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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/7555/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Magistrat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Magistrat der Universitätsstadt Marburg begrüßt die Ganztagsschulentwicklung (Profil 3) an der Astrid-Lindgren-Schule. Der FD 40 wird beauftragt, gemeinsam mit dem FD 65 und der Schule ein zukunftsfähiges pädagogisches Raumkonzept zu erstellen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder von 0 bis 6 Jahren, gemeinsamer Ganztagsentwicklungsprozess der Astrid-Lindgren-Schule und der Bildungsstätte am Richtsberg, damit einhergehender weiterer Raumbedarf bei gleichzeitig teilweise zeitlich befristeten nutzbaren Räumlichkeiten – dieser komplexe Sachverhalt und die sich gegenseitig bedingenden Faktoren können sukzessive in einem mehrstufigen Verfahren einer Lösung zugeführt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abbildung 1: status quo und Handlungsbedarfe

 

01 Visualisierung Entwicklung ALS BaR Kita neu

 

 

 

Platzausbau für Kinder von 0 bis 6 Jahren im Grünen Haus

 

Durch die in Marburg, wie auch im gesamten Bundesgebiet, zunehmende Geburtenrate kam es in den vergangenen Jahren zu einem deutlich gestiegenen Platzbedarf in der Kinderbetreuung, dem die Stadt Marburg mit unterschiedlichen Maßnahmen und v.a. einem erheblichen Ausbau des Platzangebots begegnet ist.

 

Im Stadtteil Richtsberg ist die Nachfrage weiterhin deutlich höher als das Angebot. In den vergangenen Jahren konnten viele Anmeldungen von Familien nicht zum gewünschten Betreuungsbeginn oder im vorgesehenen Umfang berücksichtigt werden. Auf dem Richtsberg ist der Anteil von Kindern unter 6 Jahren an der Bevölkerung mit über 8% am Höchsten im Stadtgebiet. Durch die bisherige und auch zukünftige bauliche Nachverdichtung hat sich die Situation in der Kinderbetreuung weiter verschärft. Um der Nachfrage auf dem Richtsberg gerecht zu werden, gab es verstärkte Bemühungen, alle räumlichen Optionen zur Platzerweiterung auf dem Richtsberg zu prüfen und auszuschöpfen. Bislang konnten jedoch nur kleinere Möglichkeiten gefunden werden, die den Bedarf nicht zielführend aufgreifen.

Die Nachfragen zur Kinderbetreuung halten sich stetig auf einem sehr hohen Niveau, so dass weiterhin dringender Handlungsbedarf beim Platzausbau auf dem Richtsberg vorhanden ist

 

Auf dem Richtsberg gibt es drei städtische Kindertageseinrichtungen (Eisenacher Weg mit 113 Plätzen, davon 28 U3; Erfurter Straße mit 85 Plätzen, davon 5 Plätze ab 2 Jahren; Karlsbader Weg 5 mit 50 Plätzen, davon 10 U3) sowie drei Einrichtungen freier Träger (Liebfrauen mit 50 Plätzen, davon 10 U3; Glühwürmchen mit 50 Plätzen, davon 10 U3; Berliner Str. mit 84 Plätzen). Das sind insgesamt 432 Plätze, davon 369 für Kinder von 3 bis 6 Jahren und 63 Plätze für Kinder unter 3 Jahren. Die Einrichtungen auf dem Richtsberg melden einhellig und trägerübergreifend, dass der Platzbedarf regelmäßig nicht befriedigt werden kann.

 

Der Bedarf nach weiteren Betreuungsplätzen für Kinder von 0 bis 6 Jahre am Richtsberg besteht (Beschluss VO/7554/2020 vom 24.08.2020). Um kurzfristig auf den Platzbedarf reagieren zu können, sollen bereits vorhandene – aktuell durch die Bildungsstätte am Richtsberg genutzte – Räumlichkeiten im Grünen Haus für die Betreuung von Kindern unter 6 Jahren umgewidmet werden. Die Einrichtung ist ein neues und gut ausgestattetes Gebäude (Einweihung 2017), das im Erdgeschoss 50 Plätze für Kinder von 0 bis 6 Jahren zur Verfügung stellt und im Obergeschoss zwei Gruppenräume für die Betreuung von Grundschulkindern der Bildungsstätte bereithält (inkl. Sanitär- und Differenzierungsräume). Die Räume im Obergeschoss können ohne größeren finanziellen und baulichen Aufwand ebenfalls für die Betreuung von Kindern unter sechs Jahren genutzt werden. So könnten die erforderlichen Plätze zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf dem Richtsberg für diese Altersgruppe sichergestellt werden.

Um dem Bedarf im Bereich der vorschulischen Betreuung nachzukommen, besteht die Möglichkeit, dass die Bildungsstätte am Richtsberg aus den Räumen im Grünen Haus auszieht, sofern entsprechender Ersatz geschaffen wurde – mit Blick auf die Ganztagsentwicklungen (s.u.) vorzugsweise in räumlicher Nähe zur Astrid-Lindgren-Schule.

 

 

Ganztagsentwicklung Astrid-Lindgren-Schule und Bildungsstätte am Richtsberg

 

Der oben genannte mögliche Lösungsansatz zur Deckung der Bedarfe des Fachdienstes Kindertagesbetreuung im Stadtteil Richtsberg ist eng verknüpft mit einem laufenden Ganztagsschulentwicklungsprozess von Astrid-Lindgren-Schule und Bildungsstätte. Gemeinsam mit der Schule und begleitet durch den Schulträger und das Staatliche Schulamt sind die Einrichtungen im Moment in einem Prozess der Ganztagsentwicklung (Beschluss VO/6603/2019 vom 14.01.2019). Das erarbeitete Ganztagskonzept sieht vorbehaltlich der erfolgreichen Antragsstellung vor, ab Schuljahr 2021/22 an drei Wochentagen mit einer ersten Teilgruppe von etwa 80 Schüler*innen in einen verpflichtenden, teilgebundenen Ganztag (Profil 3) einzusteigen und den Ganztag sukzessive auf die gesamte Schüler*innenschaft auszuweiten. Dadurch ergibt sich eine wesentlich engere Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen sowie weiterer, kurz-, mittel- und längerfristiger Veränderungsbedarf.

Darüber hinaus werden in der Bildungsstätte am Richtsberg, welche zum 01.01.2021 in die Verantwortung des Fachdienstes Schule wechselt (Beschluss VO/7279/2020 vom 09.03.2020), bereits jetzt bis zu 200 Kinder im Alter von 6 bis etwa 10 Jahren betreut, die die Astrid-Lindgren-Schule besuchen. Aktuell ist die Bildungsstätte am Richtsberg verteilt auf drei Standorte:

 

  • Richtsberg-Gesamtschule (Untergeschoss) mit bis zu 100 Kindern,
  • Sudetenstraße 24 (Altenhilfe St. Jakob) mit bis zu 60 Kindern (Interimslösung seit 01.08.2019, vorerst befristet bis 31.07.2021) und
  • Grünes Haus mit bis zu 40 Kindern.

 

An den Standorten wird auch jeweils eine Mittagsversorgung für die Kinder und somit bis zu 200 Mittagessen sichergestellt.

 

Vor dem Hintergrund der Ganztagsentwicklung – die einen ganztägigen Bildungs- und Lebensort für die Kinder zum Ziel haben – ist die Schaffung von Ersatz an Räumen und Mittagsversorgung für die Bildungsstätte auf dem Schulgelände der Astrid-Lindgren-Schule notwendig und kann zusätzlich als Teil einer nachhaltigen (Schul-)Entwicklung gesehen werden.

 

 

Ersatz für Grundschul-Betreuungsräume (Auszug Grünes Haus)

Um Ersatz für die Räumlichkeiten der Bildungsstätte im Grünen Haus zu schaffen, wird der Bedarf von Räumen zur Betreuung, Differenzierung und Mittagsversorgung von 40 Grundschüler*innen sowie ein Büroraum für die dort tätige Fachberatung für Entwicklungsbegleitung und Kinderschutzfachkraft anerkannt. Die Räume sind in einen gemeinsamen Campus von Schule und Bildungsstätte zu integrieren. So wird das Zusammenwachsen zu einem gemeinsamen Bildungsort als auch eine ganztägige Raumnutzung für schulische Zwecke, Ganztag und Betreuung gefördert.

 

Mittagsversorgung für Grundschüler*innen (Auszug Grünes Haus)

Neben den Betreuungsräumen, einem Differenzierungsraum und einem Büroraum entfiele der Bildungsstätte durch einen Auszug aus dem Grünen Haus auch dieser Teil der Mittagsversorgung. Der bestehende Bedarf nach Ersatz für die wegfallenden Mittagsversorgungskapazitäten (40 Mittagessen) wird anerkannt werden.

Darüber hinaus ergibt sich durch den geplanten, schrittweisen Einstieg der Astrid-Lindgren-Schule in einen verpflichtenden Ganztag an drei Tagen veränderter und erweiterter Bedarf nach Mittagsversorgungskapazitäten. Ausgehend davon, dass ein Teil der 80 Kinder, die ab Schuljahr 2021/22 in den Ganztag einsteigen, vorher bereits die Bildungsstätte besuchten, umfasst dieser kurzfristig etwa weitere 60 Mittagessen.

Mittelfristig, auch mit Blick auf die laut Prognose steigenden Schüler*innenzahlen, ist insgesamt von etwa 400 Mittagessen im Rahmen eines gemeinsamen, verbindlichen Ganztags von Astrid-Lindgren-Schule und Bildungsstätte auszugehen.

Um die Mittagsversorgung für die Grundschüler*innen am Richtsberg jetzt sowie den zukünftig absehbaren Aufwuchs an benötigten Mittagsversorgungskapazitäten nachhaltig zu sichern, wird der Bedarf zur Einrichtung einer Küche sowie einer Cafeteria zur Versorgung von 400 Kindern an der Astrid-Lindgren-Schule anerkannt werden.

 

 

Zeitlich befristete Nutzungsmöglichkeit im Altenzentrum St. Jakob

 

Die Bildungsstätte am Richtsberg nutzt in der Sudetenstraße 24 Räume der Marburger Altenhilfe St. Jakob GmbH zur Betreuung. Hier stehen drei Gruppenräume für bis zu 60 Kinder sowie in entsprechendem Umfang Mittagsversorgungskapazitäten sowie ein Besprechungs- und ein Personalraum für die Mitarbeitenden zur Verfügung. Die Nutzung der Räume wird durch einen Mietvertrag geregelt, der derzeit über zwei Jahre bis zum 31.07.2021 läuft. Aktuell wurde der FD 62 damit beauftragt, den Mietvertrag neu zu verhandeln und um weitere drei Jahre zu verlängern. Grundsätzlich war jedoch keine dauerhafte Nutzung der Räume geplant, sondern die Nutzung galt als mittelfristige Übergangslösung für eine Dauer von insgesamt etwa 5 Jahren. Vor diesem Hintergrund sowie der Verlautbarung, dass die Räume vom Eigentümer perspektivisch für andere Zwecke genutzt werden sollen, ist absehbar, dass in naher Zukunft auch für diese Räume der Bildungsstätte Bedarf nach Ersatz besteht.

Um die nachschulische Betreuung im bisherigen Umfang weiter sicherstellen zu können und perspektivisch eine erhebliche Verbesserung der Betreuungssituation für die Grundschulkinder am Richtsberg herbeizuführen, wird der Bedarf von drei Betreuungsräumen, je einem Besprechungs- und Personalraum sowie Ersatzkapazitäten für die Mittagsversorgung von 60 Kindern mit Wegfall der Räume in der Sudetenstraße 24 anerkannt.

 

 

Schaffung eines Bildungshauses Richtsberg der Astrid-Lindgren-Schule und der Bildungsstätte am Richtsberg

 

Neben den bereits genannten Räumen an den Standorten Grünes Haus und Sudetenstraße nutzt die Bildungsstätte auch Räume im Untergeschoss der Richtsberg-Gesamtschule (RGS). Dort besuchen bis zu 100 Grundschulkinder die Betreuung und es stehen 5 Gruppenräume, ein Essensraum, mehrere Funktionsräume und zwei Büros zur Verfügung.

Mittel- bis langfristig ist davon auszugehen, dass die Räume im Untergeschoss aufgrund des innovativen Unterrichtskonzeptes der RGS (individualisierte Lernform, digital unterstütztes Lernen, offene Lernlandschaften statt Klassen) für eigene Bedarfe der Schule benötigt werden. Dies hätte den Wegfall des dritten und letzten Standortes der Bildungsstätte zur Folge.

Gleichzeitig vollziehen Astrid-Lindgren-Schule und Bildungsstätte einen gemeinsamen Ganztagsentwicklungsprozess. Ziel ist die Schaffung eines gemeinsamen Bildungs- und Lebensortes für die Grundschulkinder am Richtsberg. Der für Schuljahr 2021/22 für eine Teilgruppe der Schüler*innen geplante Einstieg in einen verbindlichen Ganztag (Profil 3) stellt hierbei den Anfang dar. Es ist geplant, das Ganztagsangebot im Grundschulbereich schrittweise auf alle Kinder ausweiten, so dass perspektivisch etwa 400 Kinder daran teilnehmen. Dem partizipativ mit den Einrichtungen erarbeiteten Ganztagskonzept liegt dabei eine Raummaßgabe von 2:1, also ein Differenzierungsraum je zwei Klassen zugrunde und die Raumnutzung ist ausgerichtet auf eine ganztägige Nutzung sowohl für schulische Zwecke als auch für nachschulische Betreuung.

Vor diesem Hintergrund und um eine umfassende Gesamtplanung zu ermöglichen, wird der Bedarf zur Schaffung von sieben weiteren Klassen-/Betreuungsräumen und je drei Büro- und Besprechungsräumen als Ersatz für Räume, die an anderer Stelle wegfallen, anerkannt werden.

 

Insgesamt bauen die genannten Maßnahmen aufeinander auf. Sie berücksichtigen sowohl Bedarfe aus dem Bereich Kindertagesbetreuung (58) (Beschluss VO/7554/2020 vom 24.08.2020) als auch aus dem Bereich Schule (40).

 

Zur Deckung der aufgeführten Bedarfe sind Baumaßnahmen notwendig.

Mit dem Ziel einen gemeinsamen, ganztägigen Bildungs- und Lebensort für die Grundschulkinder am Richtsberg zu schaffen, sollen diese auf dem Schulgelände der Astrid-Lindgren-Schule erfolgen.

 

Eine Bauplanung erfolgt entsprechend der Dringlichkeit in mehreren Abschnitten und mündet in einem bedarfsgerechten, nachhaltigen Gesamtkonzept, welches die Bedarfe der Kinder im Stadtteil Richtsberg berücksichtigt und erheblich zu besseren Teilhabechancen und mehr Bildungsgerechtigkeit beiträgt.

 

 

Planungsphase

 

Die Maßnahmen erfolgen ausgehend von ihrer Dringlichkeit in mehreren Bauabschnitten. Diesen geht in Zusammenarbeit mit dem Hochbau eine Phase 0 voraus, die der Umsetzungs- und Kostenplanung der Gesamtbaumaßnahme dient.

 

Phase I: In einem ersten Schritt und mit der höchsten Dringlichkeit (Prio 1) sind Baumaßnahmen an der Astrid-Lindgren-Schule durchzuführen, die Ersatz für die Räumlichkeiten der Bildungsstätte im Grünen Haus schaffen.

