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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kenntnisnahme - VO/7544/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten,

 

gemäß § 28 GemHVO von folgenden Informationen im Ergebnis- und Finanzhaushalt 2020 Kenntnis zu nehmen:

 

  1. Der im Ergebnishaushalt bei Produkt 665010 - Planen, Bauen und Unterhalten von stadteigenen Bauten einschließlich Haustechnik und Energiesparen unter Instandhaltung der Gebäude/Außenanlagen (Bauunterhaltung) geplante Betrag von 500 T€ für die Sanierung der Deckenbinder im AquaMar wird gemäß § 20 Abs. 5 GemHVO in Verbindung mit Tz. 1.3 der Budgetierungsregeln als zahlungswirksame Aufwendungen des Ergebnisbudgets zu Gunsten von Investitionsauszahlungen des Finanzbudgets im Finanzhaushalt verwendet.

 

  1. Im Fachdienstbudget 65 - Planen, Bauen und Unterhalten von stadteigenen Bauten einschließlich Haustechnik und Energiesparen werden aktuell Mehrauszahlungen in Höhe von 150 T€ für die Sanierung der Deckenbinder im AquaMar erwartet. Eine Deckung der Mehrauszahlungen im Budget des Fachbereichs 6 ist in vollem Umfang möglich, so dass das Dezernatsbudget II nicht überschritten wird.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Für die Dachsanierung im AquaMar wurde im Haushaltsjahr 2020 im Produkt 665010 - Planen Bauen und Unterhalten von stadteigenen Bauten einschließlich Haustechnik und Energiesparen ein Ansatz von 500 T€ im Rahmen der Bauunterhaltung im Ergebnishaushalt geplant, da zunächst von der statischen Ertüchtigung der Deckenbinder auszugehen war. Inzwischen hat sich jedoch gezeigt, dass dieser Ansatz nicht auskömmlich sein wird, sondern vielmehr in 2020 von einem Mehrbetrag von 150 T€ auszugehen ist. Die entstehenden Mehrkosten müssen im Fachbereichsbudget 6 aufgefangen werden.  Neben der Sanierung der Schädigungen in der Dachwerkkonmstruktion sollen im Zuge der Baumaßnahmen die bisher eingebauten Deckeneinbauleuchten gegen zeitgemäße energiesparende LED-Technik eingetauscht werden, wodurch sich eine jährliche Energieeinsparung von rd. 11.000 kWh ergeben wird. Diese Optimierung der Lichttechnik stellt im Hinblick auf den Standard im Gebäude eine wesentliche Verbesserung der zentralen Ausstattungsmerkmale des Gebäudes dar.

 

Weiterhin wurde inzwischen offenbar, dass im AquaMar weitere umfangreiche Instandsetzungsarbeiten unumgänglich sind. Dort stehen die Sanierung der defekten Wärmebänke am Aktionsbecken (60 T€), der Karusselldrehtür am Eingang sowie der barrierefreien Außentüren (104 T€) an. Überdies steht die Sanierung der thermischen Abdeckung im Hallenbad Wehrda (17 T€) an. Ansätze waren bisher für diese weiteren Maßnahmen frühestens im Jahr 2021 vorgesehen. Es besteht jedoch die Möglichkeit der Beantragung von Fördermitteln beim Land Hessen. Voraussetzung dafür ist jedoch die Aufnahme der Maßnahmen in die Haushaltsplanung.

 

Da es sich bei den Arbeiten im AquaMar an verschiedenen Gewerken um mehr als drei größere Instandhaltungsmaßnahmen handelt, ist die Gesamtmaßnahme als Investition dem Finanzhaushalt zuzuordnen. Ein Ansatz ist für die Deckensanierung nicht im Finanzhaushalt 2020, sondern im Ergebnishaushalt vorgesehen. Nach § 20 Abs. 5 GemHVO in Verbindung mit Tz. 1.3 der Budgetierungsregeln können jedoch auch zahlungswirksame Aufwendungen des Ergebnisbudgets zu Gunsten von Investitionsauszahlungen des Finanzbudgets verwendet werden. Dafür bedarf es der Zustimmung des Dezernenten und der Benachrichtigung des Haupt- und Finanzausschusses. Die Gesamtaufwendungen, die in den Jahren 2020 und 2021 zur Auszahlung kommen werden, belaufen sich auf rd. 1,6 Mio. insgesamt für alle vier Maßnahmen.

 

Für die Sanierung wurde inzwischen beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport ein Zuschuss aus dem „Schwimmbad-Investitions- und Modernisierungsprogramm SWIM“ beantragt, der bis zu 403 T€ betragen kann. Die Landeszuwendung wird als Projektförderung im Wege einer Anteilsfinanzierung regelmäßig in Höhe von 30 % der als zuwendungsfähig anerkannten Kosten gewährt. Voraussetzung der Förderung ist die Aufnahme der Maßnahmen in die Haushaltsplanung, so dass die Planung der weiteren genannten Maßnahmen im Finanzhaushalt des Jahres 2021 erfolgen wird.

 

 

 

 

 

Wieland Stötzel

Bürgermeister

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: s.Begründung

 

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