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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/7575/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

 Die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung sowie die Wahlordnung für den                Seniorenbeirat der Universitätsstadt Marburg werden beschlossen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Anlass der Änderung der Geschäftsordnung des Seniorenbeirats war die bisherige Regelung in § 4 Abs. 1 zur Wahl bzw. zur Dauer der Amtszeit des*der Vorsitzenden. Hiernach wird er*sie lediglich für die Hälfte der Wahlperiode des Seniorenbeirats gewählt. Diese Regelung ist identisch mit der bisherigen Regelung des Behindertenbeirats, die durch den Beschluss des Magistrats vom 24.08.2020 über die „Neufassung der Geschäftsordnung und Wahlordnung des Behindertenbeirats“ nunmehr geändert wurde (VO/7347/2020). 

 

Der Magistrat erteilte den Auftrag, zu prüfen, warum diese auf zwei Jahre verkürzte Amtszeit des*der Vorsitzenden seinerzeit so erlassen wurde und ob diese tatsächlich erforderlich ist. Die aktuelle Geschäftsordnung wurde im Jahre 1996 mit Inkrafttreten zum 01.04.1997 beschlossen und durch einen Nachtrag im Jahre 1998 geändert. Die seinerzeitige Intension dieser Regelung geht aus den Akten nicht hervor. Seitens der Verwaltung bestehen aber keinerlei Bedenken, diese Verfahrensweise zu ändern.

 

Diese beabsichtigte Änderung wurde zum Anlass genommen, sowohl die Geschäftsordnung in Gänze, als auch die Wahl- und die Verfahrensordnung grundlegend zu überarbeiten und somit auf einen aktuellen Stand zu bringen. In diesem Zusammenhang wurden einzelne, elementare Regelungen wie etwa die Einladungen zu den Sitzungen, die Beschlussfähigkeit und Regelungen zur Beschlussfassung von der Verfahrensordnung in die Geschäftsordnung verschoben.

Eine weitere wesentliche Änderung betrifft die neue Regelung zu den „nichtorganisierten Senior*innen“ (§ 3 Abs. 2 Geschäftsordnung, § 1 Abs. 2 Ziffer 2.2 Wahlordnung): Senior*innen, die keinem Verein, Verband oder Organisation angehören, werden nunmehr vom Magistrat durch eine öffentliche Bekanntmachung zur Wahl ihrer Delegierten eingeladen. In dieser Wahlversammlung bestimmen die nichtorganisierten Senior*innen künftig für je angefangene 10 Teilnehmer*innen eine*n Delegierte*n, der*die an der Wahl des Seniorenbeirats teilnimmt (höchstens jedoch 5 Delegierte). Bisher waren die nichtorganisierten Senior*innen bei der Wahl zum Seniorenbeirat nicht vertreten.

 

Weitere beabsichtigte Änderungen sind in den beigefügten Synopsen kenntlich gemacht. Anzumerken ist, dass die Ordnungen des Seniorenbeirats und die des Behindertenbeirats, bis auf wenige Ausnahmen, nahezu identische Regelungen beinhalten.

 

Dem Seniorenbeirat wurden die überarbeiteten Ordnungen im Entwurf vorgelegt und durch diesen in der Sitzung vom 27.08.2020 genehmigt.

 

Der Magistrat wird gebeten, die neugefasste Geschäftsordnung und die Wahlordnung zu beschließen sowie von der durch den Seniorenbeirat zu beschließenden Verfahrensordnung Kenntnis zu nehmen.

 

 

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

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