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Ratsinformation
Antrag SPD/Bündnis 90/Die Grünen - VO/1810/2003
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag derSPD und B90/Die Grünen- Fraktionen betr.: Gemeindefinanzreform
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag SPD/Bündnis 90/Die Grünen
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
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17.10.2003
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung fordert die
hessische Landesregierung auf, dem Gesetz zur Reform der Gewerbesteuer im
Bundesrat zuzustimmen. Ebenso werden die Fraktionen des Landtags und alle
Landtagsabgeordneten dazu aufgefordert, sich für ein hessisches Ja zur Reform
der Gewerbesteuer einzusetzen.
Sachverhalt
Begründung:
Die Kommunalen
Spitzenverbände mit Petra Roth (CDU) an der Spitze, haben Bund und Länder in
der Vergangenheit nachdrücklich aufgefordert, entsprechend ihren wiederholten
Zusagen eine Gemeindefinanzreform zu beschließen, die die Einnahmen der
Gemeinden und Städte dauerhaft stärkt und verstetigt. Nur so kann verhindert
werden, dass kommunale Gestaltungsfähigkeit erhalten bleibt und die im
Grundgesetz verankerte Idee der kommunalen Selbstverwaltung nicht zur
Leerformel verkommt.
Der massive Protest und die
Forderungen der Gemeinden und Städte haben die Berliner Regierungsfraktionen
bewogen, die Reform der Gewerbesteuer nachzubessern. Die erzielten Ergebnisse
kommen den Interessen der Kommunen ein großes Stück entgegen. Die Senkung der
Gewerbesteuerumlage auf 20% wird zu einer spürbaren Entlastung schon im Jahr
2004 führen. Die Verbreiterung des Kreises der Steuerpflichtigen und die
Einbeziehung erweiterter Steuertatbestände für verbundene Unternehmen wird die
Gewerbesteuer- Kalkulation auf eine breitere Basis stellen. Damit wird der
Konjunkturabhängigkeit der heutigen Gewerbesteuer entgegen gewirkt. Die am
Regierungsentwurf kritisierte Schieflage zwischen der Entlastung der
Kapitalgesellschaften einerseits und einer zusätzlichen Belastung der kleinen
und mittelständischen Personenunternehmen wird korrigiert. Die prognostizierte
Entlastungswirkung für die Kommunen mit einem Volumen von 4,5 Mrd. Euro in 2004
und 5,5 Mrd. Euro in 2005 geht eindeutig in die richtige Richtung. Dieses
Volumen setzt sich aus der Entlastung über die Zusammenlegung von Arbeitslosen-
und Sozialhilfe einerseits (in 2004: 2 Mrd., in 2005: 2,5 Mrd.) und der Reform
der Gewerbesteuer andererseits (in 2004: 2,5 Mrd., in 2005: 3 Mrd.) zusammen.
Die Kommunen brauchen diese Entlastung im Jahr 2004!
Eine Blockade des Gesetzes
im Bundesrat würde dazu führen, dass die Finanzausstattung der Kommunen im
nächsten Jahr noch schlechter wird. Wir brauchen nicht nur Soforthilfe – die
wird mit der Senkung der Gewerbesteuer- Umlage kommen -, wir brauchen vor allem
Verlässlichkeit und Planungssicherheit für die nächsten Jahre. Deshalb darf die
Reform der Gewerbesteuer nicht verschoben werden. Im Interesse der Kommunen ist
ein parteiübergreifender Kompromiss jetzt möglich. Hessen darf sich diesem
nicht verweigern !
gez. Dietmar Göttling gez.
Kerstin Weinbach
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