 

Phase II: Zeitgleich und mit ebenso großer Dinglichkeit (Prio 1) ist mit Baumaßnahmen zur Einrichtung einer Cafeteria an der Astrid-Lindgren-Schule zu beginnen, damit eine Mittagsversorgung sowohl für Kinder, die die Bildungsstätte besuchen, als auch für Kinder im Ganztag gewährleistet werden kann. Hierbei begründet sich die Dringlichkeit der Maßnahme in der Verpflichtung des Schulträgers, im Rahmen von Ganztagsangeboten an Schulen eine Mittagsversorgung sicherzustellen (vgl. Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach §15 Hessisches Schulgesetz).

 

Phase III: Mit zweithöchster Dringlichkeit (Prio 2) werden bis zum voraussichtlichen Ende des Mietverhältnisses in der Sudentenstraße 24 weitere Ersatzräume an der Astrid-Lindgren-Schule geschaffen.

 

Phase IV: In der vierten Phase wird die Gesamtentwicklung abgeschlossen, so dass die von der Bildungsstätte genutzten Räumlichkeiten in der Richtsberg-Gesamtschule für den voraussichtlichen Eigenbedarf zur Verfügung stünden (Prio 3). Ein gemeinsames Bildungshaus als ganztägiger Lern- und Lebensort für die Grundschulkinder am Richtsberg ist entstanden.

 

Die räumliche Anlage der Einrichtung Grünes Haus erlaubt es, die Räume im Obergeschoß für zusätzliche 30 Kita-Plätze um zu nutzen (20 Ü3 / 10 U3). Dazu ist lediglich eine der Altersgruppe angepasste Innenausstattung zu beschaffen und bei den Sanitärräumen muss geprüft werden, ob die aktuelle Ausstattung für die neue Altersgruppe übernommen werden kann.

Im Obergeschoß findet sich auch ein Multifunktionsraum, der bereits von allen im Haus aktiven Gruppen genutzt wird. Garderoben sind vorhanden. Die Einrichtung ist barrierefrei und verfügt über einen Aufzug. Eine vollausgestattete moderne Küche stellt die Mittagsversorgung sicher. Auch das Außengelände ist für die Erweiterung der Platzzahlen geeignet.

 

 

Abbildung 2: Ausbau der Kinderbetreuung (0 bis 6) und Zusammenführung aller Standorte der Bildungsstätte im „Bildungshaus Richtsberg“ (ALS und BaR) (Ziel)

 

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Der FD 40 wird beauftragt, gemeinsam mit dem FD 65 und der Schule und weiteren Beteiligten die Phase 0 zur Umsetzungs- und Kostenplanung der Gesamtmaßnahme einzuleiten.

In diesem Zusammenhang wird der Hochbau ebenfalls damit beauftragt, Übergangslösungen zu prüfen (zum Beispiel das Aufstellen von Containern), sofern damit der beschriebenen Dringlichkeit der Maßnahmen besser nachgekommen werden könnte. Der Hochbau wird zudem mit der Kostenplanung möglicher Übergangslösungen beauftragt.

 

Der Magistrat wird gebeten, der Vorlage zuzustimmen.

 

 

 

 

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die zu erwartenden Kosten für die Umsetzung der Maßnahmen inkl. Übergangslösungen können erst im Rahmen der Umsetzung- und Kostenplanung in Phase 0 ermittelt werden.

 

Darüber hinaus fallen zusätzliche Personalkosten an. Das Stellenkontingent für pädagogische Fachkräfte des FD 58 ist um ca. 4,5 VZÄ zu erhöhen. Bei einer Eingruppierung nach TVÖD SuE 8a, Stufe 3 ist je 1,0 VZÄ von zusätzlichen jährlichen Personalkosten in Höhe von etwa 53.000,- Euro auszugehen. Bei dem benannten Personalbedarf erhöhen sich die Personalkosten um etwa 250.000 Euro jährlich.

 

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