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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/1709/2003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Die Stellungnahmen mit Anregungen wurden geprüft und abgewogen. Die Abwägung, die zu den einzelnen Schreiben vorliegt, wird beschlossen.
  2. Der Flächennutzungs- und Landschaftsplanänderung Nr. 26/8 für das Gebiet „Görzhäuser Hof II“ im Stadtteil Michelbach wird zugestimmt. Der Magistrat wird beauftragt die Flächennutzungs- und Landschaftsplanänderung dem Regierungspräsidium in Gießen gemäß § 6 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hatte bereits am 15.12.2000 den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans Nr. 26/8 für das Gebiet Görzhäuser Hof II im Stadtteil Michelbach gefasst. Nachdem der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes Nr. 26/11 im Zuge der Überarbeitung zur Offenlage erweitert wurde, hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 21.05.2003 auch für die Flächennutzungs- und Landschaftsplanänderung Nr. 26/8 den ergänzten Aufstellungsbeschluss sowie den Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst. Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Gewerbe- und Industriegebietes in unmittelbarer Nachbarschaft des Industriestandortes Görzhäuser Hof und insbesondere die Standortsicherung für die Behring-Nachfolgeunternehmen durch Bereitstellung geeigneter Erweiterungsmöglichkeiten. Nach dem Regionalplan Mittelhessen 2001 liegt das Plangebiet innerhalb eines Bereiches für Industrie- und Gewerbezuwachs. Der seit dem 20.12.1984 wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Marburg weist das Gebiet noch als landwirtschaftliche Fläche aus. Daher erfolgt die Teiländerung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans für den Geltungsbereich des Bebauungsplans im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.

 

Von der frühzeitigen Beteiligung der Bürger zur Flächennutzungs- und Landschaftsplanänderung konnte nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB abgesehen werden, da diese inhaltlich bereits auf Grundlage des Bebauungsplansvorentwurfs in der Zeit vom 23.09.2002 bis 18.10.2002 stattgefunden hat. Im Zuge dieses Verfahrensschrittes sind keine Anregungen von Seiten der Bürger eingegangen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 BauGB gleichzeitig mit der Offenlegung des Entwurfes zur Flächennutzungs- und Landschaftsplanänderung in der Zeit vom 10.06. bis einschließlich 15.07.2003 statt. Die Bekanntmachung über die Offenlegung der Flächennutzungs- und Landschaftsplanänderung wurde in der Oberhessischen Presse und in der Marburger Neuen Zeitung vom 31.05.2003 veröffentlicht. Von Seiten der Bürgerinnen und Bürger ist im Zuge der Offenlage keine Stellungnahme eingegangen. Die Stellungnahmen der Täger öffentlicher Belange, die Anregungen zur Planung vorgebracht haben, sind als Anlage 3 beigefügt. Die Abwägung der im Zuge der Offenlegung vorgebrachten Anregungen erfolgt im Rahmen dieses Beschlusses durch Stellungnahmen zu den einzelnen Anregungen entsprechend Anlage 2.

 

Der Ortsbeirat des Stadtteils Michelbach hat in seiner Sitzung am 01.07.2003 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 26/11 zur Kenntnis genommen und hat keine Einwände, so dass auch gegen die Flächennutzungs- und Landschaftsplanänderung keine Einwände von Seiten des Ortsbeirates bestehen.

Von den im Zuge der Offenlage angeschriebenen Nachbargemeinden haben der Gemeindevorstand der Gemeinde Cölbe, der Magistrat der Stadt Gladenbach sowie der Magistrat der Stadt Kirchhain Stellungnahmen abgegeben; es wurden keine Anregungen vorgebracht.

 

Auf Grund der eingegangenen Stellungnahmen war keine inhaltliche Überarbeitung des Entwurfs zur Flächennutzungs- und Landschaftsplanänderung Nr. 26/8 erforderlich. Der Erläuterungsbericht wurde durch Ergänzungen zum Verfahrensablauf lediglich redaktionell geändert.

 

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