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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/1709/2003
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Stadt Marburg:
Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans Nr. 26/8 für das Gebiet "Görzhäuser Hof II" im Stadtteil Michelbach
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Verfasser*in:
- Frau Brüning (SEG)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
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Vorberatung
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07.10.2003
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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08.10.2003
| |||
●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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17.10.2003
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten die folgenden Beschlüsse zu fassen:
- Die Stellungnahmen mit
Anregungen wurden geprüft und abgewogen. Die Abwägung, die zu den
einzelnen Schreiben vorliegt, wird beschlossen.
- Der Flächennutzungs- und
Landschaftsplanänderung Nr. 26/8 für das Gebiet „Görzhäuser Hof II“ im
Stadtteil Michelbach wird zugestimmt. Der Magistrat wird beauftragt die
Flächennutzungs- und Landschaftsplanänderung dem Regierungspräsidium in
Gießen gemäß § 6 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.
Sachverhalt
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hatte bereits am 15.12.2000
den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans Nr. 26/8
für das Gebiet Görzhäuser Hof II im Stadtteil Michelbach gefasst. Nachdem der
Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes Nr. 26/11 im Zuge der Überarbeitung
zur Offenlage erweitert wurde, hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer
Sitzung am 21.05.2003 auch für die Flächennutzungs- und Landschaftsplanänderung
Nr. 26/8 den ergänzten Aufstellungsbeschluss sowie den Offenlegungsbeschluss
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst. Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Realisierung eines Gewerbe- und Industriegebietes in
unmittelbarer Nachbarschaft des Industriestandortes Görzhäuser Hof und
insbesondere die Standortsicherung für die Behring-Nachfolgeunternehmen durch
Bereitstellung geeigneter Erweiterungsmöglichkeiten. Nach dem Regionalplan
Mittelhessen 2001 liegt das Plangebiet innerhalb eines Bereiches für Industrie-
und Gewerbezuwachs. Der seit dem 20.12.1984 wirksame Flächennutzungsplan der
Stadt Marburg weist das Gebiet noch als landwirtschaftliche Fläche aus. Daher
erfolgt die Teiländerung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans für den
Geltungsbereich des Bebauungsplans im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.
Von der frühzeitigen Beteiligung der Bürger zur
Flächennutzungs- und Landschaftsplanänderung konnte nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr.
2 BauGB abgesehen werden, da diese inhaltlich bereits auf Grundlage des
Bebauungsplansvorentwurfs in der Zeit vom 23.09.2002 bis 18.10.2002
stattgefunden hat. Im Zuge dieses Verfahrensschrittes sind keine Anregungen von
Seiten der Bürger eingegangen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
fand gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 BauGB gleichzeitig mit der Offenlegung des
Entwurfes zur Flächennutzungs- und Landschaftsplanänderung in der Zeit vom
10.06. bis einschließlich 15.07.2003 statt. Die Bekanntmachung über die
Offenlegung der Flächennutzungs- und Landschaftsplanänderung wurde in der
Oberhessischen Presse und in der Marburger Neuen Zeitung vom 31.05.2003
veröffentlicht. Von Seiten der Bürgerinnen und Bürger ist im Zuge der Offenlage
keine Stellungnahme eingegangen. Die Stellungnahmen der Täger öffentlicher
Belange, die Anregungen zur Planung vorgebracht haben, sind als Anlage 3
beigefügt. Die Abwägung der im Zuge der Offenlegung vorgebrachten Anregungen
erfolgt im Rahmen dieses Beschlusses durch Stellungnahmen zu den einzelnen
Anregungen entsprechend Anlage 2.
Der Ortsbeirat des Stadtteils Michelbach hat in seiner
Sitzung am 01.07.2003 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 26/11 zur Kenntnis
genommen und hat keine Einwände, so dass auch gegen die Flächennutzungs- und
Landschaftsplanänderung keine Einwände von Seiten des Ortsbeirates bestehen.
Von den im Zuge der Offenlage angeschriebenen
Nachbargemeinden haben der Gemeindevorstand der Gemeinde Cölbe, der Magistrat
der Stadt Gladenbach sowie der Magistrat der Stadt Kirchhain Stellungnahmen
abgegeben; es wurden keine Anregungen vorgebracht.
Auf Grund der eingegangenen Stellungnahmen war keine
inhaltliche Überarbeitung des Entwurfs zur Flächennutzungs- und
Landschaftsplanänderung Nr. 26/8 erforderlich. Der Erläuterungsbericht wurde
durch Ergänzungen zum Verfahrensablauf lediglich redaktionell geändert.
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