Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/7574/2020

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

gemäß § 97 Abs. 3 in Verbindung mit § 95 Abs. 3, § 101 Abs. 3 HGO und § 92a HGO über die hiermit vorgelegten Entwürfe zu beraten und zu beschließen:

 

1. Investitionsprogramm der Universitätsstadt Marburg für die Planungsjahre 2020 bis 2024

 

2. Haushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2021 mit ihren Anlagen

 

3. Stellenplan 2021 der Universitätsstadt Marburg

 

4.  Haushaltssicherungskonzept zum Finanzhaushalt 2021

 

sowie den Entwurf des Finanzplans 2020 bis 2024 gemäß § 101 Abs. 4 HGO zur Kenntnis zu nehmen

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung:

 

Gemäß § 97 Abs. 1 und § 101 Abs. 3 HGO stellt der Magistrat die o. g. Planentwürfe fest, die er der Stadtverordnetenversammlung nach § 51 Ziffer 7 HGO zur Beratung und späteren Beschlussfassung vorlegt.

 

Das Investitionsprogramm ist Grundlage für den Finanzplan 2020 bis 2024, der dem Haushaltsplanentwurf 2021 als Anlage beigefügt ist

 

Der Haushaltsplan 2021 wird als Produkthaushalt nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung vorgelegt. Der Haushalt gilt gemäß § 92 Abs. 5 HGO in der Planung als ausgeglichen, wenn der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung der Summe der vorgetragenen Jahresfehlbeträge im ordentlichen Ergebnis ausgeglichen ist oder der Fehlbedarf im ordentlichen Ergebnis durch die Inanspruchnahme von Mitteln der Rücklagen ausgeglichen werden kann und im Finanzhaushalt der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit mindestens so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, soweit die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Investitionskrediten nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckt sind.

 

Der Haushalt 2021 kann dieses Ziel nicht erreichen, sondern weist im ordentlichen Ergebnis einen Fehlbetrag von 5,9 Mio. € aus. Unter Berücksichtigung der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen schließt der Ergebnishaushalt der Stadt Marburg im Jahresergebnis ebenfalls mit einem Fehlbetrag von 5,9 Mio. € ab. Es kann jedoch der Haushaltsausgleich im ordentlichen Ergebnis unter Inanspruchnahme der Rücklage des ordentlichen Ergebnisses erreicht werden. Diese Rücklage beläuft sich zum 31.12.2020 voraussichtlich auf 104 Mio. €.

Ein Defizit beim Verwaltungsergebnis von rund 4 Mio. € war für das Jahr 2021 bereits in der Finanzplanung 2019 bis 2023 prognostiziert worden.

 

Im Finanzhaushalt kann nach den gesetzlichen Vorgaben im Gegensatz zum Ergebnishaushalt kein Ausgleich über die Rücklage erreicht werden. Der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit ist mit 5,9 Mio. € zwar positiv, kann jedoch die ordentliche Tilgung von 10,4 Mio. € nicht decken. Mithin ist im Rahmen eines Haushaltssicherungskonzeptes darzulegen, inwieweit liquide Mittel für die Ausgaben der laufenden Verwaltungstätigkeit zur Verfügung stehen. Die Darstellung dazu kann den Anlagen entnommen werden.

 

Die zum Haushalt gehörende Finanzplanung berücksichtigt die Entwicklung der wichtigsten Ertrags- und Aufwandsarten, die in der Vergangenheit anhand der Orientierungsdaten des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport berechnet wurden. Die letzten Daten dazu liegen vom 29. November 2019 vor und konnten somit die Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht berücksichtigen. Das Ministerium plant, die Orientierungsdaten Anfang September und die Plandaten im Oktober 2020 herauszugeben. Es betont dazu jedoch bereits jetzt, dass diese Orientierungs- und Plandaten in hohem Maße unsicher seien.

 

Erst im Dezember beabsichtigt das Ministerium deshalb, noch einmal aktualisierte Daten zu übersenden. Mangels anderer Datengrundlage erfolgt die Berechnung der mittelfristigen Finanzplanung unter dem Eindruck der Auswirkungen der Pandemie, jedoch nach den erfahrungsgemäß für Marburg geltenden Parametern. Insbesondere die Gewerbesteuererträge sind in den Jahren 2022 bis 2024 unter der Herausrechnung von einmaligen Nachzahlungsbeträgen mit einer Steigerungsrate von 2,5 % berücksichtigt. Die Berechnung dieser Beträge beruht auf der Betrachtung der Gewerbesteuertendenz der letzten Jahre und beinhaltet trotz der Auswirkungen der Pandemie die Erwartung einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung in den Haushaltsjahren 2022 bis 2024.

 

Die Finanzplanung zeigt für das Jahr 2022 noch eine negative Entwicklung, rechnet aber in den Jahren ab 2023 mit einer Entspannung. Dabei wird die tatsächliche Entwicklung der Folgejahre insbesondere von den Auswirkungen der Corona-Pandemie abhängen. Es werden sich außerdem die Entwicklungen rund um die Evaluierung des Kommunalen Finanzausgleichs und ihre Folgen auf die kommunale Finanzausstattung unter den durch die Pandemie verschärften Bedingungen auswirken. Zudem bleiben die Auswirkungen der landesgesetzlichen Regelung „Starke Heimat“ abzuwarten, da deren Ausgestaltung bisher noch unklar ist.

 

Im investiven Teil des Finanzhaushalts 2021 ergibt sich ein Investitionsvolumen von 31,1 Mio. €, das durch Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 36,1 Mio. € ergänzt wird. Zur Finanzierung der Investitionen ist es notwendig, in 2021 eine Kreditermächtigung von 15,2 Mio. € zu veranschlagen.

 

Weitere Details und Erläuterungen können dem Haushaltsplanentwurf 2021 entnommen werden.

 

Die Ortsbeiräte werden gemäß § 82 Abs. 3 HGO zum Entwurf des Haushalts 2021 gehört.

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen