Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/7685/2020

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Magistrat wird gebeten, dem Vorschlag für eine Reduzierung der Betreuungskosten (Entgelte/Essengeld) für die Betreuungsangebote an Grundschulen sowie der Schule am Schwanhof um 50% zuzustimmen.

Diese Entscheidung soll für die Monate November und Dezember 2020 gelten und ggf. für die Monate Januar bis April weiter gültig bleiben, wenn in den Schulen weiterhin die Regelungen zum Schulbetrieb nach Stufe 2 „Eingeschränkter Regelbetrieb“ des Rahmen-Hygieneplan 6.0 für die hessischen Schulen für das Schuljahr 2020/2021 gelten.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die geltenden Regelungen des Landes Hessen zum „Eingeschränkten Regelbetrieb“ nach dem Rahmenhygieneplan des Hessischen Kultusministeriums legen u. a. fest, dass der Unterricht aktuell nur noch in festen Lerngruppen bzw. im Klassenverband erfolgen darf. Diese Regelungen werden ebenfalls für die Betreuungsangebote der Stadt Marburg angewendet, um die Kontakte der Kinder auch an den Nachmittagen möglichst gering zu halten.

Aufgrund räumlicher und personeller Ressourcen ergibt sich daraus die Notwendigkeit einer Angebotseinschränkung.

Diese Einschränkungen können eine Reduzierung der Betreuungszeiten für alle angemeldeten Schüler*innen ebenso wie für einzelne Jahrgänge oder Klassen bedeuten

(z. B. 15h statt 17h) und wirken sich auch auf das Essenangebot (z. B. Einführung eines Wechselmodells) aus.

Hinzu kommen individuelle Ausfälle, die sich aus Quarantäneanordnungen des Gesundheitsamtes für einzelne Schüler*innen, ganze Klassen, Lehrkräfte oder päd. Fachkräfte ergeben. Der Fachdienst Schule ist hier gehalten, auch bei Verdachtsfällen und noch nicht vorliegenden Testergebnissen äerst vorsichtig zu agieren und nimmt diese Verantwortung gemeinsam mit der Schule sehr umsichtig wahr, um eine weitere Verbreitung des Virus zu minimieren. Dadurch entstehen weitere schulspezifische und kurzfristige Einschränkungen in den Angeboten.

Da dieses Geschehen von Schule zu Schule variiert, ist es nicht möglich, den Eltern eine spezifische Erstattung der für sie nicht erbrachten Leistungen zu gewähren und wir bitten um Zustimmung zu der oben vorgeschlagenen Lösung, um die finanziellen Belastungen zu reduzieren.

Da das derzeitige Infektionsgeschehen erwarten lässt, dass die Regelungen nach Stufe 2 bis zu den Osterferien beibehalten werden, soll die vorgeschlagene Regelung bei gleichbleibender Situation entsprechend fortgesetzt werden.

Sollte eine Rückkehr zum Normalbetrieb früher erfolgen oder ein Einstieg in die Stufe 3 „Wechselmodell“ durch das Hessische Kultusministerium angeordnet werden, wird der Fachdienst Schule natürlich entsprechend reagieren.

 

 

 

 

 

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Mindereinnahmen pro Monat in Höhe von ca. 42.000 € (Entgelte ca. 20.000 €/ Essengeld ca. 22.000 €)

 

 

 

 

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen