste wird alle sechs Monate aktualisiert durch eine Anfrage der Koordinierungsstelle Bürger*innenbeteiligung an die Fachdienste. Die aktualisierte Vorhabenliste wird dem Beteiligungsbeirat, dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt.

 

Zu beachten ist, dass die Vorhabenliste in der Einführungsphase keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Um einer zu großen Belastung einzelner Fachdienste vorzubeugen, ist vorgesehen, dass pro Fachdienst nicht mehr als fünf Vorhaben zur Aufnahme in die Liste vorgeschlagen werden, es sei denn, der Fachdienst betreut schon jetzt mehr als fünf Vorhaben mit freiwilliger Bürger*innenbeteiligung. Im Zuge der weiteren Durchläufe zur Erstellung der Vorhabenliste werden jeweils bis zu fünf weitere Vorhaben für die Vorhabenliste eingereicht, so lange bis alle Vorhaben, die den Kriterien der Leitlinie zur Einführung der Vorhabenliste entsprechen, in die Vorhabenliste aufgenommen sind. Danach werden nur noch neue Vorhaben, die den Kriterien der Leitlinie entsprechen, aufgenommen.

 

Es versteht sich von selbst, dass die Feststellung der Vorhabenliste als Instrument der frühzeitigen Information der Bürger*innen über Vorhaben des Magistrats keinen inhaltlichen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu den einzelnen Vorhaben darstellt oder zukünftige Beschlüsse zu Vorhaben und ihrer möglichen Umsetzung der Stadtverordnetenversammlung präjudiziert, sondern den Vorbereitungsstand des Magistrats dokumentiert.

 

Empfehlung des Beteiligungsbeirates zur ersten Erweiterung der Vorhabenliste

 

Der Beteiligungsbeirat empfiehlt Magistrat und Stadtverordnetenversammlung, den Entwurf der Ersten Erweiterung der Vorhabenliste der Universitätsstadt Marburg festzustellen und auf der Plattform www.marburgmachtmit.de zu veröffentlichen, um Öffentlichkeit und Transparenz hinsichtlich der Vorhaben herzustellen.

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

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