Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage HFA - VO/1744/2003

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten zu beschließen:

 

            Gemäß § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Hst. 1300/5510 ‚Betrieb der feuerwehrtechnischen Werkstätten’ bis zu einem Betrag von 30.000 € zugestimmt.

 

            Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch entsprechende Mehreinnahmen bei der Hst. 0300/1591 ‚Umsatzsteuer’

 

            Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

Für die Aufrechterhaltung des Betriebes der feuerwehrtechnischen Werkstätten des Fachdienstes Brandschutz werden überplanmäßige Mittel i. H. v. 30.000 € benötigt.

 

Aus der Haushaltsstelle 1300/5510 ‚Betrieb der feuerwehrtechnischen Werkstätten’ werden alle Ersatzteilkosten bestritten, die für die Wartung und Reparatur der feuerwehrtechnischen Gerätschaften der Feuerwehren im Landkreis Marburg-Biedenkopf benötigt werden.

 

Von den Feuerwehren im Landkreis wurden im Vergleich zum Vorjahr weitaus mehr prüfpflichtige Gerätschaften (Atemschutzgeräte, Schläuche, Leitern, Funkgeräte, Fahrzeuge und Pumpen) zur Reparatur und Pflege in den feuerwehrtechnischen Werkstätten des Fachdienstes Brandschutz abgegeben.

 

Die Ausführung aller Prüf- und Reparaturaufträge war notwendig, da gesetzliche Prüfvorschriften strikt eingehalten und beachtet werden müssen. Außerdem können die Gerätschaften nicht mehr im Feuerwehrdienst eingesetzt werden wenn notwendige Prüf- und Reparaturarbeiten nicht ausgeführt werden.

 

Natürlich werden die Kosten für diese Arbeiten von den Städten und Gemeinden im Landkreis an die Stadt Marburg erstattet. Die Einnahmen aus diesen Aufträgen werden auf der Hst. 1300/1621 ‚Erstattungen für Instandsetzungen und Prüfungen von Feuerwehrgeräten’ vereinnahmt.

 

Da auf Grund der Eilbedürftigkeit der Wartungs- und Reparaturaufträge anderer Städte und Gemeinden eine Ersatzteilbevorratung bei dem Fachdienst Brandschutz notwendig ist, ist es unumgänglich, dass die Stadt Marburg zunächst für diese Kosten in Vorlage tritt. Die Erstattung durch die jeweilige Stadt oder Gemeinde erfolgt dann nach der Auftragserledigung.

 

Dass zwischen der Bezahlung der Ersatzteile durch den Fachdienst Brandschutz und der Erstattung durch den jeweiligen Auftraggeber mitunter einige Wochen bis Monate liegen, erklärt, warum die Mehrausgaben bei der Hst. 1300/5510 noch nicht durch entsprechende Mehreinnahmen bei der Hst. 1300/1621 gedeckt sind.

 

Ob die Deckung der Mehrausgabe durch die entsprechenden Mehreinnahmen noch in diesem Haushaltsjahr erfolgt ist ungewiss, daher wird vorsichtshalber die überplanmäßige Ausgabe benötigt.

 

Bei der Planung von Mittel- und Ersatzteilbeschaffungen kann nicht klar und eindeutig der Bedarf für das kommende Jahr kalkuliert werden, da auch unvorhergesehene Reparaturmaßnahmen an Feuerwehrgerätschaften nach Einsätzen jederzeit möglich sind.

 

Die Voraussetzung des § 100 Abs. 1 HGO sind erfüllt. Die Mehrausgabe ist unvorhergesehen und unabweisbar. Die Deckung ist gewährleistet.

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen