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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1712/2003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung hat die im Zuge der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen zu dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 26/11 geprüft und fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Die Stellungnahmen wurden geprüft und abgewogen. Die Abwägung, die zu den einzelnen Schreiben vorliegt, wird beschlossen.
  2. Der Bebauungsplan Nr. 26/11 „Görzhäuser Hof II“ der Stadt Marburg wird einschließlich der Begründung als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.
  3. Die gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 26/11 werden gemäß    § 81 HBO als Satzung beschlossen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hatte bereits am 15.12.2000 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 26/11 für das Gebiet „Görzhäuser Hof“ im Stadtteil Michelbach gefasst. Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Gewerbe- und Industriegebietes in unmittelbarer Nachbarschaft des vorhandenen Industriestandorts Görzhäuser Hof und insbesondere die Standortsicherung für die Behring-Nachfolgeunternehmen durch Bereitstellung geeigneter Erweiterungsmöglichkeiten. Das Standortunternehmen PharmaServ hat bereits eine rund 4 ha große Fläche gegenüber der derzeitigen Werkszufahrt von der SEG erworben.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hat in der Zeit vom 23.09.2002 bis einschl. 18.10.2002 stattgefunden. Schriftliche Stellungnahmen von Seiten der Bürger und Bürgerinnen sind nicht eingegangen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB erfolgte in der Zeit vom 23.09.2002 bis 04.11.2002. Die vorgebrachten Anregungen der Träger öffentlicher Belange waren Grundlage für die Überarbeitung des Bebauungsplansentwurfs zur Offenlegung.

 

Gegenstand der Entwurfsüberarbeitung zur Offenlage war insbesondere die Ergänzung weiterer Ausgleichsflächen. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher in Ihrer Sitzung vom 21.05.2003 gleichzeitig mit dem Beschluss über die öffentliche Auslegung einen ergänzten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 26/11 gefasst.

 

Die Bekanntmachung über die Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 26/11 wurde in der Oberhessischen Presse und in der Marburger Neuen Zeitung vom 31.05.2003 veröffentlicht. Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 10.06. bis einschl. 15.07.2003. Von Seiten der Bürgerinnen und Bürger ist im Zuge der Offenlage keine Stellungnahme eingegangen. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, die Anregungen zur Planung vorgebracht haben, sind als Anlage 3 beigefügt.

 

Die Abwägung der im Zuge der Offenlegung vorgebrachten Anregungen erfolgt im Rahmen dieses Satzungsbeschlusses durch Stellungnahmen zu den einzelnen Anregungen entsprechend Anlage 2.

 

Der Ortsbeirat des Stadtteils Michelbach hat in seiner Sitzung am 01.07.2003 den Entwurf des Bebauungsplans zur Offenlage zur Kenntnis genommen und hat keine Einwände.

Von den im Zuge der Offenlage angeschriebenen Nachbargemeinden haben der Gemeindevorstand der Gemeinde Cölbe sowie der Magistrat der Stadt Kirchhain Stellungnahmen abgegeben. Von beiden wurden keine Anregungen vorgebracht.

 

Auf Grund der im Zuge der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen war keine Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 26/11 erforderlich. Die Begründung zum Bebauungsplan wurde in Teilbereichen aktualisiert; es handelt sich lediglich um redaktionelle Änderungen.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplans Nr. 26/8 der Stadt Marburg, die den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 26/11 umfasst, erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Die Flächennutzungsplanänderung ist nach dem Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung dem Regierungspräsidium in Gießen zur Genehmigung vorzulegen; über die Genehmigung ist nach § 6 Abs. 4 BauGB binnen 3 Monaten zu entscheiden. Der Bebauungsplan soll mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses, die gleichzeitig mit der Bekanntmachung über die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung Nr. 26/8 erfolgen soll, im Frühjahr 2004 in Kraft treten.

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

 

Anlagen:

 

  1. Bebauungsplanentwurf Nr. 26/11: Planzeichnung, textl. Festsetzungen,

Begründung einschl. Umweltbericht und Grünordnungsplanung

2.             Abwägung der im Zuge der Offenlage vorgebrachten Anregungen

3.             Stellungnahmen mit Anregungen

 

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